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momaxmomax Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139 Triumph Exp
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Verfasst am : Sa, 19. Jul 2008, 9:20 Titel: |
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Akra ohne KAT konnte bis 31.12.2007 nach der Ausnahmegenehmigung aus 2005 für Motorräder mit Homologisation aus 2005, also vor dem Stichtag für Euro 3 (z.B. Duke) umgerüstet werden (Vereinbarung der TÜV, bei 4,5 Vol %). In 2008 soll diese Ausnahme erloschen sein, es sei denn, im Wege der Einzelgenehmigung. Daher dürfen z.B. nun Euro II Motorräder, selbst Kleinserien, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, diese haben eine Einzelfreigabe (Mopped für Mopped) oder man lässt als Hersteller zu. Vgl. Motorrad etc. Trägt die Zulassungsstelle nach Einzelabnahme ein, habe ich diese Ausnahmegenehmigung. Daher die Empfehlung eintragen zu lassen und nicht auf die ABE zu hoffen, denn Euro II- Werte sind in 2008 grundsätzlich nicht mehr erlaubt, auch nicht als Umrüstung für nach dem 1.1.2008 zugelassene Motorräder, egal wann homologisiert. Kurz: die Maschine hat die 0,3 Vol% (Zulassung!) einzuhalten, die Möglichkeit der Ausnahme für 4,5% ist weg. Die 4,5% sind die Ausnahme. 0,3 sind die Regel. Die Regel lässt jetzt keine Ausnahme mehr zu, eine Rückwirkung ist das nicht.
Wie bereits gesagt, in 2008 steht hinter allem ein großes |
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