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BRIDGESTONE - neue Bereifung
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JensOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. Mai 2004, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ Schimmy

index H ist bei mir auch eingetragen, dennoch gibt es lt. meinem Händler keine Originalbereifung ( Scorpion ) in diesem Geschwindigkeitsindex. Also wurde wieder der Index V verbaut.

@ all

nun mal eine andere Frage was zahlt Ihr denn so an Reifenpreise.

Ich zahle 207,00 € incl. MwSt für 2 Reifen, 2 Schläuche, Montage, Wuchten, Altreifenentsorgung.


Cu Jens

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OntheFlyOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 9:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Schradt,

dann hab ich jetzt ne Preisfrage für dich. Normal darf man ja immer einen Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindex als eingetragen aufziehen. Jetzt haben wir M+S als R eingetragen. Wenn ich statt dessen einen H-Reifen nehme, wie schnell darf ich fahren? Und muss ich dann immer noch den M+S-Kleber in den Tacho kleben?

Weil wenn ich dann wieder 210 fahren darf, frag ich mich warum überhaupt ne Reifenbindung besteht.

Grüsse Lars
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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 9:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nun schmeiß nicht alles in einen Topf.

Was verstehst du unter Reifenbindung?
Hersteller- und Typbindung? Kannste vergessen, das was im Schein steht sind bloß Empfehlungen.

Maßgeblich ist die Größe (140/80-1Cool.
Der Tragfähigkeitsindex (70) und der Geschwindigkeitsindex (Tabelle was die Buchstaben bedeuten findest du mit einer beliebigen Suchmaschine) müssen *mindestens* erfüllt sein, dürfen also überschritten werden, ohne dass eine Eintragung notwendig wäre.

Mit M+S Reifen *kann* man den eingetragenen Geschwindigkeitsindex unterschreiten, wenn man am Tacho einen Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des Reifens anbringt.

Da es für das Hinterrad der LC8 bloß zwei Reifen in der geforderten Dimension gibt (Pirelli MT90 und Metzeler Karoo in 150er Breite) sind wir hier schon am Ende.

Dass auch andere Reifen auf die Felge passen ist egal, alles was nicht die eingetragene Größe besitzt ist illegal.

Wenn morgen ein 150/70-18 70M M+S rauskommen würde, könntest du den mit Aufkleber "Maximal 120km/h mit M+S Reifen" legal fahren.

Wenn morgen ein 150/70-18 70V M+S rauskommen würde, dürftest du den ohne Aufkleber am Tacho legal fahren.

Alle Angaben für Deutschland.

Wer das nicht glaubt, möge bei der nächsten Fahrschule vorbei fahren, die nächste Polizeidienststelle ist meist ungeeignet, weil die keinen Plan haben.

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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 9:54    Titel: Antworten mit Zitat

Schradt hat folgendes geschrieben:
Da es für das Hinterrad der LC8 bloß zwei Reifen in der geforderten Dimension gibt...

Cool, laut Mopedreifen.de gibts nun doch einiges zur Auswahl - leider alles nur Strassenpneus...

Zitat:

        150/70B18 70V  VENOM  AVON     
150/70VB18 70V  AM23  AVON  Tourenreifen 
150/70ZR18 70W  BT012RSS  BRIDGESTONE   
150/70ZR18 70W  BT54R  BRIDGESTONE  Tourenreifen 
150/70-18 70V  TKV12  CONTINENTAL  Sport 
150/70VR18 70V  K700  DUNLOP  Tourenreifen 
150/70V18 70V  K275  DUNLOP  Tourensport 
150/70VB18 70V  ME1COMPK  METZELER 
150/70ZR18 70W  MAC100X  MICHELIN
150/70R18 70V  MT90A/T  PIRELLI

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Zuletzt bearbeitet von Schradt am Mi, 19. Mai 2004, 9:54, insgesamt einmal bearbeitet
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Vergessen wir mal die "Straßenverkehr-zulassungs-ordnungs-rechtlich-relevanten" Aspekte der Geschichte.......
was sagt denn unser aller Freund die Versicherungen dazu, wenn ich, mal angenommen, einen Unfall habe und Reifen, die zwar der geforderten Dimension und Traglast entsprechen, fahre, für die aber keine Freigabe des Reifenherstellers besteht.

