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Schlauer Mensch für das Umsatzsteuergesetz da??

 
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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 9:19    Titel: Schlauer Mensch für das Umsatzsteuergesetz da?? Antworten mit Zitat

Bräuchte mal jemanden der mir bei einem Problemchen mit der Umsatzsteuer helfen kann gruebel
Will ohne diese Einkaufen, finde aber nix. lesen
Das es geht mit meinen Voraussetzungen weiss ich, nur die Händler wissen dass nicht von denen ich was kaufen will...

Also HIIILLLFFFEEEE Exclamation Exclamation

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edefaulerOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das geht nur wenn du Ware für das Ausland kaufst und dann gibt es eine Bescheinigung dafür.....
Ansonsten in Deutschland bezahlen und wenn du wirklich ein Anrecht auf die Umsatzsteuer hast, gibt es die vom FA zurück.

Gruss

Norbert

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Dukeclassics 3d3f4ul3r
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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir sieht es so aus:
Im Einsatzland der Bundeswehr kann ich per Feldpost (geht nach Darmstadt alles und von da aus gesammelt in die Einsatzländer. Ist also eine Güterabfertigungsstelle) Ware Mehrwertsteuerfrei mir zuschicken lassen.
Das was dem am nächsten kommt wäre da der §4 so wie ich das gefunden habe. Dann habe ich gesagt bekommen von einem Ausrüster das sie mit der Sonderregelung 135 des UStG arbeiten. Die ist aber nur für den Ausfuhrnachweis.
Finde da keine Verbindung.
Im letzten Einsatz hat das alles gklappt, mit den gleichen Firmen klappt es auch wieder, nur die zwei die ich angeschrieben habe sehen da Probleme.
Und nun bin ich mit meinem Latein am Ende...
Zu blöd...

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coolmooseOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im letzten Einsatz hat das alles gklappt, mit den gleichen Firmen klappt es auch wieder,
nur die zwei die ich angeschrieben habe sehen da Probleme.
Und nun bin ich mit meinem Latein am Ende...
Zu blöd...



Moin,
frag diese Firmen doch mal wie und warum sie es verstanden haben, was Du von ihnen willst.
Und dann, wie man es den anderen Firmen erklären kann.
m
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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich ja schon.
Die haben mich ja auf die Sonderregelung 135 gebracht.
Nur mehr konnte mir mein Ansprechpartner auch nicht sagen.
Mal sehen ob die Buchhaltung von denen mir irgendwie weiterhelfen kann

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coolmooseOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

K9Idefix @ Di, 4. Nov 2008, 10:15 hat folgendes geschrieben:
Hab ich ja schon.
Die haben mich ja auf die Sonderregelung 135 gebracht.
Nur mehr konnte mir mein Ansprechpartner auch nicht sagen.
Mal sehen ob die Buchhaltung von denen mir irgendwie weiterhelfen kann


Vielleicht können die ja auf FA-Buchhalterdeutsch, etwas formulieren,
sehr cool wäre, wenn Du die "Beiden" mal telefonieren lassen könntest Smile
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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das klappt mach ich mit meinem KTM-Dealer nen Versandhandel auf Mr. Green
Muss die Plörren dann nur am Fiskus vorbei in die BRD kriegen
Mal sehen... Will mir ja auch kein Ei legen

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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Spass Modus ein
Frag doch einfach den Steinbrück, der weiss angeblich wie all das geht ;-}}
Spass Modus aus

TT wurde vom D-Zoll fast vernichtet, wegen diesem Thema. Deshalb kannst du
als CH nicht einmal mehr bei Barzahlung und ohne Rückerstattung in D kaufen.
Es lebe die freie EU Zone, die mit blauen den Uniformen, die dürfen auch alles

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Peter

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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja, der liebe Staat... wub
Das geht hier auch nit so leicht Wink
Klappt auch nur weil wegen Auslandseinsatz. Wenn ich es dann mit Heim nehme muss ich es auch verzollen, genau wie jedes Päckchen an die Familie
Ist die Dankbarkeit und Großzügigkeit der Nation nicht wunderbar, dafür das die Bösen mich im Namen der BRD vom Plabeten blasen wollen
Da könnten sie wenigstens auf 19% verzichten
Streichen sich ja eh genug ein da unten
Aber irgendwie muss ich da noch was finden


Geht doch nix über Smilies Mr. Green

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henningdierksOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 18:01    Titel: Also K91defix, Antworten mit Zitat

der Händler muß mit der BW-Güterabfertigungsstelle klären, wie die Belege über die endgültige Ausfuhr beschafft werden. Es muß wohl ein internat. Zulassungsschein ausgestellt und ein Ausfuhrkennzeichen ausgegeben worden sein. Der Ausfuhrbeleg muß KFZ Hersteller,Typ, Fahrgestellnummer und Nummer des Kennzeichens enthalten.
Steht in Richtlinie 135 Abs. 10 der Umsatzsteuerrichtlinien.
Bist wohl im Einsatz für Vaterland und daher auf die Zusammenarbeit von Händler und Güterabfertigungsstelle angewiesen.
Viel Erfolg

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VG Henning
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K9IdefixOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Jungs erstmal das schon so viel hilfe da ist...
Ich möchte aber KTM Teile, GPS und Kamerasystem nach Afghanistan haben.
Der Absatz 10 bezieht sich auf Kfz Sad
Das Thema ist garnicht so easy wie ich dachte. Dabei wälz ich schon öfter mal Gesetze...

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friedrichOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 4. Nov 2008, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo K9Idefix

Henning... hat schon recht. Auch wenn Du kein KFZ (dafür gibts nochmal
Sonderregelungen) ins Ausland ausführen willst, brauchst Du bzw. der
Händler einen Nachweis, das der Gegegenstand körperlich ins Ausland
verbracht wurde. In der Regel erhälst Du diesen Nachweis bei Grenz-
übertritt von der Zollbehörde. Wie das jetzt in Deinem speziellen Fall
ist, weiss ich auch nicht. Ich denke Du kommst am besten, wenn Du
mal einen kompetenten Mann von Eurer Verteilungsstelle nach
den entsprechenden Modalitäten befragst. Diejenigen, die damit öfter zu tun haben, wissen i.d.R. darüber Bescheid. In Sachen BW gibt es bestimmt Sonderregelungen bzw Urteile über die Nachweiserbringung.

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Cool Cool Cool Friedrich
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