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Geraldo Kurvenräuber
Anmeldungsdatum: 04.08.2003 Beiträge insgesamt: 455 KTM LC8 Adv 950 S, 2003 → 108.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 8:25 Titel: Sonntagsfahrverbot |
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Tach zusammen,
ich brauche mal einen kompetenten Rat.
Seit 2004 bin ich zufriedener Eigentümer eines kleinen Fiat Strada
Pickup. Zulassungstechnisch ein LKW.
Ein Mopped passt locker hinten druaf. Mehr aber auch nicht.
Ich war bis zur gesterigen Folge von "Einsatz für die Ordungshüter", da soll noch einer sagen, dass TV nicht bildet, der Meinung, dass mein LKW, in Kombination mit einen Anhänger, auch unter das Sonntagsfahrverbot fällt.
Lt. Wikipedia gibt es jedoch unteranderem folgende Ausnahme:
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Ein Trailer mit 2 Moppeds drauf würde für mich ein Freizeitzweck sein.
Oder??
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gschimmy Hinterradspezi
Anmeldungsdatum: 15.05.2003 Beiträge insgesamt: 3608 KTM LC8 Adv 950, 2003 → 80.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 9:50 Titel: |
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Moin!
Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter....
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonntagsfahrverbot ....... A4nger-__f44826.html
Wenn Du die Motorräder verkaufst...dann sicherlich nicht....
wenn Du in den Urlaub fährst, dann würde ich es so verstehen, analog zum Wohnwagen, es ist ein Freizeitzweck.
VG Schimmi
_________________ endlich wieder ne 950ziger im Stall
remember...G-Force is always with us |
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Bummler Asphaltcowboy
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge insgesamt: 57 1190 Adventure T
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 12:02 Titel: Sportgerät oder nicht.... |
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Hi Leute da will ich auch mal meinen Senf dazu geben - ob`s stimmt DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG
@ Geraldo
Also ich sehe das so, wenn die Mopeds auf dem Anhänger eine Zulassung haben, sprich Nummernschilder sind sie meines Erachtens laut Gesetz keine Sportgeräte. Ausnahme vielleicht noch die kleinen "Hilfsnummerntafeln" die man von Trailmaschinen kennt.
"Sportgeräte" sind eben IMHO an einer nicht strassenverkehrstauglichen Ausstattung zu erkennen, haben keine Zulassung und sind für die Rennstrecke bzw. Crosspiste ausgelegt. Der zum Transport dienende Anhänger hat in der Regel eine "Grüne Nummer" und ist steuerbefreit.
Allerdings lohnt sich in Deinem Fall ein Blick in die Papier Deines FIAT, kommt der mit Deinem Anhänger überhaupt auf mehr als 3,5 T zul. Ges. Gew. ?
Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich.
Servus und einen schönen Sonntag noch - ohne Fahrverbot.
Frank
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HotFire  Sponsor
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge insgesamt: 3676 Alter: 48 HABE FERTIG
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 12:20 Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... |
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Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben: | sind sie meines Erachtens laut Gesetz keine Sportgeräte. |
Laut der Aussage, dürfte ich mein Pferd aber Sonntags auch nicht hinter meinen 3000 KG Geländewagen im Pferdeanhänger befördern - ist ja kein Sportgerät !!!
Also ich kenne das so: Alles was Freizeitzwecken dienlich ist, darf hinter LKW´s bis 3,5 t. transportiert werden - ob das jetzt mein Motorrad ist, mit dem ich am Ziel meiner Fahrt fahren möchte oder der Rennwagen für die Rennstrecke ist da egal !
Wenn man natürlich 3 Festmeter Holz drauf liegen hat, wird es schwer der Polizei gegenüber den Freizeitzweck zu belegen, wäre aber nen Prozess wert, evlt. ist man ja Mitglied Hobbyholzhackerverein
Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben: | Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich. |
Ist es nur, wenn es "GEWERBLICH" genutzt würde !
_________________
KTM & HUSQVARNA - STAMMTISCH |
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Geraldo Kurvenräuber
Anmeldungsdatum: 04.08.2003 Beiträge insgesamt: 455 KTM LC8 Adv 950 S, 2003 → 108.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 14:20 Titel: |
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ich bin vor 2 Jahren an einem Mai Sonntag mit eben diesem Gespann von Basel bis ins Rheinland gezockelt. Die ganze Zeit mit panik vor den Ordnungshütern.
