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Reifen für 990
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NoCarrierOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 26. März 2008, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ Mi, 26. März 2008, 11:26 hat folgendes geschrieben:
Freigegeben ist der Metzeler Karoo für die 990 ADVENTURE S.

Tja, dann kenn ich jetzt einige, die illegal und "ohne Versicherungsschutz" durch die Gegend fahren.

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PyrateOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 28. März 2008, 2:21    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie gibts aber auf der Metzelerhomepage ne Freigabe für die Adventure 990/S.

http://www.metzelermoto.de/web/fitment/metzeler/se ....... sent=Y#fitmentanchor

Dann ist es in Deutschland ja wohl doch legal, oder?

Cool

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momaxmomaxOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Fr, 28. März 2008, 8:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zutreffend ist, daß KTM die Avon nicht in deren Freigabe einbezogen hat. Dies ändert aber nichts an der bestehenden ABE. Damit sind diese Reifen legal. Man muß die ABE von Avon mitführen.
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franky01Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 28. März 2008, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Pyrate @ Fr, 28. März 2008, 1:21 hat folgendes geschrieben:
Irgendwie gibts aber auf der Metzelerhomepage ne Freigabe für die Adventure 990/S.

http://www.metzelermoto.de/web/fitment/metzeler/se ....... sent=Y#fitmentanchor

Dann ist es in Deutschland ja wohl doch legal, oder?

Cool


nur leider kann man dort die Freigabe nicht ausdrucken, oder ich war zu blöde
Für die S gibts ja kein Prob,
nur für die 990 N brauchte man was extra von Metzeler

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BeitragVerfasst am : Sa, 29. März 2008, 0:53    Titel: Antworten mit Zitat

Na... da kann man nur hoffen, das die Grünen den kleinen aber feinen Unterschied nicht merken. Laughing
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BeitragVerfasst am : Sa, 29. März 2008, 1:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hömma Flamedance, warum pfeiffst Du für reine Offroad-Veranstaltungn nicht auf die Straßenzulasseung? Muss die Karre der Legalität halber halt auf den Hänger - aber die meisten wirklich guten Geländereifen taugen auf der Straße eh nix Wink

Kompromisse bleiben halt Kompromisse und was der TKC in Extremfällen taucht, hast Du ja nun selber erfahren...

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BeitragVerfasst am : Sa, 29. März 2008, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Placebo @ Sa, 29. März 2008, 0:34 hat folgendes geschrieben:
Hömma Flamedance, warum pfeiffst Du für reine Offroad-Veranstaltungn nicht auf die Straßenzulasseung? Muss die Karre der Legalität halber halt auf den Hänger
Das erfordert zwei Radsätze, will ich nicht dauernd Reifen wechseln ... darauf wird's wohl hinauslaufen, letztendlich. Ist halt nicht ganz billig.
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BeitragVerfasst am : Di, 17. Jun 2008, 9:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich andernorts schrub:
Bei den ganzen Legalisierungsdiskussionen sind die Grünberockten relativ wurscht. Da zahlste schlimmstenfalls Dein Knöllchen, mußt evtl hinterher nochmal vorführen gehen. Jedenfalls solange man nicht so bescheuert war, einen Beschlagnahmungsgrund zu liefern.

Viel interessanter ist, ob die Versicherung noch zahlt, wenn Du einen Unfall gebaut oder auch aufgedrückt bekommen hast. Wenn's teuer wird, schauen die sich die Fahrzeuge sehr genau an, und Foren lesen können sie auch.

Daher greife ich das Thema noch einmal auf.

FlameDance @ Mi, 26. März 2008, 12:26 hat folgendes geschrieben:
Offiziell laut KTM, Stand 1.3.2008:
http://ktm.de/fileadmin/systemdata/downloads/ktm_t ....... ation_de_2008_03.pdf

Der Stand und Link gilt nicht mehr, aktuell ist 1.6.2008 unter http://www.ktm.com/fileadmin/systemdata/downloads/ ....... be_de_06-2008_01.pdf
Wird wohl ab und zu mal aktualisiert, der Link gilt anscheinend für die gesamte Modellpalette. Zu erreichen unter http://www.ktm.de => "Modelle, Accessoires & Service" => Service => Service Information => Reifenfreigaben. (Für andere Länder bitte selbst suchen.)

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BeitragVerfasst am : Di, 17. Jun 2008, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslage in Deutschland ist, so haben es mir jedenfalls übereinstimmend Prüfer von TÜV und Dekra gesagt:

  1. Im Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehedem: KFZ-Schein) steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten!
    Das verweist dann wohl im Endeffekt auf die o.g. Reifenfreigaben durch KTM, d.h. Pirelli Scorpion MT90 A/T und Contintental TKC80 für die 990N und zusätzlich Metzeler Karoo 2 für die 990S.
  2. Darüber hinaus gilt:
    Wenn ein Reifenhersteller eigene Tests anstellt und seine Reifen für die 990N/S freigibt, dann überschreibt das die Reifenfabrikatsbindung des Fahrzeugherstellers. Sprich, die sind dann auch zulässig, man muß aber die Freigabebescheinigung mitführen. Extra Eintragung in die Motorradpapiere ist nicht notwendig.

Sammeln wir hier also Freigaben.

