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Frage an die Verkehrsrechtsexperten
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to.weOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 19. Jul 2010, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

fr.jazbec @ Mo, 19. Jul 2010, 14:21 hat folgendes geschrieben:
Auf gar keinen Fall eine andere Person angeben!
Schreib einfach nur "ich bin nicht gefahren" und berufe dich bei allen weiteren Nachfragen auf dein Recht zur Aussageverweigerung. Du musst weder dich noch Familienangehörige belasten.
Dann muss man dir nachweisen,dass du gefahren bist,was schlechterdings unmöglich ist=Verfahren wird eingestellt.


und relativ schnell zu einer "Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches" führt... Wink ...

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Gruß
to.we
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WichtlOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 19. Jul 2010, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das machen sie aber, zumindest bei uns, nur wenn das öfter vorkommt.

Ich würde es eher einfach abstreiten - Aussage gegen Aussage und gut is.


Gibt schon kranke Existenzen... wegen sowas ne Anzeige machen, armer Kerl,
eigentlich sollte so einer einem eher leid tun...

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road-runnerOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: "Sehr geehrter Herr ...
das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem, §46(1) in Verbindung mit §170 (2) StPO eingestellt."


Also ich kenn´die o.g. § zwar nicht, aber sie sind mir sympatisch. Laughing

für die vielen Tips. Also einfach abstreiten und sich keiner Schuld bewußt sein!

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coolmooseOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

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924sasOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 24. Jul 2010, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

road-runner @ Sa, 24. Jul 2010, 13:45 hat folgendes geschrieben:
Zitat: "Sehr geehrter Herr ...
das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem, §46(1) in Verbindung mit §170 (2) StPO eingestellt."


Also ich kenn´die o.g. § zwar nicht, aber sie sind mir sympatisch. Laughing

für die vielen Tips. Also einfach abstreiten und sich keiner Schuld bewußt sein!

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