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Obermaat Speichenputzer Anmeldungsdatum: 12.03.2010 Beiträge insgesamt: 35 KTM LC8 Adv 950, 2004 → 20.000 km
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Verfasst am : Sa, 23. Okt 2010, 17:18 Titel: |
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Zur Sache mit der Polizei: Also in den Versicherungsbedingungen heißt es im Regelfall, dass eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei erfolgen muss. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes zögern. Es muss also auch im Ausland bei der zuständigen Polizei Anzeige erstattet werden. Eine Anzeige in Deutschland macht nur dann Sinn, wenn es im Ausland überhaupt nicht möglich , beispielsweise in Ländern in denen Polizei nur sporadisch vertreten ist oder wenn aus anderen Gründen dieses nicht geht. Beispiel: man hat im Ausland einen Unfall und kommt direkt in Krankenhaus und wird dann sofort nach Deutschland überführt. Wenn zwischen Unfall und Abtransport die Karre gestohlen wird, ist das ein Argument für eine Nachmeldung in Deutschland. Spätenstens am Flughafen kann dann im Regelfall eine Anzeige erfolgen, sofern man auf eigenen Beinen nach Hause kommt. Alles andere macht keinen Sinn - also IMMER auch im Ausland sofort zur Polizei gehen und sich eine Kopie der Strafanzeige aushändigen lassen. Diese Kopie dann bei der Versicherung einreichen. Dann beginnt die Frist. Übersetzung de Anzeige bezahlt die Versicherung auf deren Kosten und wenn es notwendig ist, fordert die Versicherung auch die Akte bei der ausländischen Polizei an.
Falls man sich unsicher ist, ob man auch in der letzten Einöde die Polizei in 1oo km Entferneung aufsuchen soll, dann einfach kurz bei der Versicherung anrufen. Kleiner Tipp: ich würde in so einem Fall nicht bei Eurem Betreuer, sondern die Hotline ( Nummer also speichern ) anrufen. Dort wird dann gleich der Schaden angelegt und alles weitere mit Euch besprochen. Holt die Weisungen des Sachbearbeiters ein und befolgt diese, dann kann von der Versicherung aus kein Einwand mehr erhoben werden!
Gruß Oliver |
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heinz  Sponsor
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge insgesamt: 1520 Alter: 54 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 95.000 km KTM LC8 Adv 990, 2009 → 30.000 km cb 1000 → 130.000 km
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Verfasst am : Sa, 23. Okt 2010, 17:33 Titel: |
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Sorry hab mich nicht richtig ausgedrückt, selbstverständlich im betroffenen Land zuerst Anzeige erstaten!!!!!
Einem Kumpel von mir wurde in Schottland das Moped geklaut und wir haben vor Ort Anzeige erstattet und den Schaden seiner Versicherung gemeldet, dann hat er auf das Geld der Versicherung gewartet, von denen wurde er nach ein paar Wochen aufgefordert auch bei der Polizei in D Anzeige zu machen, damit der Schaden abgewickelt werden kann. _________________ Gruß aus dem Allgäu
Heinz
irgendwas isch ja immer  |
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to.we  Sponsor Anmeldungsdatum: 30.07.2007 Beiträge insgesamt: 2183 KTM LC8 Adv 950 S, 2005 → 71.000 km KTM LC8 SE 950, 2006 → 21.000 km KTM LC4 Adv 640, 2003 → 32.000 km KTM LC4 690 Enduro Mod.2019 → 10.000 km
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Verfasst am : Sa, 23. Okt 2010, 22:12 Titel: |
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Wegen Zubehör und/oder nachträgliche Umbauten:
Schaut in eure Versicherungsbedingungen, da gibt es gewaltige Unterschiede!
Nicht serienmäßige Geschichten sind oftmals nur gegen Zusatzbeitrag versicherbar - war bei mir (auch) ein Grund für den Wechsel des Versicherers.... _________________ Gruß
to.we |
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sinclair  Sponsor
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge insgesamt: 700 KTM LC8 Adv 990 S, 2007 → 70.000 km
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Verfasst am : So, 24. Okt 2010, 1:35 Titel: |
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Ha mal von einem bekannten Harleyfahrer gehört, das die Versicherungen gerne einen großen Bogen um Harleys machen.
Die Kisten werden für 18K gekauft und dann für nochmal soviel umgebaut.
Wenn die dann geklaut werden möchte der Halter natürlich deutlich mehr von der Versicherung als der Neuwert war  _________________ Gruß.
Goran |
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Obermaat Speichenputzer Anmeldungsdatum: 12.03.2010 Beiträge insgesamt: 35 KTM LC8 Adv 950, 2004 → 20.000 km
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Verfasst am : So, 24. Okt 2010, 16:06 Titel: |
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Zum Thema Anbauten: Branchenüblich ist derzeit ein beitragsfrei Mitversicherung von fest angebauten Teilen in Höhe 2500,00 EUR. Einige Versicherer bieten auch 5000 EUR an. Der Versicherer muss deshalb nicht unbedingt gewechselt werden, sondern es genügt meisst eine Umstellung auf die aktuellen Versicherungsbedingungen. Der Wechsel muss nicht unbedingt teuerer werden. Es kann auch vorkommen, dass durch die Umstellung die Beiträge günstiger werden. Fest angebaute Sachen sind beispielsweise die Navi-Halterung oder auch Kofferträger und Roadbookträger. Alle Teile die nur ran geklemmt sind, wie Navi an sich oder die Koffer sind nicht mitversichert ( manche Versicherer haben Koffer aber in der sogenannten Teileliste genannt und sind somit auch versichert). Die Teileliste ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen.
Zum Thema Wertsteigerung: wenn Umbauten vorgenommen werden, die den Wert der Karre erheblich steigern und über das "Normale" hinaus gehen, solltes dieses dem Versicherer mitgeteilt werden. Unter Umständen macht es Sinn, dass ein Wertgutachten gemacht und diese als Wertgrundlage der Versicherung eingereicht wird. Wenn dieses dem Versicherer vorliegt und er dieses anerkannt hat, wird im Regelfall vereinbart, dass diese Summe im Falle eines Diebstahles ausbezahlt wird. Die kleineren Versicherer, die mit günstigen Tarifen werben, kneifen da eher, aber bei den Marktführern kann vieles versichert werden. |
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