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H4- bzw. Bi-Halogen Scheinwerfer
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 5. Jan 2009, 17:08    Titel: H4- bzw. Bi-Halogen Scheinwerfer Antworten mit Zitat

Mal ne´ Frage an unserre Elektriker.

Ich habe an meiner ADV 950 die Doppelscheinwerfermaske vom KTM-Bastler mit 2 H7-Scheinwerfern ( 1 x Abblend – und 1 x Fernlicht ). Um legal ohne Montage von Zusatzscheinwerfern etc. ein besseres Licht zu bekommen wollte ich ggf. entweder auf 2 H4-Scheinwerfer 60/55W ( soweit in D 90 mm überhaupt verfügbar ) oder auf 2 sog. Bi-Halogen-Scheinwerfer H7 umrüsten. Ziel sollte sein, daß dadurch beim normalen Fahrlicht bzw. Abblendlicht jeweils 2 x 55 W und beim Fernlicht jeweils 2 x 60 bzw. 55 W an sind. Müsste ich dabei etwas spezielles ( Kabelquerschnitt, LIMA-Kapazität etc. ) beachten ? Von der Stromaufnahme müsste es ja gleiche sein, als wenn man immer mit Fernlicht fährt. Hält das die elektrische Anlage der ADV 950 aus oder welche Probleme könnten dabei auftauchen ?

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Wenn es einen Weg gäbe, aus Pöbelei Strom zu machen, das Internet wäre die Rettung der Welt - Zitat Dieter Nuhr
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950SMOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 5. Jan 2009, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

wäre es nicht einfacher das Fernlicht mit einem H7 Xenonbrenner auszurüsten ? Wenn du das mit Bi-Halogen machen möchtest, kannst du die zusätzlichen Leitungen direkt von der Batterie abgreifen und über ein Relais schalten...
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 5. Jan 2009, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
950SM
BeitragVerfasst am : Mo, 5. Jan 2009, 19:46 Titel:
wäre es nicht einfacher das Fernlicht mit einem H7 Xenonbrenner auszurüsten ?
Hab ich ja schon ( Diskussion hin oder her, ob es legal ist oder nicht ). Aber bei unserer Verkehrsdichte, fährt man doch max. 5 - 10 % mit Fernlicht, den Rest mit Abblendlicht und da kann ich den H7-Brenner als legale Methode definitiv vergessen.
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bastlerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 5. Jan 2009, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

brauchbare H4 Scheinwerfer in D90 gibts nicht.
Bei den Bi-Halogenscheinwerfern handelt es sich um Projektorleuchten mit beweglicher Blende. D.h. vom vorhandenen Lichtstrom wird ein Teil abgeschattet, also nicht genutzt. 2x 55W sollten kein Problem für Lima oder Kabelbaum sein.
Hab da mal was on Hella angehängt.

Gruß
bastler



TIScheinwerfer_D_TT_18.pdf
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OllebolleOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

H7 Bi-Halogen in D90 gibts aber Exclamation

Die sollten auch in die Halterung vom KTM-Bastler passen.



Hella 90mm.pdf
 Beschreibung:

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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die beiden PDFs Genau das habe ich gesucht, aber irgendwie zu Tode gegoogelt wacko

Zitat:
brauchbare H4 Scheinwerfer in D90 gibts nicht.
Ja leider, nur Einsätze und kpl. Scheinwerfer in Chrom Aber ich habe irgendwo gelesen, daß dies teilweise auch was mit der Zulassung zu tun hat. Aber was soll´s, nehm ich halt die Bi-Halogen.

Zitat:

Die sollten auch in die Halterung vom KTM-Bastler passen.
Vom Durchmesser und den Bohrungsabstand für die Befestigungs- bzw. Einstellschrauben erstmal ja. Allerdings sind die Teile ca. 20 mm länger als die "normalen" H7 Scheinwerfer. Ich werde die Tage mal versuchen das irgendwie "herauszumessen" ob der Platz für die 20 mm mehr vorhandenen ist oder nicht.

Zitat:
2x 55W sollten kein Problem für Lima oder Kabelbaum sein.
Danke für die Info. Wurde mir auch in ein paar PN´s bestätigt.

Aber mal generell, was meint ihr dazu. 2 x 55 W Abblendlicht sollten doch eine legale Verbesserung für Sicht und Sichtbarkeit bringen, ohne daß ich zusätzliche Scheinwerfer montieren muss, oder liege ich da falsch ?

