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Dämpfer ohne Kat und Betriebserlaubnis?
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OrangeSOffline
Asphaltcowboy
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Anmeldungsdatum: 12.03.2004
Beiträge insgesamt: 64

BeitragVerfasst am : Fr, 27. Aug 2004, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bin grad am Durchblättern der Motorrad Nr. 19. Auf S.68 steht ein Beitrag über Schalldämpfer ohne Kat, mit Bild von einem Akra-Dämpfer.

Kurzer Textauszug:
"...wenn dieser durch ein Nachrüst-Produkt ohne Kat ersetzt wird. Dann verliert das Motorrad, zumindest in Deutschland, nach § 19 der StvZO seine Betriebserlaubnis. Und das, obwohl das Nachrüstteil eine gültige EG-BE vorweist...Abgaswerte dürfen sich nicht durch ein Anbauteil verschlechtern."

Keine Betriebserlaubnis - kein Versicherungsschutz? Also nach den Erfahrungen mit unserer Mobilitätsgarantie (Solange die Kati läuft bist du garantiert mobil, aber falls da mal was kaputt ist, dann kannst du es vergessen, auch garantiert!), kann ich mir gut vorstellen, dass es vielleicht auch Probleme mit Kfz-Vers. geben könnte. Von den Jungens in grün mal ganz abgesehen.

Möchte meine Akras aber nicht mehr missen und lasse die auch dran. Hatte bei der @ einen Offenen dran, auch nie Probs gehabt. Nicht bei grün und nicht bei HU. Hoffe das bleibt auch so...

Grüße
Jens
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ollo 950Offline
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Anmeldungsdatum: 07.07.2004
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Alter: 13
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 →  26.000 km
EXC 450
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BeitragVerfasst am : Fr, 27. Aug 2004, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wer kennt sich da aus ? Habe Sebrings mit ABE aber da steht nix drin .
Ich meine es ist ja nicht wie bei den Auto`s mit den verschiedenen Steuertarifen pro 100 ccm.

Mit oder ohne interessiert uns........

_________________
Der V2 kann mich mal ......ich fahre jetzt Parallel
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funracerOffline
Hinterradspezi
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Anmeldungsdatum: 13.11.2002
Beiträge insgesamt: 3219

BeitragVerfasst am : Sa, 28. Aug 2004, 0:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hab den Bericht auch gelesen und der verunsichert schon.
Hab auch die Remus ohne Kat aber mit ABE. Darf ich nun, darf ich nicht....??? *grübel* Lt. Bericht müsst ich das nun so erst checken lassen...

_________________
Grüßle funny

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LumberjackOffline
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Anmeldungsdatum: 13.08.2003
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Aug 2004, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal. Wir können doch unsere Zündkurve für schlechten Sprit umstellen und bis vor 2 Jahren konnte man in der Tscheichei, Slovakei und Ungarn noch verbleiten Sprit tanken (will nicht wissen wasd man weiter im Osten oder Süden für gepanschten Sprit bekommt). Das würde wiederum dem Kat schaden.
Ich glaube nicht, daß das beim Moped ein große Rolle spielt ob nun ein Kat drin ist oder nicht (Versicherungstechnisch).
Lasse mich gerne eines besseren Belehren.

_________________
Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink
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mittiOffline
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Anmeldungsdatum: 26.10.2002
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Aug 2004, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

aber versicherungsbetrug ist es höchstwarscheinlich, da du nicht mehr schadstoffarm bist und sicher entweder mehr steuer oder mehr versicherugn bezahlen müßtest.
wenn du das nicht angibst, ist es halt betrug.

ich bin heute von einem streckenposten angehalten worden und hab 36,- €bezahlt, weil ich mit 80 in die ortschalft reingerollt bin, das ortsschild eifach übersehen Very Happy
der hat zwar nach nicht originalen teilen geschaut, aber die E-nummer am akrapowic hat ihm durchaus gereicht.