Da sage ich doch bestimmt "winke winke" zum Versicherungsschutz, oder ?
Oder ist dieses eine Bauartveränderung und ich fahre ohne ABE?
Dann würde obriges sowieso entfallen....

Fazit:

Reifen-Dimension : muß exakt stimmen
Geschindigkeitsindex: muß mindestens mit der Eintragung übereinstimmen, darf aber höher sein
Traglastindex: siehe Geschwindigkeitsindex
Reifentyp: Eintragung ist eine Empfehlung / ist bei anderem Typ eine Freigabe durch Reifenhersteller erforderlich ? Wenn vorhanden, entfällt die Eintragung ?

Wer bringt Licht ind Dinkel ?

VG Schimmi

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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

gschimmy hat folgendes geschrieben:
Vergessen wir mal die "Straßenverkehr-zulassungs-ordnungs-rechtlich-relevanten" Aspekte der Geschichte.......
was sagt denn unser aller Freund die Versicherungen dazu, wenn ich, mal angenommen, einen Unfall habe und Reifen, die zwar der geforderten Dimension und Traglast entsprechen, fahre, für die aber keine Freigabe des Reifenherstellers besteht.

Gar nix. Für Versicherungen gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen.

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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Schradt

Hmmmmmmmmm...also wenn ich etwas tue ( andere Reifen draufziehen ) und mich wissentlich nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewege ( das ist ja evtl. der Fall , weil keine Freigabe durch den Hersteller ) dann handle ich vorsätzlich ( nach meinem Verständnis )und dann zeigt mir die Versicherung durchaus ggfs. den erhobenen Mittelfinger, im Falle des Falles.

Deshalb meine Frage nach jemandem der Licht in diese , für mich, ziemlich verworrene Geschichte bringt.

VG Schimmi

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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte, ist das denn so schwer?

Beauftrage einen Rechtsanwalt dir den *gültigen* Paragraphen rauszusuchen, nach dem die im Schein vermerkten Reifen-Hersteller- und Reifen-Typen *bindend* sind. Er wird keinen finden.

Übrigens hatten wir genau dieses Thema vor nicht allzulanger Zeit schonmal hier.

Selbst mit nem 140er am Hinterrad wird die Versicherung (teilweise) zahlen (müssen), sofern dieser nicht ursächlich für deinen Unfall ist.

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WassermannOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
also, nach unserem TÜV-Prüfer ist die Reifenbindung im Kfz-Schein keine Empfehlung. Bei meiner alten GS hatte ich Enduro 4 drauf statt der eingetragenen Enduro3 oder Michelin. Das gab eine Prüfbemerkung und ich musste mir die Reifenfreigabe besorgen und vorlegen.

Ich wollte mal einen Pirelli MT 21 auf meiner GS eintragen lassen und habe deshalb mehrmals mit dem TÜV-Prüfer über die Eintragung diskutiert. Da der Reifen nicht exakt den Daten des Enduro 3 entspricht, war es nicht mit dem M+S Aufkleber getan und ich hätte eine Einzelprüfung durchführen lassen müssen ....

Auf den Reifenherstellerseiten z. B. von Conti habe ich keine Freigabe für weitere Reifen für die KTM gefunden.

Ich denke, wenn Reifen nicht freigegeben sind oder durch Einzelprüfung eingetragen worden sind, sind sie illegal - da können die Daten der Reifen noch so sehr übereinstimmen.

Und wenn der Gutachter einer Versicherung über solche "illegalen" Reifen stolpert hat die Verischerung einen einfachen Grund die Zahlung zu kürzen oder gar zu verweigern... - da denke ich genauso wie Schimmy.

Gruß

Wassermann



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SchradtOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wassermann hat folgendes geschrieben:
also, nach unserem TÜV-Prüfer ist die Reifenbindung im Kfz-Schein keine Empfehlung. Bei meiner alten GS hatte ich Enduro 4 drauf statt der eingetragenen Enduro3 oder Michelin. Das gab eine Prüfbemerkung und ich musste mir die Reifenfreigabe besorgen und vorlegen.

Bei einem mir bekannten Tüv Prüfer hättest du keinen Mangel gehabt und der Kerl ist wirklich sehr pingelig. Hab das Thema auch mit ihm diskutiert und er hat sich extra informiert.