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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Di, 6. Jan 2009, 16:33 hat folgendes geschrieben:

Aber mal generell, was meint ihr dazu. 2 x 55 W Abblendlicht sollten doch
eine legale Verbesserung für Sicht und Sichtbarkeit bringen, ohne daß ich
zusätzliche Scheinwerfer montieren muss, oder liege ich da falsch ?


Kollege Tiger hat sich das einbauen lassen, die neue Tiger hat original je eine
Leuchte links und eine rechts, jetzt sind beide als Bi-Leuchten.

Er ist nach wie vor unzufrieden, ausser brutalem Blenden des Vorfahrenden,
je nach Niveau, hat das nichts gebracht. Er investiert weiter . . .

Dieses Linsenlicht ist einfach für die Katze, schon bei der LC4 ADV sah man
den Baum erst, wenn man gerade davor stand, dafür schon ab 200m.

Nach meiner Meinung sind die klassischen Hella Nebellampen am besten,
sie bringen das zusätzliche Licht dorthin wo es hingehört, nämlich
vor und neben das Rad. Zudem helfen sie mit, den Blendeffekt am Auge,
viel Licht -> kaum Licht zu entschärfen. Man guckt einfach kurz vor das
Mopped.

Und diese kann man ja mittlerweile ausreichend bestücken.

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Peter

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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ausser brutalem Blenden des Vorfahrenden, je nach Niveau, hat das nichts gebracht. Er investiert weiter . . .
Trotz korrekter Höheneinstellung ?
Zitat:

schon bei der LC4 ADV sah man den Baum erst, wenn man gerade davor stand, dafür schon ab 200m.
Wie nun, erst wenn man davor steht oder schon 200 m im voraus ?
Zitat:
sie bringen das zusätzliche Licht dorthin wo es hingehört, nämlich
vor und neben das Rad.
Wieso neben das Rad, was soll das mir bringen ?
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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Di, 6. Jan 2009, 18:10 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
ausser brutalem Blenden des Vorfahrenden, je nach Niveau, hat das nichts gebracht. Er investiert weiter . . .
Trotz korrekter Höheneinstellung ?

Ja, nachdem er nun richtig Geld verdient, wurde alles von Profis mehrfach eingestellt
Zitat:

Zitat:
schon bei der LC4 ADV sah man den Baum erst, wenn man gerade davor stand, dafür schon ab 200m.
:frag:Wie nun, erst wenn man davor steht oder schon 200m im Voraus ?

Das ist ja die Scheisse an den Dingern, Du siehst 200m voraus, aber keinen Meter zur Seite
Zitat:

Zitat:
sie bringen das zusätzliche Licht dorthin wo es hingehört, nämlich
vor und neben das Rad.
Wieso neben das Rad, was soll das mir bringen ?


Weil Du deinen Fuss in 10 Sekunden dort abstellen willst, wo jetzt das Vorderrad ist.

Wieso meldet sich keiner der aktuellen "Tunnelblick" Fahrer?
Die müssten das doch noch besser erklären können . . .

Mir ist Wurst, aber der liegt nicht in meinem Lichtkegel

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Peter

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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Di, 6. Jan 2009, 16:33 hat folgendes geschrieben:
...
Zitat:

Die sollten auch in die Halterung vom KTM-Bastler passen.
Vom Durchmesser und den Bohrungsabstand für die Befestigungs- bzw. Einstellschrauben erstmal ja. Allerdings sind die Teile ca. 20 mm länger als die "normalen" H7 Scheinwerfer. Ich werde die Tage mal versuchen das irgendwie "herauszumessen" ob der Platz für die 20 mm mehr vorhandenen ist oder nicht.
...


Hi TDI,
also ich glaube nicht, dass du die unterbringst. Zumindest nicht, wenn die 20mm voll nach hinten durchschlagen...
Ich habe ja auch die Halterung vom KTM-Bastler drinnen. Und da habe ich, zumindest beim oberen Scheinwerfer, keinen einzigen Millimeter Platz nach hinten. Genau genommen, steht der Scheinwerfer hinten schon an der oberen Alu-Platte an...

