|
|
|
|
Autor |
Nachricht |
craze LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge insgesamt: 253
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 10:15 Titel: |
|
|
Servus,
ich denke, daß der Kotflügel nicht das Problem ist, weil der als Kotflügel an einer anderen Maschine ´ne Zulassung hat. Das selbe ist ja auch bei Tanks, Lichtern etc. der Fall, wenn das Teil an sich ´ne Prüfnummer hat, darfst Du es anbauen.
Das hauptsächliche Problem ist sicher die Änderung der Bremsanlage, und das ist ja ein sensibles Bauteil. Wenn´s da mal zu einem Unfall kommt, bei dem der Bremsweg nicht ausgereicht hat, könnte es sein, daß es zu einer Beweislastumkehr kommt und Du nachweisen mußt, daß der Unfall nicht passiert wäre, wenn an der Bremsanlage nicht geschraubt worden wäre.
Stahlflexbremsleitungen müssen ja auch entweder eine ABE für das jeweilige Mopped haben oder eingetragen werden. Wenn beim TÜV ein Prüfer sich wirklich auskennt (soll ja vorkommen kanns schon sein daß man erhebliche Probleme bekommt und vielleicht nicht vom of fahren darf, wg unzulässiger Änderung an der Bremsanlage.
Gruß, Martin
_________________ beam me up, Scotty, there´s no intelligent life on this planet! |
|
Nach oben |
|
adviModerator
Anmeldungsdatum: 29.04.2003 Beiträge insgesamt: 5442 KTM LC8 Adv 950, 2003 1290 SAS
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 10:24 Titel: |
|
|
So sit es hier auch, wollte eigentlich nichts zu sagen.
Im Extremfall muss man die Unfallschäden eines Gegners komplett selber tragen.
Wenn Personenschäden dabei sind, kann man sich gleich nen Strick nehmen oder den Schalfsack auspacken, da man eh nur noch unter der Brücke schlafen kann. Wegen Geldmangels
|
|
Nach oben |
|
JensSponsor
Anmeldungsdatum: 27.10.2002 Beiträge insgesamt: 797 KTM LC8 Adv 950, 2003
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 13:28 Titel: |
|
|
Gutachten bestehen ja für die Anbauteile des Umbaus, vorausgesetzt man hat original KTM Teile dafür verwendet.
Wenn man einen verständnisvollen Prüfer findet der trägt das sicherlich auch ein, ausser ihn stört der Geschwindigkeitsunterschied zw. der LC8 und den SX Modellen wo der Kotflügel vorher montiert war.
Cu Jens
_________________ Wer bläst wird auch geleckt. |
|
Nach oben |
|
funracer Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 13.11.2002 Beiträge insgesamt: 3219
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 13:43 Titel: |
|
|
Ich hasse die Deutsche Bürokratie
Jeden Pups muss man genehmigen lassen. Als wenn ein Unfall ohne hohen Kotflügel vermeidbar gewesen wäre *haha*
Und die Verlegung der Bremsleitung wird ( sofern richtig gemacht und was kann man da falsch machen ??????? ) sicher ebenfalls kein Grund zu Beanstandung sein können....
Ach nee, ich reg mich nicht auf. Nein tu ich nicht...
_________________ Grüßle funny
Zu Allem bereit, zu Nichts zu gebrauchen |
|
Nach oben |
|
Helvetic M Fußrastenkratzer
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge insgesamt: 952
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 16:17 Titel: |
|
|
@Funny
Ach Fanny, ich hasse diese Bürokratie auch (In der CH ist es nich viel besser). Frag mal ein HD Fahrer. Der kennt wahrscheinlich die ganze TÜV Belegschaft mit Vornamen und Familie, und das Lied "alle Jahre wieder", hat für die HD`s auch ein ganz anderer Text. Leider können wir das auch nicht ändern. Gesetz ist Gesetz und wehr nich hören will muss fühlen. Bring doch dein Wunderwerk der Schöpfung einfach vorbei und lass es legalisiern. So gibt es auch kein böses Erwachen. Der TÜVler wird von dir und deiner 2rädrigen Schönheit so geblendet sein, dass er den Eintrag sowiso ohne Beanstandung machen wird.
Gruss
Manuel
_________________ Gruss, Manuel
KTM ist eine Lebenseinstellung!