Zitat:
Ich wollte mal einen Pirelli MT 21 auf meiner GS eintragen lassen und habe deshalb mehrmals mit dem TÜV-Prüfer über die Eintragung diskutiert. Da der Reifen nicht exakt den Daten des Enduro 3 entspricht, war es nicht mit dem M+S Aufkleber  getan und ich hätte eine Einzelprüfung durchführen lassen müssen ....


Korrekt. MT21 ist ein R Reifen und trägt kein M+S.

Zitat:
Auf den Reifenherstellerseiten z. B. von Conti habe ich keine Freigabe für weitere Reifen für die KTM gefunden.


Der TKV12 ist ganz neu, in paar Monaten gibst den Wisch sicher auch von Conti für die LC8, sofern er darauf taugt.

Zitat:
da denke ich genauso wie Schimmy.


Da denk nicht nur ich anders, aber vielleicht äussert sich ja mal jemand mit den passenden Paragraphen und Gesetzestexten dazu...

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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also das was Schradt geschrieben hat ist soweit ich weiß korrekt und gilt gleichfalls für die VS - die tun nichts anderes als zu prüfen, ob eventuell eine Verletzung der Zulassung vorliegt!

Zitat:
Wer das nicht glaubt, möge bei der nächsten Fahrschule vorbei fahren, die nächste Polizeidienststelle ist meist ungeeignet, weil die keinen Plan haben.


Schradt, schade, dass du das so allgemein darstellst! Ich kann jeden nur empfehlen, auch die Polizei anzusprechen, die nach meiner Erfahrung sehr gerne weiterhelfen und in den eigenen Reihen sehr gut ausgebildete Leute haben, speziell für das Thema Motorradfahren (und alles was dazu gehört). Zum Hinweis Fahrschule sag ich nix!!

Bikergruß Faust

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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal die Info Broschüre des TÜV drangehängt.
Schradt hat Recht - die vorgegebene Fabrikatsbindung hat nur noch empfehlenden Charakter, aber es muss die Bezeichnung auf dem Reifen vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen , der Reifen muss ein Europa Prüfzeichen tragen und es muss eine Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeug oder Reifenhersteller vorliegen aus der eindeutig hervorgeht, dass der Reifen ohne jede Einschränkung an dem betreffenden Motorrad gefahren werden darf.

Also ohne Reifenfreigabe illegal.

Gruß Wassermann




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BeitragVerfasst am : Mi, 19. Mai 2004, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Wassermann:

Demnach fahre ich und vermutlich jeder mit deutscher Zulassung direkt ab Werk mit illegalen Reifen.

In meinem Fahrzeugschein steht für das Hinterrad: 150/70-18 M/C 70H
Auf meinem Pirelli Scorpion steht: 150/70-18 M/C 70V

Stimmt also eindeutig NICHT vollständig überein.

Jetzt du!

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Schradt

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WassermannOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 20. Mai 2004, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ Schradt

Jo, ist mir beim Bestellen eines neuen Hi-Reifens auch aufgefallen.
Als Erstausrüstung einen V-Reifen bis 240 km/h und in den Papieren einen H-Reifen bis 210 km/h - stimmt nicht überein. Beruhigend ist das der Reifen einen höheren Geschwindigkeitsindex besitzt als nach den Papiern notwendig.

Ich bin weder TÜV-Prüfer, noch beim KBA und schon gar kein Rechtsanwalt. Ich vermute KTM und Pirelli haben den V-Reifen (V > H) für die LC8 freigegeben und eine entsprechende Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes, um die KTM mit den Reifen zu importieren (für die verrückten Deutschen die den Hahn bis zum Anschlag drehen und über 210 fahren - siehe TopSpeed Thread).
Oder auch nicht und das Info-Blatt des TÜVs stimmt nicht oder in der Verwaltung hat der Fehlerteufel zugeschlagen oder ....... .

Ist mir eigentlich auch egal, da ich nur freigegebene Reifen aufziehen werde. Nach meinen Erfahrungen mit Sachverständigen und Rechtsanwälten habe ich keine Lust in dieser Hinsicht irgendein Risiko einzugehen.

So, und nu genießen wir den freien Tag.

Gruß
Wassermann

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BeitragVerfasst am : Mo, 12. Jul 2004, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Reifen mit höherem Index darf man immerfahren ,da es sich bei der Eintragung in die Papiere um eine mindest Anforderung handelt.
Hab engen Kontakt zu Reifenhandel in der Familie. Very Happy

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