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Grantie und Vorleistung?

 
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flopsOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
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KTM LC8 Adv 950, 2005
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 19:05    Titel: Grantie und Vorleistung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nachdem ich meine nun die ersten 1000 gefahren habe, tropft es links unten aus dem Tank. Mein Mech - der eigentlich einen super Ruf hat und mit dem ich auch sonst gut auskomme - sagt, das habe er noch nie gesehen, der Tank habe unter dem Benzinhahn eine Beule, die verhindert, dass die Dichtung sauber aufliegt. Fertigungs- oder Montagefehler. Na ja, kann ja mal vorkommen.

Nachdem die Kati noch nicht mal eine Woche "alt" ist, könnte man meinen, dass das kein Problem ist, Garantie halt...

Aber: ich hab die Kati bei einem anderen Händler gekauft - ich wollte sie halt in Schwarz und nachdem die schwarzen 05er aus sind, musste ich eben eine nehmen, die ein andere Händler im Laden stehen hatte. Auch noch nicht sooo dramatisch.

Nun sagt mein Mech, ich müsste die 900 Teuronen erst mal bezahlen, er würde den gebeulten Tank an KTM schicken und die würden das Geld zurückerstatten. Das sei der normale Gang der Dinge. Er müsste das Teil auch erst mal bezahlen und das macht er eben nur bei "seinen" Kunden.

Wenn das wahr ist, versteh ich ihn sogar irgendwie. Frage in die Runde: wie läuft so ein Garantiefall? Muss der Händler tatsächlich erst die Tauschteile kaufen und bekommt dann seine Kohle von KTM / vom Importeur zurück? Oder ist der Gute doch einfach nur sauer, weil ich ihm "untreu" war?

Merkwürdig ist das ja schon irgendwie... wacko

Gruß

flops
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SOMMER KTMOffline
Angstnippelbeschneider
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 19:32    Titel: Re: Grantie und Vorleistung? Antworten mit Zitat

flops @ Mi, 28. Sep 2005, 19:05 hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

nachdem ich meine nun die ersten 1000 gefahren habe, tropft es links unten aus dem Tank. Mein Mech - der eigentlich einen super Ruf hat und mit dem ich auch sonst gut auskomme - sagt, das habe er noch nie gesehen, der Tank habe unter dem Benzinhahn eine Beule, die verhindert, dass die Dichtung sauber aufliegt. Fertigungs- oder Montagefehler. Na ja, kann ja mal vorkommen.

Nachdem die Kati noch nicht mal eine Woche "alt" ist, könnte man meinen, dass das kein Problem ist, Garantie halt...

Aber: ich hab die Kati bei einem anderen Händler gekauft - ich wollte sie halt in Schwarz und nachdem die schwarzen 05er aus sind, musste ich eben eine nehmen, die ein andere Händler im Laden stehen hatte. Auch noch nicht sooo dramatisch.

Nun sagt mein Mech, ich müsste die 900 Teuronen erst mal bezahlen, er würde den gebeulten Tank an KTM schicken und die würden das Geld zurückerstatten. Das sei der normale Gang der Dinge. Er müsste das Teil auch erst mal bezahlen und das macht er eben nur bei "seinen" Kunden.

Wenn das wahr ist, versteh ich ihn sogar irgendwie. Frage in die Runde: wie läuft so ein Garantiefall? Muss der Händler tatsächlich erst die Tauschteile kaufen und bekommt dann seine Kohle von KTM / vom Importeur zurück? Oder ist der Gute doch einfach nur sauer, weil ich ihm "untreu" war?

Merkwürdig ist das ja schon irgendwie... wacko

Gruß

flops


Hallo,
schauen wir uns das System an: Aufgabe des autorisierten und damit Vertragsgebundenen Händlers (Markenunabhängig) ist die Fahrbereitstellung für den Kunden. Das heißt, der Auftrag zur Fahrbereitstellung erfolgt durch den Kunden - der Rechnungsausgleich durch den formalen Verursacher.

Im Fall eines berechtigten Garantiefalles werden die Kosten für die Position inkl. AZ durch den Hersteller übernommen.
Das Teil oder die Teile werden wie ein normales Ersatzteil vom Händler erworben und bezahlt (Kernaufgabe ist die besagte Fahrbereitstellung für den Kunden).
Bei einem berechtigten Garantiefall werden die Kosten vom Händler an den Hersteller in einem immer genormten internen Prozess berechnet.