  • Geländeorientiert
    Hier hapert's noch mit Informationen zu Freigaben. Könnte vor allem für die ABS-990 schwierig sein, da ABS und Klötzchen anscheinend nicht gut harmonieren.

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    BeitragVerfasst am : Di, 17. Jun 2008, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

    FlameDance @ Di, 17. Jun 2008, 10:53 hat folgendes geschrieben:


    [*]Geländeorientiert
    Hier hapert's noch mit Informationen zu Freigaben. Könnte vor allem für die ABS-990 schwierig sein, da ABS und Klötzchen anscheinend nicht gut harmonieren.
    [/list]


    harmoniert sehr gut !
    Mit dem Karoo greift das ABS erst sehr spät ein, sodaß ich selbst schwierigen Untergrund noch mit eingeschaltetem ABS fahren konnte,
    habe hauptsächlich bei steilen Abfahrten ausgeschaltet, um hinten bissl rutschen lassen zu können,
    sonst geiles Bremsen vorn möglich,
    die Klötzchenreifen blockieren eben nicht so schnell wie der Scorpion

    ich war von dem Karoo auch auf der Straße begeistert, sogar bei Nässe - frag den Joersch

    Es liegt wohl eher an den zusätzlichen Kosten für die Teste etc. , da sicher nur ganz wenige Kunden dieses Future nutzen würden.

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    BeitragVerfasst am : Di, 17. Jun 2008, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

    franky01 @ Di, 17. Jun 2008, 13:37 hat folgendes geschrieben:
    FlameDance @ Di, 17. Jun 2008, 10:53 hat folgendes geschrieben:
    da ABS und Klötzchen anscheinend nicht gut harmonieren.
    [/list]

    harmoniert sehr gut !

    Interessant. In Marokko hatte ich den Michelin Desert drauf, da habe ich nach wenigen Bremsversuchen mit fragwürdigem Verhalten die ABS-Sicherung für den Rest der Reise deinstalliert und bin dann ohne sehr gut zurecht gekommen.

    Aber mit dem Desert fährt man halt auch keine rasanten Straßenstrecken und schon gar nicht in voller Schräglage ... ganz anderes Einsatzspektrum. Für Marokko würde ich ihn jederzeit wieder nehmen.

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    BeitragVerfasst am : Di, 17. Jun 2008, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

    der supersammy hat glaub ich den desert drauf und der fährt damit wie ein junger Gott Very Happy
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    BeitragVerfasst am : Do, 19. Jun 2008, 0:49    Titel: Antworten mit Zitat

    FlameDance @ Di, 17. Jun 2008, 10:53 hat folgendes geschrieben:
    Rechtslage in Deutschland ist, so haben es mir jedenfalls übereinstimmend Prüfer von TÜV und Dekra gesagt:

    1. Im Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehedem: KFZ-Schein) steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten!
      Das verweist dann wohl im Endeffekt auf die o.g. Reifenfreigaben durch KTM,
    ...


    Da frage ich mich doch allen Ernstes, warum dann im Schein einer RC8 eben dieser berüchtigte Satz NICHT steht (und KTM dennoch irgendwelche Freigaben publiziert).

    Ich hatte anlässlich der Zulassung meiner SE auf der Zulassungsstelle nachgefragt und bekam die sinngemäße Antwort, dass ich diesen Satz als nicht relevant betrachten solle, da für mich als Endverbraucher die erwähnte BE nicht ohne weitere einsehbar wäre (wird dem Fahrzeug nicht in ausgedruckter Form beigegeben usw. usf.) und ich solle mich doch einfach nach den Zahlen richten, die da eingetragen wären.

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    BeitragVerfasst am : Do, 19. Jun 2008, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

    Placebo @ Do, 19. Jun 2008, 0:49 hat folgendes geschrieben:
    Ich hatte anlässlich der Zulassung meiner SE auf der Zulassungsstelle nachgefragt und bekam die sinngemäße Antwort, dass ich diesen Satz als nicht relevant betrachten solle, da für mich als Endverbraucher die erwähnte BE nicht ohne weitere einsehbar wäre (wird dem Fahrzeug nicht in ausgedruckter Form beigegeben usw. usf.) und ich solle mich doch einfach nach den Zahlen richten, die da eingetragen wären.

    Wär ja prima! Hast Du Dir das schriftlich geben lassen?

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    BeitragVerfasst am : Do, 19. Jun 2008, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

    Nö - auch wenn ich in Deutschland lebe - muss ich mir immer alles schriftlich geben lassen? Wink

    IANAL, aber es gibt bei uns auch so etwas wie die Einsicht, dass Otto-Normalverbraucher nunmal nicht alles wissen (hier: einsehen) kann. Und da die BE ja nicht dem Fahrzeug beigegeben wird, stelle ich mich auf den Standpunkt, dass - da ich die dort aufgeführten Bindungen ja so nicht kennen kann - dieser Satz für mich als Endverbraucher nicht relevant ist, solange ich mich nach den mir vorliegenden Dimensionsbindungen usw. usf. halte.

    Gegenfrage: Erwirkt KTM (und Honda und BMW und Harley und und und) auch bei jeder neuen Freigabe für ein Modell eine neue BE damit dieser (wahrscheinlich nur in DE existente) Satz noch seine Gültigkeit behält?

    Das glaube ich kaum...

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