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Sonntagsfahrverbot

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     forum.LC8.info Foren-Übersicht -> Adv - Allgemeines Beiträge der letzten 24h (nach Forum sortiert)
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GeraldoOffline
Kurvenräuber
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 8:25    Titel: Sonntagsfahrverbot Antworten mit Zitat

Tach zusammen,

ich brauche mal einen kompetenten Rat.
Seit 2004 bin ich zufriedener Eigentümer eines kleinen Fiat Strada
Pickup. Zulassungstechnisch ein LKW.
Ein Mopped passt locker hinten druaf. Mehr aber auch nicht.

Ich war bis zur gesterigen Folge von "Einsatz für die Ordungshüter", da soll noch einer sagen, dass TV nicht bildet, der Meinung, dass mein LKW, in Kombination mit einen Anhänger, auch unter das Sonntagsfahrverbot fällt.

Lt. Wikipedia gibt es jedoch unteranderem folgende Ausnahme:

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Ein Trailer mit 2 Moppeds drauf würde für mich ein Freizeitzweck sein.

Oder??
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 9:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter....
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonntagsfahrverbot ....... A4nger-__f44826.html

Wenn Du die Motorräder verkaufst...dann sicherlich nicht....
wenn Du in den Urlaub fährst, dann würde ich es so verstehen, analog zum Wohnwagen, es ist ein Freizeitzweck.

VG Schimmi

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BummlerOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 12:02    Titel: Sportgerät oder nicht.... Antworten mit Zitat

Hi Leute da will ich auch mal meinen Senf dazu geben - ob`s stimmt wacko DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG

@ Geraldo

Also ich sehe das so, wenn die Mopeds auf dem Anhänger eine Zulassung haben, sprich Nummernschilder sind sie meines Erachtens laut Gesetz keine Sportgeräte. Ausnahme vielleicht noch die kleinen "Hilfsnummerntafeln" die man von Trailmaschinen kennt.
"Sportgeräte" sind eben IMHO an einer nicht strassenverkehrstauglichen Ausstattung zu erkennen, haben keine Zulassung und sind für die Rennstrecke bzw. Crosspiste ausgelegt. Der zum Transport dienende Anhänger hat in der Regel eine "Grüne Nummer" und ist steuerbefreit.

Allerdings lohnt sich in Deinem Fall ein Blick in die Papier Deines FIAT, kommt der mit Deinem Anhänger überhaupt auf mehr als 3,5 T zul. Ges. Gew. ?

Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich.

Servus und einen schönen Sonntag noch - ohne Fahrverbot.

Frank
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HotFireOffline
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 12:20    Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... Antworten mit Zitat

Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben:
sind sie meines Erachtens laut Gesetz keine Sportgeräte.


Laut der Aussage, dürfte ich mein Pferd aber Sonntags auch nicht hinter meinen 3000 KG Geländewagen im Pferdeanhänger befördern - ist ja kein Sportgerät !!!

Also ich kenne das so: Alles was Freizeitzwecken dienlich ist, darf hinter LKW´s bis 3,5 t. transportiert werden - ob das jetzt mein Motorrad ist, mit dem ich am Ziel meiner Fahrt fahren möchte oder der Rennwagen für die Rennstrecke ist da egal !

Wenn man natürlich 3 Festmeter Holz drauf liegen hat, wird es schwer der Polizei gegenüber den Freizeitzweck zu belegen, wäre aber nen Prozess wert, evlt. ist man ja Mitglied Hobbyholzhackerverein blink blink





Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben:
Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich.


Ist es nur, wenn es "GEWERBLICH" genutzt würde !

_________________


KTM & HUSQVARNA - STAMMTISCH
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GeraldoOffline
Kurvenräuber
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin vor 2 Jahren an einem Mai Sonntag mit eben diesem Gespann von Basel bis ins Rheinland gezockelt. Die ganze Zeit mit panik vor den Ordnungshütern.
Ist aber gut gegangen.
Offensichtlich fällt das Gespann unter diese Ausnahmeregelung. Oder ich hatte einfach nur Schwein..... Mr. Green
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BummlerOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 14:37    Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... Antworten mit Zitat

(Laut der Aussage, dürfte ich mein Pferd aber Sonntags auch nicht hinter meinen 3000 KG Geländewagen im Pferdeanhänger befördern - ist ja kein Sportgerät !!!)

Wenn Dein Geländewagen ein PKW ist und / oder Dein Pferd kein Nummernschild (Zulassung) hat dürfte es keine Probleme geben Very Happy






Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben:
Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich.


Ist es nur, wenn es "GEWERBLICH" genutzt würde ![/quote]

Deshalb "evtl." Wenn man Geraldo bei einer Kontrolle keine Tätigkeit als Spediteur, Fahrzeughändler, o. ä. unterstellt und sein Zugfahrzeug unter 3,5 t zul. Ges. Gew. hat - geht es ohne.

Servus Frank
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 15:56    Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... Antworten mit Zitat

HotFire @ So, 21. Feb 2010, 11:20 hat folgendes geschrieben:
...........

............evlt. ist man ja Mitglied Hobbyholzhackerverein blink blink


......oder Oberammergauer Herrgott-Schnitzer!
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Der_HalbeOffline
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 21:23    Titel: Sonntagsfahrverbot Antworten mit Zitat

Nachfolgendes Dokument habe ich mir irgendwann mal aus dem Netz geholt.

Habe ich im Fahrzeug liegen wenn ich doch am sonntag mal einen
anhänger mit enduros ziehe.

Bezug ist der Punkt 1.6

Sind ja meistens dann dreckig, so das es selbsterklärend sein sollte.....

Gruss

Der_Halbe



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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

warum hab ich das noch nich ...?
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Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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Der_HalbeOffline
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BeitragVerfasst am : So, 21. Feb 2010, 22:07    Titel: Sonntagsfahrverbot Antworten mit Zitat

jetzt hast du es ja, habe aber doch schon davon erzählt......

gruss

Der_Halbe

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flohOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 23. Feb 2010, 7:26    Titel: Antworten mit Zitat

hat das ganze auch wer für österreich Sad
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BeitragVerfasst am : Di, 23. Feb 2010, 9:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man mal a bisserl durchs Netz schaut zu dem Thema stösst man ab und an wieder auf folgende Ausnahme, die aber nicht überall zu finden ist:

Zitat:
Nicht vom Fahrverbot betroffen sind

* Allein fahrende Sattelzugmaschinen

Quelle: http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Ist das sicher? Oder falle ich auf die Nase, wenn ich mit einer schweren Solosattelzugmaschine sonntags als Privatvergnügen spazieren fahre?

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Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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HotFireOffline
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Di, 23. Feb 2010, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

oder das hier:


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KTM & HUSQVARNA - STAMMTISCH
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