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Bußgeldkatalog
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ZwergenfactoryOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 8. Feb 2010, 23:59    Titel: Bußgeldkatalog Antworten mit Zitat

Wer weiss Bescheid?

Jemand ist zu schnell gefahren (148 statt 100 auf A, hätte eigentlich den Schein 4 Wochen abgeben müssen.
Statt dessen ist die Strafe verdoppelt worden, die Punkte (3) eingetragen und der lappen durfte behalten werden, weil der Arbeitgeber den Typen ausgestellt hätte, wenn er keinen Führerschein mehr hat.

Soweit so gut.

Jetzt fällt der Typ innerhalb eines Jahres noch mal auf:
Abtsandmessung auf AB, 4 Punkte, 180 Euronen, kein Fahrverbot wegen der Abstandsmessung.

Wer weiss was der Typ jetzt zu erwarten hat?
Wird Ihm jetzt automatisch der Lappen eingezogen, wegen wiederholt Punkte bekommen innerhab der Jahresfrist, oder was?
Gibt es das überhapt? Oder muß es die gleiche Ordnungswidrigkeit sein,also zu schnell fahren, damit einem der Lappen sofort genommen werden kann, auch wenn es die vorkurzem begangene, einzelne Ordnungswidrigkeit an sich nicht begründen würde?

Ach ja der Punktestand ohne die Abstandsmessung liegt bei so ca. 5.

...........
Merci!

CU,
ZF

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BeitragVerfasst am : Di, 9. Feb 2010, 1:47    Titel: Re: Bußgeldkatalog Antworten mit Zitat

Zwergenfactory @ Mo, 8. Feb 2010, 22:59 hat folgendes geschrieben:

Gibt es das überhaupt?F


Nöö, das wäre ja persönliche Dummheit und man müsste ihm noch links und rechts einen "an da Backa schlaga"
Dumm gwä - et aufpasst und sich au no frwischa lassa - gschiet ihm grad recht!

Ich hoffe mal für Dich, dass Du nicht man bist.
Denn ich weiss, daß ich man sein könnte Wink Rolling Eyes Sad
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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Feb 2010, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sad Vergehen is leider Wurst, der Schein ist mit großer Sicherheit weg...
Es reicht sogar wenn man mehrmals unter der Scheinrupfgrenze bleibt, bei Wiederholungen muss man nicht mal in die Punkte kommen um dem Lappen abzugeben.
Spaßigerweise muß die Behörde sich bei der Strafhöhe nicht mal an die STVO halten, bei wiederholten Übertretungen liegts in ihrem "Ermessen" die Strafe zu verdoppeln oder noch mehr wacko
Ich hoffe dein Bekannter hat noch reichlich Resturlaub übrig. Auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen wie man den "Abgabetermin" steuern kann das es am wenigsten weh tut Cool

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elninja13Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Feb 2010, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

magicalex @ Di, 9. Feb 2010, 9:28 hat folgendes geschrieben:
Sad Vergehen is leider Wurst, der Schein ist mit großer Sicherheit weg...
Es reicht sogar wenn man mehrmals unter der Scheinrupfgrenze bleibt, bei Wiederholungen muss man nicht mal in die Punkte kommen um dem Lappen abzugeben.
Spaßigerweise muß die Behörde sich bei der Strafhöhe nicht mal an die STVO halten, bei wiederholten Übertretungen liegts in ihrem "Ermessen" die Strafe zu verdoppeln oder noch mehr wacko
Ich hoffe dein Bekannter hat noch reichlich Resturlaub übrig. Auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen wie man den "Abgabetermin" steuern kann das es am wenigsten weh tut Cool

sorry wo hast du denn die weissheiten her??
im owibereich gibts nur ne verdopplung bei vorsatzt. man könnte zwar versuchen dir den vorsatzt zu unterstellen, bei häufigem zu schnellen fahren. das wird aber im verfahren nicht halten und hinten runter fliegen. und eine strafbemessung im owibereich nach willkür gibts nach oben hin nicht, nur nach unten. Wink
zum sachverhalt. ich denk nicht das dein kollege den lappen abgeben muss. die eine "tat" hat mit der anderen keinen direkten zusammenhang (tateinheit/tatmehrheit - keine ahnung). solange dein kollege nicht über die schmerzgrenze der maximalpunkte schreitet dürfte nichts passieren. in deutschland gilt immer noch der grundsatzt keine mehrfachbestrafung für eine tat. und da dein kollege schon durch erhöhtes bußgeld gebüßt hat dürfte es das gewesen sein.

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BeitragVerfasst am : Di, 9. Feb 2010, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man innerhalb der Jahrefrist mit einer Geschwidigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h erwischt wird ist der Lappen für 4 Wochen weg,
alle anderen Vergehen werden wie gewoht bewertet.
Allerdings wird die Geldstrafe mit höherem Punktekonto zusätzlich angehoben... das ist ein Teufelskreis aus dem man nur mit 2 Jahren absoluter Vorsicht wieder raus kommt...
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fr.jazbecOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 9. Feb 2010, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Kumpel hat nichts Fahrverbotähnliches zu befürchten.
Allerdings wäre jetzt die Gelegenheit über ein Aufbauseminar Punkte nachzudenken.Bei aktuell 7 würde er 4 erlassen kriegen.Wenn er über 8 kommt werden ihm nur noch 2 abgezogen.
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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ Di, 9. Feb 2010, 9:55 hat folgendes geschrieben:

...sorry wo hast du denn die weissheiten her??
im owibereich gibts nur ne verdopplung bei vorsatzt. man könnte zwar versuchen dir den vorsatzt zu unterstellen, bei häufigem zu schnellen fahren. das wird aber im verfahren nicht halten und hinten runter fliegen. und eine strafbemessung im owibereich nach willkür gibts nach oben hin nicht, nur nach unten. Wink


Weissheiten durch Selbsversuch...
1. Vergehen 1 Punkt, zweites ohne Punkte, innerhalb eines Jahres (davor 10 Jahre nix, also sicher kein Vorsatz).
Verdoppelung der Strafe mit Androhung des Scheinentzugs.
Den Einspruch habe ich dann nach Beratung auf anraten meines Anwalts zurückgezogen, aufgrund von oben genannten Gründen. Keine Erfolgsaussichten, höchstens noch Gerichtskosten...

