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Feldwege
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RalphOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 24.05.2003
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Mai 2003, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hy zusammen,
wollte da mal nachfragen ob jemand weis wie das mit den Feldwegen ist...Sind breite geschotterte Feldwege wenn kein Verbotsschild da ist offiziel (ohne das jemand Anzeigen kann) befahrbar? __ denn die gehen doch teilweise durch den Wald.... wie ist das mit der Rechtslage, kann mich ein Bauer oder Förster einfach so anzeigen?
Danke, Gruss Ralph Very Happy

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adviOffline
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Anmeldungsdatum: 29.04.2003
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Mai 2003, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau weiss ich es auch nicht, aber früher waren Feldwege ohne Schild befahrbar.
Und im Wald dürfen Fahrradfahrer Wege die schmäler als 2 Meter sind nicht befahren (BaWü). Das wir es dann dürfen, mag ich bezweifeln

Frank
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funracerOffline
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Anmeldungsdatum: 13.11.2002
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Mai 2003, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also soweit ich weiß ( würde auch keinen Eid drauf schwören ), dürfen wir abseits der Straße nicht fahren, auch ohne Verbotsschild.
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Grüßle funny

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frankyOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 0:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das Fahren unbefestigter Wege ist auch ohne Beschilderung verboten.
Einzige Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern. (Demnächst in Motorrad-Abenteuer)
Wälder sind absolutes Tabu! (sämtlicher Flurschaden wird einem zu Lasten gelegt-
dann können locker `mal 20.000.-€ auf einen zukommen)


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Grüss`le Franky
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 8:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Gesetzeslage geändert worden?
Vor ähem mehr als 15 Jahren habe ich mal an der Juhe in Tübingen ne Geländekurs gemacht. Einer der Instruktoren war der Polizeisprecher? in BaWü und hat uns extra gesagt, dass wir überall fahren dürfen, wo kein Schild dran ist.
Frank
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linzerOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 9:44    Titel: Antworten mit Zitat

in österreich siehts so aus:

Forststraße:
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können allerdings vom Grundeigentümer auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Abschrankungen oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.

lg

harald

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adviOffline
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KTM LC8 Adv 950, 2003
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Feldwege sind "Gemeinschaftseigentum" und gehören der Stadt Land oder wem auch immer. Gilt das dann auch, mit dem nicht abgesperrt sein. Und .... warum sind dann in der Regel alle Wege abgesperrt. Und um nochmal auf die Aussage des Polizisten zurück zu kommen, warum durften wir sie früher fahren?

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RalphOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 24.05.2003
Beiträge insgesamt: 255

BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wink hhmmm..ich seh scho, des is net so einfach...vielleicht sollt ich mal da bei den Grün Weissen anfragen aber obs die wissen.......
Gruss Ralph ph34r

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funracerOffline
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Beiträge insgesamt: 3219

BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erinnere mich, dass dieses Thema vor nicht all zu langer Zeit Thema im Offroad-Forum war.
Die Jungs und Mädels da kennen sich aus, da sie mehr auf "verbotenen" Wegen fahren als unsereiner.
Schau doch dort mal rein, bzw. stell die Frage mal da. Wirst sicher auf den entsprechenden Thread verwiesen werden und dann schlauer sein *sicherbin*

P.S. bist Du nicht aus dem Varaboard?

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Zuletzt bearbeitet von funracer am So, 25. Mai 2003, 20:00, insgesamt einmal bearbeitet
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist ein ein Link im Forum dazu
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Fahren im Elsass
Rund um Stuttgart
Landschaftsschutzgebiet

sieht überhaupt nach einem interessanten Forum aus, danke für den Tip
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frankyOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

die Strecken (Baustellen) um Stuttgart kenne ich zum größten Teil auch.
Wird eher von der Sport-Enduro-Fraktion genutzt.
Ich kann`s nur noch einmal wiederholen: zumindest in Baden-Württemberg
fährt man auf Feldwegen (auch ohne Schilder) illegal.
Darüber muß sich jeder im klaren sein.
Flurschaden, der schon vorhanden war, wird immmer dem Erwischten zugeordnet.
Und das kann teuer werden. Also nicht erwischen lassen. ph34r Very Happy

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Grüss`le Franky


Zuletzt bearbeitet von franky am So, 25. Mai 2003, 22:06, insgesamt einmal bearbeitet
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : So, 25. Mai 2003, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bewege mich eher auf der Alb, da stört es nicht so viele und für Schotter voll o.k.

Frank
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frankyOffline
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Anmeldungsdatum: 15.02.2003
Beiträge insgesamt: 2627

BeitragVerfasst am : Mo, 26. Mai 2003, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

wenn man bestimmte Regeln befolgt, klappt es auch bei uns in der Gegend.
Bin mit Jürgens LC8 auch mal knackig auf Schotter unterwegs gewesen, dann
aber bei erreichen der Waldgrenze sofort in die Eisen. (da gibt`s kein Pardon
bei den Gesetzeshütern.)
Übrigens gibt es sehr viele kleine Straßen im Hohenlohischen.

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Grüss`le Franky
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adviOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 26. Mai 2003, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Und das mit dem Flurschaden sollte selbstverständlich sein, dass man das vermeidet und Du hast recht mit Verstand, abbremsen wenn Leute kommen, sie nicht in der Staubwolke ersticken lassen etc. Geht es in der Regel glatt.
Mein schlimmstes Erlebnis in der Art war in Korsika, wo uns deutsche Wanderer schier erschlagen haben. Und das beste auch, ein Tag später auf einem Platz zwischen zwei Dörfern wurde Boule gespielt und die Menge hat applaudiert Very Happy , als wir mit Juhu um die Kurve geschossen sind. Das war genial, vergess ich nie.

Wenn wir vernüftig fahren geht es in der Regel glatt!
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