Bei einer berechtigten und formal richtigen Garantieabwicklung braucht der Kunde keine Vorleistung zu erbringen, das wäre nicht Systemkonform.

Anders wäre dies bei einer Kulanzabwicklung, bei welcher die Schadenregulierung zum aktuellen Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme noch nicht geklärt ist und der Kunde müßte in Vorleistung treten.

Garantieregelungen sind im Fahrzeugbereich standardisierte Pozesse und ich glaube, dass dies auch bei KTM der Fall ist.......

mit sportlichen Grüßen
SOMMER KTM Rainer Kroll
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flopsOffline
Tremalzobezwinger
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 20:34    Titel: Re: Grantie und Vorleistung? Antworten mit Zitat

SOMMER KTM @ Mi, 28. Sep 2005, 19:32 hat folgendes geschrieben:


Hallo,
schauen wir uns das System an: Aufgabe des autorisierten und damit Vertragsgebundenen Händlers (Markenunabhängig) ist die Fahrbereitstellung für den Kunden. Das heißt, der Auftrag zur Fahrbereitstellung erfolgt durch den Kunden - der Rechnungsausgleich durch den formalen Verursacher.

Im Fall eines berechtigten Garantiefalles werden die Kosten für die Position inkl. AZ durch den Hersteller übernommen.
Das Teil oder die Teile werden wie ein normales Ersatzteil vom Händler erworben und bezahlt (Kernaufgabe ist die besagte Fahrbereitstellung für den Kunden).
Bei einem berechtigten Garantiefall werden die Kosten vom Händler an den Hersteller in einem immer genormten internen Prozess berechnet.

Bei einer berechtigten und formal richtigen Garantieabwicklung braucht der Kunde keine Vorleistung zu erbringen, das wäre nicht Systemkonform.

Anders wäre dies bei einer Kulanzabwicklung, bei welcher die Schadenregulierung zum aktuellen Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme noch nicht geklärt ist und der Kunde müßte in Vorleistung treten.

Garantieregelungen sind im Fahrzeugbereich standardisierte Pozesse und ich glaube, dass dies auch bei KTM der Fall ist.......

mit sportlichen Grüßen
SOMMER KTM Rainer Kroll


Hallo Rainer,

erstamal Danke für die fixe Antwort. Hab ich das richtig verstanden, dass ich eigentlich nicht in Vorleistung gehen müsste?
Bei einem 5 Tage alten Mopped, das bis dato nur "mit Seidenhandschuhen" angefasst wurde, ist eine Beule im Tank (immerhin innen unten - wo kein Mensch hinkommt) doch wohl eindeutig ein Garantiefall, oder nicht?
Von Kulanz kann doch wohl keine Rede sein...
Habe ich Dich aber auch richtig verstanden, dass der Garantie-Prozess durchaus vorsieht, dass der Händler tatsächlich erst mal die Teile kauft, die Rechnung für die Rep. (incl. Teile) aber an KTM geht?
Wenn ja, wie lange wartet der Händler auf die Kohle von KTM?

Wie gesagt - ich habe bei meinem Mech das Mopped ausgesucht (incl. Probefahrt) und nachdem der mir gesagt hat, dass er keine schwarze besorgen kann, woanders gekauft (was er aber wusste)... Insofern habe ich schon ein bisschen schlechtes Gewissen und wenn der nun auch noch Wochen lang seiner Kohle nachrennen muss, na ja...

Außerdem hat er mir versprochen, das Mopped bis Fr. hinzubekommen (1000er Check und Tank - weil ist ja langes Wochenende und Friaul ich komme ;-) ), obwohl ich es erst am Di hingebracht habe - ich schulde ihm was...

Was würdest Du an seiner Stelle mit mir als Kunden tun Rolling Eyes

Gruß

flops
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 21:47    Titel: Re: Grantie und Vorleistung? Antworten mit Zitat

flops @ Mi, 28. Sep 2005, 20:34 hat folgendes geschrieben:

Habe ich Dich aber auch richtig verstanden, dass der Garantie-Prozess durchaus vorsieht, dass der Händler tatsächlich erst mal die Teile kauft

Ja, so ist das.
flops @ Mi, 28. Sep 2005, 20:34 hat folgendes geschrieben:

Wenn ja, wie lange wartet der Händler auf die Kohle von KTM?