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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn nach einer Geschwindigkeitsübertretung ein Abstandsvergehen (binnen 1 Jahres) geahndet wird, hat man im Normalfall nichts "EXTRA" zu befürchten - also anders als bei 2 Geschwindigkeitsübertretungen im selben Zeitraum.

Vorsichtig wäre ich aber jetzt trotzdem, denn wenn sich in dem Jahr noch was ansammelt (vor allem an Geschwindigkeitsübertretungen) dann wird einem nicht mehr Vorsatz unterstellt (wie bei zwei gleich gelagerten Ereignissen p.A.) sondern dann wird auf eine fehlende Fahreigung geschlossen und dann kann man sich ganz schnell mal bei der MPU (auch deutlich unter 18 Punkten) wieder finden.



4/2007:

In München wurde ein Autofahrer innerhalb von neun Monaten dreimal auffällig durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dafür hatte er insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert und einige hundert Euro Geldbuße. Er hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg.

Die Verkehrsbehörde ordnete die sofortige Teilnahme der MPU an, mit der Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt.

Dieser Ansicht schloss sich später auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an.

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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

naja seht's mal so. im owi-bereich gibts schon freiräume der "straf"bemessung. da unsere kommunen und der bund permanent klamm sind gibt's entsprechende vorgaben. da wird halt immer das höchstmaß genommen, leider. der präventivgedanke ist da leider schon längst auf der strecke geblieben. im fall des falles sollte man es dann schon auf eine/mehrere gerichtsverhandlungen anlegen (gute versicherung/anwalt) und auf einen entsprechend eingestellten richter hoffen (hatten wir in erfurt mal, bis sie ihm sein fahrrad gestohlen haben Very Happy ). im inet findet man auch 10kende gerichtsurteile, die einem im entsprechendem fall weiterhelfen könnten.
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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube aber das ist ne typisch bayrische(alternativ baden-württenbergische)Scheisse,siehe Fahrzeugbeschlagnahme am Kesselberg.
Die Behörden da unten im Süden sind einfach NUR schräg drauf. contra
Ich hatte 05 in NRW 4 Vergehen mit insgesamt 7 Punkten(Mit 100 am Stau auf dem Randstreifen vorbei,Überholen im Überholverbot,2 mal Geschwindigkeitsübertretung)von Mai bis September da war gar nix mit Fahrverbot.
Allerdings hatte ich danach 13 Punkte und dann hab ich mal das Aufbauseminar gemacht.
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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

?? haste di moppette oder den videowagen hinter dir nicht gesehn?? Wink
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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

fr.jazbec @ Mi, 10. Feb 2010, 14:30 hat folgendes geschrieben:
I
Ich hatte 05 in NRW 4 Vergehen mit insgesamt 7 Punkten(Mit 100 am Stau auf dem Randstreifen vorbei,Überholen im Überholverbot,2 mal Geschwindigkeitsübertretung)von Mai bis September da war gar nix mit Fahrverbot.
Du, das war doch noch vor dem Krieg Laughing . Das mit dem mehrmaligen, 2maligen im Jahr etc. gilt m.E. erst seit 2 max. 3 Jahren. Natürlich gibt es auch gewisse Ermessensspielräume, aber generell gilt dieser "Wiederholungstätermist" überall in der BRD und nicht nur in einzelnen Bundesländern. Was 2005 mal war, ist Nostalgie und war mal und kommt meist so nicht wieder, egal ob gut oder schlecht Wink
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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

fr.jazbec @ Mi, 10. Feb 2010, 14:30 hat folgendes geschrieben:
4 Vergehen mit insgesamt 7 Punkten(Mit 100 am Stau auf dem Randstreifen vorbei,Überholen im Überholverbot,2 mal Geschwindigkeitsübertretung)



Man, da kannste aber absolut stolz drauf sein aber macht weiter so, so stirbt zumindest mein Beruf nicht aus.

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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Mi, 10. Feb 2010, 17:17 hat folgendes geschrieben:
fr.jazbec @ Mi, 10. Feb 2010, 14:30 hat folgendes geschrieben:
4 Vergehen mit insgesamt 7 Punkten(Mit 100 am Stau auf dem Randstreifen vorbei,Überholen im Überholverbot,2 mal Geschwindigkeitsübertretung)



Man, da kannste aber absolut stolz drauf sein aber macht weiter so, so stirbt zumindest mein Beruf nicht aus.


Totengräber???


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BeitragVerfasst am : Mi, 10. Feb 2010, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Mi, 10. Feb 2010, 17:17 hat folgendes geschrieben:
fr.jazbec @ Mi, 10. Feb 2010, 14:30 hat folgendes geschrieben:
4 Vergehen mit insgesamt 7 Punkten(Mit 100 am Stau auf dem Randstreifen vorbei,Überholen im Überholverbot,2 mal Geschwindigkeitsübertretung)



Man, da kannste aber absolut stolz drauf sein aber macht weiter so, so stirbt zumindest mein Beruf nicht aus.


UUUUUUnnnd hoooch den Zeigefinger, wilkommmen im Spiessserforum...
Niiich so wild hier, wir fahren alle aus Vernunftgruenden KTM... Wink

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