Ist aber gut gegangen.
Offensichtlich fällt das Gespann unter diese Ausnahmeregelung. Oder ich hatte einfach nur Schwein.....
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Bummler Asphaltcowboy
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge insgesamt: 57 1190 Adventure T
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 14:37 Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... |
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(Laut der Aussage, dürfte ich mein Pferd aber Sonntags auch nicht hinter meinen 3000 KG Geländewagen im Pferdeanhänger befördern - ist ja kein Sportgerät !!!)
Wenn Dein Geländewagen ein PKW ist und / oder Dein Pferd kein Nummernschild (Zulassung) hat dürfte es keine Probleme geben
Bummler @ So, 21. Feb 2010, 11:02 hat folgendes geschrieben: | Falls ja ist evtl. auch noch das Thema "Tachograph" bzw. "EU-Kontrollgerät" ein Thema für Dich. |
Ist es nur, wenn es "GEWERBLICH" genutzt würde ![/quote]
Deshalb "evtl." Wenn man Geraldo bei einer Kontrolle keine Tätigkeit als Spediteur, Fahrzeughändler, o. ä. unterstellt und sein Zugfahrzeug unter 3,5 t zul. Ges. Gew. hat - geht es ohne.
Servus Frank
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kretabiker  Sponsor Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge insgesamt: 6067
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 15:56 Titel: Re: Sportgerät oder nicht.... |
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HotFire @ So, 21. Feb 2010, 11:20 hat folgendes geschrieben: | ...........
............evlt. ist man ja Mitglied Hobbyholzhackerverein  |
......oder Oberammergauer Herrgott-Schnitzer!
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Der_Halbe Tremalzobezwinger
Anmeldungsdatum: 13.05.2007 Beiträge insgesamt: 216 Zero DS 2018 → 12.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 21:23 Titel: Sonntagsfahrverbot |
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Nachfolgendes Dokument habe ich mir irgendwann mal aus dem Netz geholt.
Habe ich im Fahrzeug liegen wenn ich doch am sonntag mal einen
anhänger mit enduros ziehe.
Bezug ist der Punkt 1.6
Sind ja meistens dann dreckig, so das es selbsterklärend sein sollte.....
Gruss
Der_Halbe
Beschreibung: |
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 Download |
Dateiname: |
Sontagsfahrverbot.pdf |
Dateigröße: |
130.88 KB |
Heruntergeladen: |
271 mal |
_________________ Mimimi…. |
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ollo 950  Sponsor
Anmeldungsdatum: 07.07.2004 Beiträge insgesamt: 14763 Alter: 12 KTM LC8 SM 950, 2008 → 26.000 km EXC 450 → 55.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 21:38 Titel: |
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warum hab ich das noch nich ...?
_________________ Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel |
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Der_Halbe Tremalzobezwinger
Anmeldungsdatum: 13.05.2007 Beiträge insgesamt: 216 Zero DS 2018 → 12.000 km
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Verfasst am : So, 21. Feb 2010, 22:07 Titel: Sonntagsfahrverbot |
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jetzt hast du es ja, habe aber doch schon davon erzählt......
gruss
Der_Halbe
_________________ Mimimi…. |
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floh Tremalzobezwinger
Anmeldungsdatum: 18.08.2009 Beiträge insgesamt: 186 KTM LC8 Adv 990, 2008 → 23.000 km
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Verfasst am : Di, 23. Feb 2010, 7:26 Titel: |
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hat das ganze auch wer für österreich
_________________ dumm ist der der dummes tut www.hofinger.mobi |
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ampelixx  Sponsor
Anmeldungsdatum: 02.05.2008 Beiträge insgesamt: 1703
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Verfasst am : Di, 23. Feb 2010, 9:35 Titel: |
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Wenn man mal a bisserl durchs Netz schaut zu dem Thema stösst man ab und an wieder auf folgende Ausnahme, die aber nicht überall zu finden ist:
Zitat: | Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
* Allein fahrende Sattelzugmaschinen |
Quelle: http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Ist das sicher? Oder falle ich auf die Nase, wenn ich mit einer schweren Solosattelzugmaschine sonntags als Privatvergnügen spazieren fahre?
_________________ Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung. (Zitat Walter Röhrl)
Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her??? |
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HotFire  Sponsor
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge insgesamt: 3676 Alter: 48 HABE FERTIG
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