Kann durchaus 4-6 Wochen dauern, wie ich mitbekommen habe.

_________________
Grüße vom
Schradt

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PerseusOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auf keinen Fall in Vorleistung gehen!
Du hast ein neues und funktionsfähiges Motorrad bezahlt.
Wenn nun ein mangelhaftes geliefert wurde dann sollte der Verkäufer nachbessern. Oder im Garantiefall (die Garantie gibt KTM und nicht der Händler - so habe ich es verstanden) hat KTM die Abwicklungsmodalitäten festgelegt und der Weg geht über einen Vertragshändler.
Wieso solltest du jemanden Geld für einen 2. Tank geben, wo der 1. noch nicht funktioniert. Da wäre es besser wenn du Geld zurück verlangen würdest.
Entweder ist er sauer oder er hat Zweifel dass das ein Garantiefall ist, oder ...?
Aber wieso gehst du nicht dahin, wo du das Motorrad gekauft hast?

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Ralf KOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Mi, 28. Sep 2005, 21:48 hat folgendes geschrieben:
Wenn nun ein mangelhaftes geliefert wurde dann sollte der Verkäufer nachbessern. Oder im Garantiefall (die Garantie gibt KTM und nicht der Händler - so habe ich es verstanden) hat KTM die Abwicklungsmodalitäten festgelegt und der Weg geht über einen Vertragshändler.


Zunächst gilt die gesetzliche Gewährleistung. Dies betrifft Käufer und Verkäufer (und das ist nicht KTM, weder Mattighofen noch Ursensollen). Die Garantie gewährt KTM als Hersteller dem Käufer bzw. Eigentümer des Fahrzeugs. Wie der Hersteller das im Einzelnen abwickelt, ist erstmal seine Sache. Er legt die Spielregeln fest, wenn es sich nicht um die gesetzliche Gewährleistung handelt.

Geht der OP mit seinem kaputten Tank zum Verkäufer, ist die Situation IMHO eindeutig. Neue Tankhälfte und gut. BTDTNT.

Gruß, Ralf
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flopsOffline
Tremalzobezwinger
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 6:20    Titel: Antworten mit Zitat

Perseus @ Mi, 28. Sep 2005, 21:48 hat folgendes geschrieben:

Entweder ist er sauer oder er hat Zweifel dass das ein Garantiefall ist, oder ...?

Na ja, warum soll das kein Grantiefall sein? Es sei denn man macht einen Tank durch befüllen mit Benzin kaputt Mr. Green

Perseus @ Mi, 28. Sep 2005, 21:48 hat folgendes geschrieben:

Aber wieso gehst du nicht dahin, wo du das Motorrad gekauft hast?

Weil der Händler a.) recht weit weg ist (100 km) und mein Mech nur ca. 5km
und weil b.) der andere einfach keine Ahnung hat. Hat mir beim Übergabegelaber gesagt, gerade in den ersten 1000 soll ich den Ölverbrauch regelm. kontrollieren - da hat er ja noch recht - aber als er mir gesagt hat, das geht ja ganz leicht mit dem Schauglas war mir klar: da fahr ich nicht mehr hin Laughing

flo
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 8:43    Titel: Antworten mit Zitat

flops @ Do, 29. Sep 2005, 6:20 hat folgendes geschrieben:
Na ja, warum soll das kein Grantiefall sein? Es sei denn man macht einen Tank durch befüllen mit Benzin kaputt Mr. Green
[flo

Kann ich ja nicht beurteilen, ob der Tank ausgetauscht werden muss, oder z.B. nur die Dichtung. Ich zweifle nicht daran, dass du durch das Tanken den Tank kaputt gemacht hast - oder sonstwie.

Der Eine macht das Geschäft, der Andere ist für den Ärger/Probleme Mad zuständig. Da neigt man vielleicht schnell dazu nur bei Altkunden kulant zu sein und einen neuen zu verschrecken. Neukunden kann man aber so als Händler jedenfalls nicht werben.