_________________
grias eich - mitti
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mitti@LC8.info
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BikerolliOffline
Speichenputzer
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Anmeldungsdatum: 12.06.2004
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Super Duke

BeitragVerfasst am : So, 29. Aug 2004, 2:41    Titel: Antworten mit Zitat

Grüzi,

gemäß dem kleinen Auszug aus der StVZO (siehe OrangeS), zieht das Betreiben der Akra`s (kein Kat-Abgasverhalten ändert sich!) ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich... egal ob nun EG-Zeichen drauf ist oder nicht! Da liegt „OrangeS“ oder die Zeitschrift „Motorrad“ absolut richtig!

Es ist zwar kein Versicherungsbetrug... aber im Falle einer Beteiligung bei einem Verkehrsunfall, kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.... Wird meines Wissens nach aber nicht praktiziert!

Und solange die neue Steuerregelung noch nicht in Kraft getreten ist (für Mopedfahrer), zieht auch keiner `nen steuerlichen Vorteil raus = kein „Steuerbetrug“!

... und die meisten Jungs in Grün, wissen nur nicht, dass der Kat bei der Katn in den Endtöpfen sitzt... und lassen entweder aus Unwissenheit oder meistens (leider nicht immer) aus persönlicher Toleranz den Mopedtreiber weiterziehen...

Ich hoffe, dass ich jetz nicht zuviele „Kontras“ in Bezug auf Verkehrskontrollen und eingeleitete Massnahmen bekomme... ;o))

Gruss
Olli
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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Anmeldungsdatum: 15.05.2003
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BeitragVerfasst am : So, 29. Aug 2004, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Hmmm also da stellt sich für mich die Frage der Rechtspyramide......

Europarecht steht über Landesrecht, sprich wenn die Akras eine in Europa gültig allgemeine Betriebserlaubis ( nach Euiroparecht ) haben, dann sollte es doch eigentlich nicht möglich sein das die deutsche STVZO ( Länderrecht ) diese ABE ausser Kraft setzt.

Wenn nicht alle Rechtsanwälte Harley oder BMW fahren, dann die Bitte an einen Vertreter dieser Gilde hier im Forum mal einen klärenden Kommentar abzugeben. Wink

VG Schimmi

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endlich wieder ne 950ziger im Stall
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SimonOffline
Fußrastenkratzer
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Anmeldungsdatum: 17.08.2003
Beiträge insgesamt: 816

BeitragVerfasst am : So, 29. Aug 2004, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Passt zwar nur halb hierher, aber mal ne Frage

Hat denn wer schon eine nicht Originalanlage mit Kat im Betrieb (z.B. die Sebring oder so) ?

Wenn ja, wird diese auch so heiss wie die Originale ?

Gruss Simon

_________________
Man darf ruhig dumm sein, man muss sich nur zu helfen wissen...

Hütten, Schweiz, silberne 03er LC8 Adv. 2003-2006 orange 06er Adv. 2007-2009, auf der Suche :-)
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OntheFlyOffline
Angstnippelbeschneider
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BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur vollständigkeit,

hat die AKRA jetzt ne EG-BE oder ne ABE wie ein paar Leute oben schreiben. Ist nämlich ein Himmelweiter unterschied. ABE wird vom KBA erteilt, ist also national. EG-BE kommt aus Brüssel, ist also europaweit. Bin da auch schon durcheinander gekommen.

Grüsse Lars

P.S. Die rechtslage wie in motorrad beschrieben könnte aber vor dem EU-Gerichtshof angefochten werden.
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BikerolliOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich nochmal schlau gemacht... ;o)

Nach Aussage eines "fachlich kompetenten Pollis" und des TÜV Bayern hat sich folgendes ergeben:

Durch das Ändern des Abgasverhaltens (bei Montage der Akra`s) erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis!!!

Egal ob EG-Prüfzeichen oder nur normale Betriebserlaubnis... ausser die Fa. KTM weist nach, dass sich durch die Montage der Akra`s das Abgasverhalten nicht verändert hat!!! Was mir persönlich nicht bekannt ist!

Werde bei meinem Händler mal nachfragen oder vielleicht weiss ja "Rainer Kroll" etwas mehr über dieses Thema???

Auch zählt in diesem Fall nicht das EG-Recht, da es nicht spezifisch genug ist! Lt. Aussage des TÜV`s!

Falls jemand nen anderen Rechtsstand (ausserbayrischen) hat, kann er ihn gerne "veröffentlichen"!

