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Fahren auf Radstreifen
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rotschopfleinOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 28. Sep 2005, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der heutigen Verkehrssituation von völlig überfüllen Straßen (zu mindest in Germany) sollte es selbst verständlich sein als Motorradfahrer sich "durchzuschlängeln".
In vielen Ländern, z.b. Japan ist es sogar Pflicht nach vorne an der Ampel zu fahren.

Ich erinnere mich auch in Frankreich unterwegs gewesen zu sein und dort ist es üblich auch bei Gegenverkehr auf der Landstraße zu überholen (samt Gendarmerie!)!
Und die Autos machen bereitwillig platz (im gegensatz zum deutschsprachigem Raum)!

In manchen großen europäischen Städten tretten die Motorradkuriere, wenn es denn sein muß, den Autofahreren bei nicht vorbeilassen einfach mit dem metallbesohlten Stiefel gegen die Türe. Und das spricht sich dann doch schnell rum!

Na ja, auch ich übernehme mehr und mehr den "französischen Fahrstil".
Sonst komm ich ja nie mehr an!
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Der EnglaenderOffline
Sahararider
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, auch ich übernehme mehr und mehr den "französischen Fahrstil".
Sonst komm ich ja nie mehr an!
@rotschopflein
Das heisst der fliessende Fahrstil, du Seckel Mr. Green Wink Wink
Wie oft muss man dir das noch sagen Razz

_________________
Gruss von der Insel
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klBergmenOffline
Fahrschüler
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BeitragVerfasst am : Do, 29. Sep 2005, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss ist es in Deutschland deutlich billiger auf der Autobahn durch die Gasse zu fahren (waren glaub mal 80,-DM) als über den Standstreifen (Punkte)

http://www.arag.de/imperia/md/content/pdfs/bugeldkatalog/bussgeldkatalog.pdf
(Standstreifen ist Punkt 88, Durchschlängeln hab ich nicht gefunden)
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Sep 2005, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich müsste man noch Geld bekommen, wenn man auf der Autobahn im Stau durch die 80cm breite "Gasse" fährt, denn erst danach hätte ein Rettungsdienst überhaupt die Möglichkeit dadurch zu passen!

Ich habe es oft genug erlebt, dass vor mir heftige Rangiermanöver zugange waren, während neben mir (Lieferwagen) der Rettungswagen mit Martinshorn stand und die Idioten in ihren Dosen mit 0,5m Abstand alle drei Spuren blockiert hatten.

_________________
Grüße vom
Schradt

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rotschopfleinOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 30. Sep 2005, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat



@elendigerEngelaender!

Bitte keine imperialistischen Kommentare!! Very Happy Exclamation Arrow Very Happy



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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Nov 2005, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Lausanne, 31. Oktober 2005, Im Namen des Kassationshofes des Schweizerischen Bundesgerichts

Zwar dürfen Radstreifen, die - wie im vorliegenden Fall - mit einer
unterbrochenen Linie abgegrenzt sind, gemäss Art. 40 Abs. 3 VRV auch von
Führern anderer Fahrzeuge (als Fahrräder) befahren werden, sofern diese
dadurch den Fahrradverkehr nicht behindern. Solche Radstreifen sind aber
gleichwohl für die Führer anderer Fahrzeuge (etwa Personenwagen und
Motorräder) keine Fahrstreifen. Art. 8 Abs. 3 VRV berechtigt daher den Führer
eines Motorrades nicht, unter Benützung des Radstreifens innerorts rechts an
einem in gleicher Richtung fahrenden einzelnen Personenwagen vorbeizufahren.

Der Beschwerdeführer hätte allenfalls dann unter Benützung des Radstreifens
rechts am Lieferwagen vorbeifahren dürfen, wenn dessen Lenker angezeigt
hätte, dass er nach links abbiegen wolle. Dies war indessen unstreitig nicht
der Fall. Solange unklar war, was der Lenker des Lieferwagens beabsichtigte,
hatte der Beschwerdeführer sich hinter diesem zu halten.

2.2 Allerdings dürfen unter Umständen auch auf breiten Strassen ohne
Fahrstreifen Fahrzeugkolonnen in gleicher Richtung nebeneinander fahren (vgl.
Art. 44 Abs. 2 SVG, Art. 8 Abs. 2 und 3 VRV) und darf beim Fahren in
parallelen Kolonnen der Fahrzeugführer rechts an anderen Fahrzeugen
vorbeifahren (siehe Art. 8 Abs. 3 VRV). Die diesbezüglichen Voraussetzungen
sind vorliegend aber nicht erfüllt. Weder ist die Sonneggstrasse eine breite
Strasse, noch fuhren der Beschwerdeführer und der Lenker des Lieferwagens in
parallelen Kolonnen.