Fährst du noch oder lebst du schon? |
|
Nach oben |
|
OldieSponsor
Anmeldungsdatum: 30.08.2003 Beiträge insgesamt: 1753
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 17:33 Titel: |
|
|
Hi Ihr Kotflügelgeplagten,
Nehmen wir den Ernstfall an:Unfall wegen der Bremsleitung,Kotflügel etc.?=Versicherung bezahlt ud holt sich das Geld beim Fahrzeughalter.
Nehmen wir an :Unfallursache hat mit dem Kotflügel,Bremsltg,etc.nichts zu tun=
dann wird voll gelöhnt ohne Regressansprüche seitens der Vers.
Oldie
|
|
Nach oben |
|
gschimmy Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.05.2003 Beiträge insgesamt: 3608 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 80.000 km
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 17:49 Titel: |
|
|
Tja Oldie, leider hat die Sache einen Haken so wie Du sie beschreibst......
...............wenn Du ohne ABE ( Allgemeine Betriebs Erlaubnis ) fährst, das kann durchaus sein wenn eine Bauartveränderung vorliegt ( z.B. evtl. durch Koflügelumbau), dann ist Dein Fahrzeug nicht zugelassen und somit nicht versichert.
Die Unfallursache ist also im o.g. Fall egal, Du löhnst immer...............................+ evtl. Owi, + evtl. straf- bzw. zivilrechtliche Konsquenzen.
Das ist natürlich mein persönlicher Kenntnisstand, wenn wir hier einen Juristen/in im Forum haben, oder jemand es sich besser damit auskennt dann möge er/sie mich verbessern.
Habe heute mal einen Blick in die STVZO geworfen, bin aber wegen der Sache wann nun eintragen oder nicht zu keinem wirklich überzeugendem Ergebnis gekommen.
Gibt es hier im Forum vielleicht jemand der beim TÜV / Dekra tätig ist, oder von der örtlichen Rennleitung. Die müssten doch etwas Definitives zu dem Thema sagen können.
Was man dann macht oder lässt bleibt ja letztendlich jedem selbst überlassen.
VG Schimmi
_________________ endlich wieder ne 950ziger im Stall
remember...G-Force is always with us
Zuletzt bearbeitet von gschimmy am Do, 29. Jan 2004, 17:49, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
kateem LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 13.08.2003 Beiträge insgesamt: 256
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 17:56 Titel: |
|
|
@ alle hohen Kotflügel
Hallo Leute,
habe zwar meinen Kotflügel nicht mehr hochgelegt, weil´s mir persönlich an der "Niedrigen" mit den orig. Pirellis nicht so besonders gefällt, aber ich habe beruflich sehr intensiv mit dem TÜV und besonders mit Eintragungen und Einzelabnahmen zu tun.
Den Umbau habe ich "meinen" TÜV-Ing. gezeigt und die Sachlage ist eigentlich sonnenklar - es muß wegen der geänderten Bremsleitung eingetragen werden - Basta!! (wer was anderes behauptet, soll´s euch mal schriftlich geben....) Seine Bedenken (und er ist wirklich sehr großzügig) gelten einzig dem etwas engen Radius der 2. Leitung oben am Bremshebel. Mir hat das auch noch nie sonderlich gut gefallen und ich habe das im Forum damals auch angesprochen.
Trotzdem würde er mir den Umbau problemlos sofort eintragen.
Mein Vorschlag: Einer von euch ( evtl. Schradt als Kotflügel-Capo ?? ) soll sich´s eintragen lassen und die Eintragung als Fotokopie den anderen zur Verfügung stellen. Damit ist´s in aller Regel kein Problem mehr bei einem anderen TÜV dasselbe eintragen zu lassen ( gleiches Recht für Alle...). Stellt sich ein TÜV dennoch quer (soll vorkommen ), einfach zum nächsten gehen.
Ich würde das ja sehr gerne machen, aber durch die andere Bremsleitung wird kein "wahlweise" eingetragen, und ich möchte ja den Unteren dranlassen....
Im Übrigen bin ich überzeugt, daß bei einer normalen 2-jährigen Untersuchung KEIN Prüfer den Umbau je bemerken wird.
(außer, er hat zufällig selbst eine LC8 )
Grüße
Herbert
ps: Eigentlich sollte sich aber Touratech oder Sommer mit dem Thema TÜV genauer auseinandergesetzt haben und dazu auch was Konkretes sagen können.
Nur ob sie wollen.....
|
|
Nach oben |
|
BruggmaSponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7535 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 18:23 Titel: |
|
|
Mein Schutzhund meint, einfach ignorieren . . .