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Gruss
Harry
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BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
fenek70
BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 20:46 Titel:
Turbodiesel @ Di, 6. Jan 2009, 16:33 hat folgendes geschrieben:
also ich glaube nicht, dass du die unterbringst. Zumindest nicht, wenn die 20mm voll nach hinten durchschlagen...
Die Frage ist m.E. auch woher die 20 mm mehr kommen. So wie das aussieht hat Bi-Halogen hinten einen gebogenen Auslass der, wenn der Maßstab stimmt, mit zu dem "Aufmaß" beiträgt. Natürlich kommt es auch darauf an, wie weit man die Scheinwerfer nach "vorne" engestellt hat. Ich habe jetzt die Scheinwwerfer so eingestellt, daß diese immer am jeweils oberen Radius der Maske fast bündig sind und nicht "in der Maske verschwinden". Wie schon gesagt, messen ist das halbe Leben Laughing Da werde ich mal nächstes WE einen Heizstrahler und nen´ Thermosbecher Kaffee ( passen 2 Haferl rein Very Happy ) in der Garage vergnügen. Zur Not baue ich einfach den Abblendscheinwerfer H7, welcher m.E. baugleich mit dem Fernlichtlicht H7 sein sollte, von unten nach oben und montiere unten den BI-Halogen.

Ach ja, bevor ich es vergesse : Bei diesem Umbau entfällt das sog. Standlicht. So wie ich das im www gelesen habe, kann man ein Standlicht haben, muss aber nicht... Ich lasse mich aber gerne, mit Hinweis auf den jeweiligen §, eines besseren belehren.

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BeitragVerfasst am : Mi, 7. Jan 2009, 0:17    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Di, 6. Jan 2009, 21:34 hat folgendes geschrieben:
Ach ja, bevor ich es vergesse : Bei diesem Umbau entfällt das sog. Standlicht. So wie ich das im www gelesen habe, kann man ein Standlicht haben, muss aber nicht... Ich lasse mich aber gerne, mit Hinweis auf den jeweiligen §, eines besseren belehren.


müssten die Parkleuchten sein... und die dürfen angebracht sein... wäre also eine dispositive Regelung...

Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§51c Parkleuchten, Park-Warntafeln

(1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.

(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder
3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.

An Fahrzeugen, die nicht breiter als 2000 mm und nicht länger als 6000 mm sind, dürfen sowohl die Parkleuchten nach Nummer 1 einer jeden Fahrzeugseite als auch die nach Nummer 3 zu einem Gerät vereinigt sein.

(3) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 und Satz 2 müssen so am Fahrzeug angebracht sein, daß der unterste Punkt der leuchtenden Fläche mehr als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm von der Fahrbahn entfernt sind. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Leuchten darf vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm entfernt sein.

(4) Die Leuchten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 müssen während des Betriebs am Bordnetz anschließbar oder mit aufladbaren Stromquellen ausgerüstet sein, die im Fahrbetrieb ständig am Bordnetz angeschlossen sein müssen.

(5) Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, daß sie mit dem Umriß des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.

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Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind, dann wäre Spüli im Regen !!!
Nudleranzeige:
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BeitragVerfasst am : Mi, 7. Jan 2009, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Betriebsanleitung ist das Birnchen das Begrenzungslicht.
Somit greift:
Zitat:
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Dürftest wohl also trotzdem. Smile

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Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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SchellouOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge insgesamt: 59

BeitragVerfasst am : Mi, 7. Jan 2009, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach ja, bevor ich es vergesse : Bei diesem Umbau entfällt das sog. Standlicht. So wie ich das im www gelesen habe, kann man ein Standlicht haben, muss aber nicht... Ich lasse mich aber gerne, mit Hinweis auf den jeweiligen §, eines besseren belehren.


Hallo Turbodiesel

vielleicht hilft dir das : http://www.louis.de/_4082fd0d4e6f06a314775187a4c5c ....... ;cmd.x=0&cmd.y=0

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BeitragVerfasst am : Do, 8. Jan 2009, 0:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
GuidoV2
BeitragVerfasst am : Di, 6. Jan 2009, 23:17 Titel:
müssten die Parkleuchten sein... und die dürfen angebracht sein... wäre also eine dispositive Regelung...
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Zitat:
apmxxl
BeitragVerfasst am : Mi, 7. Jan 2009, 11:33 Titel:
Laut Betriebsanleitung ist das Birnchen das Begrenzungslicht.
Somit greift:
Zitat:
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

Danke für die Antworten vorallem für die §en-Auszüge.

Tja, dürfen heißt nicht müssen und was ich nicht muss, mach ich auch nicht Razz

Zitat:
Schellou
BeitragVerfasst am : Mi, 7. Jan 2009, 22:49 Titel:
Hallo Turbodiesel
vielleicht hilft dir das : http://www.louis.de/_4082fd0d4e6f06a314775187a4c5c ....... ;cmd.x=0&cmd.y=0
Danke für Deine wohlgemeinte Hilfe, aber durch die Nennung der § eindeutig jetzt eindeutig, brauch ich sowas nicht und würde es auch nicht freiwillig montieren.
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