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Frank RD04 LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge insgesamt: 370 KTM 1090 Adventure
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Verfasst am : Sa, 1. März 2008, 15:28 Titel: Ausserbetriebsetzung |
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Hallo,
meine Africa Twin muß diesen Monat zur HU+AU und soll dann
ausser Betrieb gesetzt werden um die neue (KTM 990 Adv.) anmelden zu können (will keine zwei Motorräder parallel angemeldet haben).
Meine Frage nun: Macht es Sinn die HU/AU vor der Ausserbetriebsetzung nochmals durchführen zu lassen? D. h. ruht dann der Wiedervorführungszeitraum von 2 Jahren oder muss ich nach z. Bsp. 4 Jahren zuerst wieder zum TÜV ? vor einer erneuten Inbetriebnahme ? _________________ Gruß,
Frank |
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Turbodiesel  Sponsor
Anmeldungsdatum: 12.12.2004 Beiträge insgesamt: 3659 Husqvarna 701 Radeumbau → 2.000 km
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Verfasst am : Sa, 1. März 2008, 15:37 Titel: |
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Guckst Du z.B. mal hier . So wie ich das verstehe ist der neue Zeitrahmen von 7 Jahren wichtig. Im Zweifel aber lieber nochmal bei der Zulassungsstelle oder dem Dekra / TÜv nachfragen. Die geben normalerweise immer die gewünschten Auskünfte. _________________ Heute ist nicht aller Tage, ich komme wieder, keine Frage
Wenn es einen Weg gäbe, aus Pöbelei Strom zu machen, das Internet wäre die Rettung der Welt - Zitat Dieter Nuhr |
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KeineTausendMeter Angstnippelbeschneider
Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge insgesamt: 626 KTM LC8 Adv 990, 2007 → 11.000 km
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Verfasst am : Sa, 1. März 2008, 21:11 Titel: |
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War nicht nach einem Jahr still legen bereits ne Vollabnahme nötig?  _________________ Mit freundlichen Grüßen aus dem Bergischen Land
Yamaha XT 550, KTM LC 4 Incas, KTM LC 4 Six days, KTM LC 4 Adventure ...Uuund KTM LC 8 Adventure orange |
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Rappi Kurvenräuber
Anmeldungsdatum: 12.09.2006 Beiträge insgesamt: 426 690E
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Verfasst am : So, 2. März 2008, 18:33 Titel: |
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KeineTausendMeter @ Sa, 1. März 2008, 20:11 hat folgendes geschrieben: | War nicht nach einem Jahr still legen bereits ne Vollabnahme nötig?  |
Waren bisher 18 Monate, jetzt sinds 7 Jahre bis der Brief verfällt.
Tüv machen und dann abmelden ist Blödsinn, wenn die Abmeldung länger als 2 Jahre dauern soll. Die Zeit vom Tüv läuft ab, mit oder ohne Zulassung
Nach 2 Jahren gibts nur ne Zulassung mit neuem Tüv, entweder mit Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer zum Tüv und dann wieder zulassen  |
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Frank RD04 LC8 Junkie
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge insgesamt: 370 KTM 1090 Adventure
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Verfasst am : So, 2. März 2008, 21:42 Titel: |
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Hallo Rappi,
du hast Recht - hab's inzwischen auch im Web gefunden und werd daher meine "alte" AT im Laufe der Woche ausser Betrieb setzten und die 990 anmelden. _________________ Gruß,
Frank |
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momaxmomax Sahararider Anmeldungsdatum: 21.05.2007 Beiträge insgesamt: 1139 Triumph Exp
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Verfasst am : Mo, 3. März 2008, 8:34 Titel: |
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Kannst mit dem alten Kennzeichen zum TÜV, auch wenn abgelaufen, solange Zulassung nicht verfallen ist (7 Jahre). |
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