2.3 Der Beschwerdeführer ist unter Benützung des Radstreifens rechts am
Lieferwagen vorbeigefahren, als dessen Lenker als Einzelfahrer die
Geschwindigkeit verlangsamte. Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit
von den Sachverhalten, die in den Entscheiden 6S.370/1996 vom 5. Juli 1996
und 4C.277/1993 vom 18. Januar 1994 (letzterer publiziert in SJ 1994 S. 260
und JdT 1994 I S. 691) zu beurteilen waren und Motorradfahrer betrafen,
welche unter Benützung eines Radstreifens rechts an einer stehenden
Fahrzeugkolonne bis zu einer Lichtsignalanlage vorbeigefahren waren. Daher
ist vorliegend nicht zu prüfen, ob an der in diesen beiden Entscheiden zum
Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung festgehalten werden kann.


So ein Trottel, jetzt werden die Zürcher Blauröcke zur Jagd rufen!

Peter

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Peter

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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Nov 2005, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

also haben Schweizer und Ösis doch mal den einen oder anderen Vorteil. In Deutschland, Standstreifen ist klar. Aber zwischen den Autos (Bahn)? Weiter vor schreibt einer was von verboten aber toleriert. Wie den verboten? Ich habe bisher noch keine sinnmachende Begründung gehört. Auch ein Fahrlehrer den ich vor Kurzem zu diesem Thema befragt hat wusste auch nix genaues.
Wenn mal einer beim Zwischendurchschlängeln bezahlt hat, ich würd gern mal wissen wieviel und mit welcher Begründung.

bis dahin und aalgleich,
Alex
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Nov 2005, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischendurchschlängeln kostet CHF 60.- ca. 40€

Bergründungen: Viele, was immer ihnen gerade einfällt

- Rechts überholen mit späterem Spurwechsel
- Überholen bei stehender Kolonne
- Nicht anpassen an die Verkehrsituation
- Erzwingen von Vortritt beim Wiedereinbiegen
- Anhalten auf einer Sicherheitslinie
- Nicht Einspuren
- Etc.

Peter

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Peter

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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Nov 2005, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Bruggma @ Mi, 23. Nov 2005, 12:50 hat folgendes geschrieben:
Zwischendurchschlängeln kostet CHF 60.- ca. 40€

Bergründungen: Viele, was immer ihnen gerade einfällt

- Rechts überholen mit späterem Spurwechsel
- Überholen bei stehender Kolonne
- Nicht anpassen an die Verkehrsituation
- Erzwingen von Vortritt beim Wiedereinbiegen
- Anhalten auf einer Sicherheitslinie
- Nicht Einspuren
- Etc.

Peter


ah, also doch eine eindeutige Gesetzeslage
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ice tea-eddiOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Nov 2005, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Alex

Hi

Meines Wissens nach stellt das Durchschlängern im Stau ein verbotenes "Rechtsüberholen" dar. Wird aber in der Regel von den Autobahnpolizeipolizisten toleriert, weil sie einsehen, dass ein Autobahnstau mit "stop-and-go" für einen Moppedfahrer höhere Belastung und ein besonderes Problem darstellt.

Wie ich im Bussgeldkatalog nachlesen konnte:

Wenn jemand an einer Autobahn den Standstreifen benutzt, um schneller vorwärts zu kommen, kostet dies 50 Euro und bringt zwei Punkte.

Beim verbotenen Rechtsüberholen sind 50 Euro und drei Punkte fällig - und dies lässt sich beim "Durchschlängeln" im Stau begründen.


Aber auch ich fahre trotzdem durch und vertraue auf nachsichtige Rennleitung. Problem: Bei Bussgeldern über 35 Euro schrumpft das Ermessen der Polizeibeamten auf Null, sie sind also verpflichtet, eine Anzeige zu fertigen. Ich kann dabei also immer auf einen treffen, der mich anzeigt. Ich kann nur hoffen, dass der Polizeibeamte mit wichtigeren Sachen beschäftigt ist und Verständnis für Motorradfahrer hat.
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