Ralf hat es deutlich erklärt: Der Verkäufer ist die 1.Adresse wenn es um die gesetzliche Gewährleistung geht.

100km bis zum Händler ist doch die ideale Tour ... mit einer Tankhälfte Mr. Green

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Perseus
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ralf hat es deutlich erklärt: Der Verkäufer ist die 1.Adresse wenn es um die gesetzliche Gewährleistung geht.

Aber nur wenn es um eine Leistung des Händlers geht, wie z.B. Reparaturen, Inspektionen. Wir aber haben 3 Jahre GARANTIE und keine Gewährleistung bei KTM und die gilt, wenn nicht sogar weltweit, zumindestens Europaweit !! Dieser Fall ist eindeutig nicht auf eine Rep. oder Inspek. oder Fehlbehandlung zurückzuführen, sondern auf einen Material- oder Montagefehler ab Werk, was ja mal, zum Leidwesen des Besitzers, vorkommen kann. Somit kommt die Garantie bei KTM zum tragen. Wenn der Händler hier bei KTM in Vorleistung gehen muss, tut mir leid, ist sein und nicht das Problem des Benutzers/Besitzers. Wenn er so mit seinen Kunden verfährt ist seine Sache, aber wie lange eine andere. In meiner alten Firma hatten wir Deutschlandweit ca. 120 Kfz laufen, bei denen hin und wieder mal auch die Hersteller-Garantie ( keine Gewährleistung ) in Anspruch genommen werden musste. 70% wurden nicht bei dem Verkäufer zur Rep. hingestellt. Allerdings musste nie irgendeine Vorleistung dafür entrichtet werden. Bei meiner jetzigen Firma verhält es ich genauso, nur halt ne andere Kfz-Marke. Wenn eine Firma etwas verkauft, haftet diese Firma dafür und muss entsprechend nachbessern oder austauschen. Dies erfolgt erstmal auf Firmenkosten. Wenn diese dann feststellt, daß der Fehler beim Lieferanten liegt, so muss sich die Firma mit ihm auseinandersetzen und nicht beim Endkunden erstmal Vorkasse verlangen, so nach dem Motto, mal sehen was raus kommt, irgend einer zahlts schon.
Vor "kurzem" gab in irgendeiner Mot.-Zeitschrift einen Artikel über den Unterschied von GARANTIE und Gewährleistung. Mal sehen, wenn ich in meiner (Un)Ordnung finde kopier ich hier ins Forum.

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Heute ist nicht aller Tage, ich komme wieder, keine Frage
Wenn es einen Weg gäbe, aus Pöbelei Strom zu machen, das Internet wäre die Rettung der Welt - Zitat Dieter Nuhr
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PerseusOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Unterschied Garantie - Gewährleistung interessiert, hier ist es erklärt:
www.eastcomp.de/gewaehr.htm

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Perseus
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Ralf KOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Sep 2005, 0:00    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Do, 29. Sep 2005, 17:53 hat folgendes geschrieben:

Aber nur wenn es um eine Leistung des Händlers geht, wie z.B. Reparaturen, Inspektionen. Wir aber haben 3 Jahre GARANTIE und keine Gewährleistung bei KTM


Nein. Der Verkäufer steht gerade während der zweijährigen Gewährleistungszeit bei Neuware. Der kann sich da nicht drum drücken. Daß die Beweislast ab dem 7. Monat beim Käufer liegt, ist nur ein Aspekt.

Wenn Hersteller oder Vertriebsnetze/Vertragshändler, wie typischerweise im Kfz-Bereich üblich, hier anders verfahren, kommt das dem Kunde zugute, ist aber eine freiwillige Leistung des Vertriebsnetzes bzw. des Herstellers. Wie in diesem Fall die interne Abwicklung zwischen Hersteller und Händler/Verkäufer abläuft, ist mir eher egal.

Daß KTM dieses Thema mit Erscheinen der LC8 deutlich besser organisiert hat als vorher, nahm ich mit Freude zur Kenntnis, und dies war auch(!) Teil meiner Kaufentscheidung für die LC8. BTW mit einem Propellermopped dagegen käme ich mir derzeit ziemlich vera&%$&& vor.

Ansonsten beachte bitte den Unterschied zwischen Garantie und (gesetzlicher) Gewährleistung.

Gruß, Ralf
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