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to.we  Sponsor Anmeldungsdatum: 30.07.2007 Beiträge insgesamt: 2183 KTM LC8 Adv 950 S, 2005 → 71.000 km KTM LC8 SE 950, 2006 → 21.000 km KTM LC4 Adv 640, 2003 → 32.000 km KTM LC4 690 Enduro Mod.2019 → 10.000 km
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Verfasst am : Mo, 19. Jul 2010, 14:33 Titel: |
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fr.jazbec @ Mo, 19. Jul 2010, 14:21 hat folgendes geschrieben: | Auf gar keinen Fall eine andere Person angeben!
Schreib einfach nur "ich bin nicht gefahren" und berufe dich bei allen weiteren Nachfragen auf dein Recht zur Aussageverweigerung. Du musst weder dich noch Familienangehörige belasten.
Dann muss man dir nachweisen,dass du gefahren bist,was schlechterdings unmöglich ist=Verfahren wird eingestellt. |
und relativ schnell zu einer "Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches" führt... ... _________________ Gruß
to.we |
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Wichtl Kurvenräuber
Anmeldungsdatum: 23.08.2008 Beiträge insgesamt: 466 KTM LC8 Adv 990 S, 2008 → 27.000 km
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Verfasst am : Mo, 19. Jul 2010, 14:59 Titel: |
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Naja, das machen sie aber, zumindest bei uns, nur wenn das öfter vorkommt.
Ich würde es eher einfach abstreiten - Aussage gegen Aussage und gut is.
Gibt schon kranke Existenzen... wegen sowas ne Anzeige machen, armer Kerl,
eigentlich sollte so einer einem eher leid tun... _________________ Suicide fucking bombing, now there's a bright idea. Every time there's a bang, the world's a wanker short! |
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road-runner R.I.P.
Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge insgesamt: 1184 KTM LC8 Adv 990, 2006 → 132.000 km
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Verfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 13:45 Titel: |
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Zitat: "Sehr geehrter Herr ...
das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem, §46(1) in Verbindung mit §170 (2) StPO eingestellt."
Also ich kenn´die o.g. § zwar nicht, aber sie sind mir sympatisch.
für die vielen Tips. Also einfach abstreiten und sich keiner Schuld bewußt sein! _________________ Gruß vom roadrunner
Reiseblog |
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coolmoose  Sponsor
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge insgesamt: 4410 KTM LC8 Adv 950, 2004
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Verfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 14:24 Titel: |
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924sas  Sponsor
Anmeldungsdatum: 11.05.2010 Beiträge insgesamt: 509
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Verfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 19:18 Titel: |
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road-runner @ Sa, 24. Jul 2010, 13:45 hat folgendes geschrieben: | Zitat: "Sehr geehrter Herr ...
das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem, §46(1) in Verbindung mit §170 (2) StPO eingestellt."
Also ich kenn´die o.g. § zwar nicht, aber sie sind mir sympatisch.
für die vielen Tips. Also einfach abstreiten und sich keiner Schuld bewußt sein! |  _________________ keep her between the hedges! |
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