Beschreibung: |
|
Dateigröße: |
37.65 KB |
Angeschaut: |
5055 mal |
|
_________________ Peter
www.bbshome.ch |
|
Nach oben |
|
funracer Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 13.11.2002 Beiträge insgesamt: 3219
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 18:54 Titel: |
|
|
*lach* Peter...
Herbert, danke für die Info. So hab ich mir das auch vorgestellt.
Sollte ich also mal beim TÜV gerade so zufällig vorbeikommen, werd ich die Eintragung machen lassen, aber jetzt nicht gezielt deswegen hinfahren.
_________________ Grüßle funny
Zu Allem bereit, zu Nichts zu gebrauchen |
|
Nach oben |
|
kateem LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 13.08.2003 Beiträge insgesamt: 256
|
Verfasst am : Do, 29. Jan 2004, 20:57 Titel: |
|
|
Funny, das ist die richtige Einstellung!!!! Genau so würd ich´s auch machen.
(und immer dran denken: Die TÜV´ler sind Dienstleister und wollen Kohle verdienen - macht´s der eine nicht, macht´s der andre........ )
|
|
Nach oben |
|
Hafenmeister Fahrschüler Anmeldungsdatum: 30.01.2004 Beiträge insgesamt: 1
|
Verfasst am : Fr, 30. Jan 2004, 0:18 Titel: |
|
|
Bruggma hat folgendes geschrieben: | Mein Schutzhund meint, einfach ignorieren . . . |
Gute Einstellung
|
|
Nach oben |
|
franky Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.02.2003 Beiträge insgesamt: 2627
|
Verfasst am : Fr, 30. Jan 2004, 17:29 Titel: |
|
|
Hafenmeister hat folgendes geschrieben: | Bruggma hat folgendes geschrieben: | Mein Schutzhund meint, einfach ignorieren . . . |
Gute Einstellung |
...sprach die Rennleitung und kassierte ..
_________________ Grüss`le Franky |
|
Nach oben |
|
Rob Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 20.07.2003 Beiträge insgesamt: 1576 Alter: 63 KTM 790 R 2020 → 1.000 km BMW R 1250 GS
|
Verfasst am : Fr, 30. Jan 2004, 22:07 Titel: |
|
|
Mag sein, dass die Rennleitung kassiert... aber soweit mir bekannt, gibt's bereits seit einigen Jahren eine Obergrenze für Regressforderungen von Versicherungen ... Mal schauen ... Ach ja - hier:
Zitat: |
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss kann teuer werden. Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, kann er für die verursachten Schäden von seiner Versicherung in Regress genommen werden.
10.000 Euro Regressforderung möglich
In der Regel kann sich die Forderung laut Vertrag auf bis zu 5000 Euro belaufen. Bei einem Unfall mit anschließender Flucht drohen sogar bis zu 10.000 Euro Regress. Das zeigt ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG).
Die Richter in Saarbrücken wiesen darin die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und gaben der Zahlungsklage der Versicherung statt. Der Kläger hatte unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht und Unfallflucht begangen. Die Versicherung bezahlte zwar die Schäden der anderen Beteiligten, nahm anschließend den Kläger jedoch dafür in Regress. Dieser wollte daraufhin vom Gericht festgestellt haben, dass diese Forderung unberechtigt sei.
Laut Ansicht der Richter führe das Verhalten des Versicherten jedoch zu einer teilweisen Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es sei dieser rechtlich erlaubt, Pflichtverletzungen des Versicherten mit Regressforderungen zu ahnden, soweit dessen wirtschaftliche Existenz nicht bedroht werde. Dies sei bei einer Schadenbeteiligung bis zu 10. 000 Euro in der Regel nicht der Fall. (AZ: 5 U 96/03-
|
Das ist übrigens keine Aufforderung zum 'Trotzdem-machen' ... Also, liebe Kinder, bitte nicht nachmachen ...
_________________ Bekennender 950er - deshalb auf 790 R umgestellt |
|
Nach oben |
|
BruggmaSponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7535 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
|
Verfasst am : Fr, 30. Jan 2004, 22:31 Titel: |
|
|
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch . . .
Wieso macht man Änderungen, wenn man Angst vor den Konsequenzen hat
Peter
_________________ Peter
www.bbshome.ch
Zuletzt bearbeitet von Bruggma am Sa, 31. Jan 2004, 7:07, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
|
|