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BruggmaSponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7534 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Verfasst am : Di, 27. Mai 2003, 11:07 Titel: |
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Und dort wo die Löcher im Käse herkommen
Zitat: |
Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen
Ausgangslage
Aufgrund des eidgenössischen Waldgesetzes gilt für alle Waldstrassen ein Fahrverbot für
Motorfahrzeuge ausser zu forstlichen Zwecken (Art. 15). Der Bund hat in der
Waldverordnung (Art. 13) Ausnahmen für die Erfüllung militärischer und anderer
öffentlicher Aufgaben vorgesehen. Zudem hat er die Kantone ermächtigt, weitere
Ausnahmen zuzulassen. Der Kanton hat in Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes
Ausnahmen zugunsten der Land- und Alpwirtschaft sowie für öffentliche Aufgaben
festgelegt. Ausserdem hat er die Gemeinden ermächtigt, weitere Ausnahmen zuzulassen.
Art. 13 der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Waldgesetz regelt die Benützung
der Waldstrassen. So ist das Befahren der Waldwege nur zu forst- und
landwirtschaftlichen Zwecken sowie für die gestatteten Ausnahmen laut eidgenössischem
und kantonalem Waldgesetz erlaubt. Weitere Ausnahmen regeln die Gemeinden in
einem Reglement gemäss Muster des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes.
Interpretation
Der Vollzug der ganzen Angelegenheit obliegt den Gemeinden. Diese müssen deshalb
ein Reglement erlassen, in dem die Ausnahmen festgelegt werden. Auf den
Waldstrassen ist sodann nach deren Genehmigung durch das Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartement die Signalisation im Einvernehmen mit der Kantonspolizei
anzubringen.
etc.
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Ich würde mich bei der Beschreibung der Lage etwas zurückhalten.
Im dümmsten Fall muss mitti mit der Adresse herausrücken.
Peter, der schweigt und geniesst _________________ Peter
www.bbshome.ch |
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toblerone Fußrastenkratzer
Anmeldungsdatum: 02.05.2003 Beiträge insgesamt: 925
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Verfasst am : Di, 27. Mai 2003, 18:52 Titel: |
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@ Bruggma
wurde auch schon über den Paragraphen betr. Käseland aufgeklärt. Kenne jemanden, der beim Astra arbeitet, der mich da "aufgeklärt" hat. Das Gesetz erlaubt es, dass die Gemeinden sehr einfach Verbotsschilder aufstellen können. Das ist vor allem bei uns im Mittelland passiert.
Nur: Es muss ein Fahrverbotsschild dastehen, ansonsten ist es in der Praxis nicht durchsetzbar.
_________________ +++ KTM 950 Adventure (Jg. 03) +++ KTM EXC 400 (Jg. 06) +++ |
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BruggmaSponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7534 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Verfasst am : Mi, 28. Mai 2003, 6:30 Titel: |
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OK, ToblerOne
try and error, wollten nicht aufklären
Peter _________________ Peter
www.bbshome.ch |
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toblerone Fußrastenkratzer
Anmeldungsdatum: 02.05.2003 Beiträge insgesamt: 925
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Verfasst am : Mi, 28. Mai 2003, 12:51 Titel: |
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@Bruggma
Try and Error: Definitiv, denn an manchen Orten kann ein Schild dastehen und niemand sagt was...
Was hast Du für Erfahrungen gemacht?
Bis jetzt hat mich noch niemand verzeigt oder sich beschwert, wenn nicht explizit ein Schild da war. _________________ +++ KTM 950 Adventure (Jg. 03) +++ KTM EXC 400 (Jg. 06) +++ |
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BruggmaSponsor
Anmeldungsdatum: 24.03.2003 Beiträge insgesamt: 7534 Aprilia 660 Tuareg → 7.000 km Honda VF 750 SC 1982 → 102.000 km
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Verfasst am : Mi, 28. Mai 2003, 15:08 Titel: |
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@tolerone
Ich habe schon 100'000 Lire für ein fehlendes CH Schild bezahlt.
Also bin ich kein Massstab . . .
Peter
_________________ Peter
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