Gruss Olli
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BikerolliOffline
Speichenputzer
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Anmeldungsdatum: 12.06.2004
Beiträge insgesamt: 32
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Super Duke

BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich nochmal schlau gemacht... ;o)

Nach Aussage eines "fachlich kompetenten Pollis" und des TÜV Bayern hat sich folgendes ergeben:

Durch das Ändern des Abgasverhaltens (bei Montage der Akra`s) erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis!!!

Egal ob EG-Prüfzeichen oder nur normale Betriebserlaubnis... ausser die Fa. KTM weist nach, dass sich durch die Montage der Akra`s das Abgasverhalten nicht verändert hat!!! Was mir persönlich nicht bekannt ist!

Werde bei meinem Händler mal nachfragen oder vielleicht weiss ja "Rainer Kroll" etwas mehr über dieses Thema???

Auch zählt in diesem Fall nicht das EG-Recht, da es nicht spezifisch genug ist! Lt. Aussage des TÜV`s!

Falls jemand nen anderen Rechtsstand (ausserbayrischen) hat, kann er ihn gerne "veröffentlichen"!

Gruss Olli
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AffenschaukelOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bikerolli hat folgendes geschrieben:
Werde bei meinem Händler mal nachfragen oder vielleicht weiss ja "Rainer Kroll" etwas mehr über dieses Thema???



Da ich meine Kati bei Sommer gekauft habe und die Akras bereits bei der Auslieferung montiert waren, kann ich den Ball auch nur zu Rainer Kroll spielen. Mein Kenntnisstand war, daß sich mein Motorrad bei Auslieferung in völlig legalem Zustand befand und erst bei der ersten Inspektion Arbeiten durchgeführt wurden, die man ggf. zurückrüsten müßte (16er Ritzel, EPC-Deaktivierung, Luftfilterdeckel).

Grüße
Affenschaukel
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funracerOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, bin mir da nicht so sicher, ob das nicht zu einfach gedacht ist...
Ist nicht der Halter für den Zustand des Motorrades verantwortlich?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist leider so und der Verkäufer will ja verkaufen ( wusste das aber zu dem Zeitpunkt sicher auch nicht ).

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Grüßle funny

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HosiOffline
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Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge insgesamt: 368

BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

also ich habe den Bericht auch gelesen und da steht auch das es ein absolutes Streitthema ist,bei dem Rechtlich gesehen,alles im Moment zweideutig(EU Recht und Nationales Recht) ist.Es müßte jetzt die Fa. AKRAPOVIC hergehen und nachweisen das mit Ihrem EU Nachrüstdämpfer die für die LC 8 im Moment gültige,Schadstoff E Norm 2 eingehalten wird,dann ist man mit diesen Schalldämpfern auch in Deutschland auf der Legalen Seite.

Gruß Hosi.
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SOMMER KTMOffline
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge insgesamt: 702

BeitragVerfasst am : Mo, 30. Aug 2004, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bikerolli hat folgendes geschrieben:
Habe mich nochmal schlau gemacht...  ;o)

Nach Aussage eines "fachlich kompetenten Pollis" und des TÜV Bayern hat sich folgendes ergeben:

Durch das Ändern des Abgasverhaltens (bei Montage der Akra`s) erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis!!!

Egal ob EG-Prüfzeichen oder nur normale Betriebserlaubnis... ausser die Fa. KTM weist nach, dass sich durch die Montage der Akra`s das Abgasverhalten nicht verändert hat!!! Was mir persönlich nicht bekannt ist!

Werde bei meinem Händler mal nachfragen oder vielleicht weiss ja "Rainer Kroll" etwas mehr über dieses Thema???

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Gruss Olli



Hallo,

das Thema ist in Bearbeitung und wird aktiv abgecheckt - das machen die Spezialisten für die Schalldämpfer.

Bei der 950 ist z.B. wichtig, dass die Funktion des SLS/Sekundärluftsystems weiter gewährleistet ist. Ähnlich der LC4 Baureihe, welche z.B. ohne KAT fährt (aber auch zwingend mit SLS System) und E2 konform ist, kann das auch bei der 950er aussehen.

mit sportlichen Grüßen SOMMER KTM Rainer Kroll
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