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PeterLE  Sponsor
Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge insgesamt: 1299 AfricaTwin CRF1000 - SD04 - Schalter → 50.000 km
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Verfasst am : Di, 13. März 2007, 10:51 Titel: Auskunftspflicht bei durchgeführten Inspektionen/Reparaturen |
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Hallo allerseits,
besteht für einen Händler die Pflicht, den Kunden nach einer Inspektion bzw. Reparatur an seiner LC 8 ungefragt über alle durchgeführten Maßnahmen zu informieren ?
Ich habe mal die Suche bemüht und dazu etwas von Helvetic M und die Antworten von KTM zum Fragenkatalog aus dem Jahr 2005 gefunden, was mich letztendlich nicht befriedigt.
Nach meinem Verständnis habe ich eigentlich ein Recht darauf, zu erfahren, wenn jemand an meinem Eigentum etwas verändert.
Daß ich nach einer Inspektion fragen kann, daß es einen Unterschied gibt zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" und daß es auf das Verhältnis (die "Chemie") zwischen dem Kunden und dem Händler ankommt, sei mal unbenommen.
Vielen Dank für die Antwort(en)
Peter aus L |
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SOMMER KTM Angstnippelbeschneider Anmeldungsdatum: 28.05.2003 Beiträge insgesamt: 702
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Verfasst am : Di, 13. März 2007, 16:22 Titel: Re: Auskunftspflicht bei durchgeführten Inspektionen/Reparat |
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PeterLE @ Di, 13. März 2007, 9:51 hat folgendes geschrieben: | Hallo allerseits,
besteht für einen Händler die Pflicht, den Kunden nach einer Inspektion bzw. Reparatur an seiner LC 8 ungefragt über alle durchgeführten Maßnahmen zu informieren ?
Ich habe mal die Suche bemüht und dazu etwas von Helvetic M und die Antworten von KTM zum Fragenkatalog aus dem Jahr 2005 gefunden, was mich letztendlich nicht befriedigt.
Nach meinem Verständnis habe ich eigentlich ein Recht darauf, zu erfahren, wenn jemand an meinem Eigentum etwas verändert.
Daß ich nach einer Inspektion fragen kann, daß es einen Unterschied gibt zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" und daß es auf das Verhältnis (die "Chemie") zwischen dem Kunden und dem Händler ankommt, sei mal unbenommen.
Vielen Dank für die Antwort(en)
Peter aus L |
Hallo,
bis jetzt hat ja niemand geantwortet. Darum mein Wissenstand:
formal wird immer der Auftraggeber über eine erbrachte Leistung informiert:
- Inspektion: vom Kunden beauftragt, er erhält eine Rechnung über eine definierte Leistung (die Inspektion), darauf ist KM Stand, Datum, Ausführender...... nachvollziehbar.
- Reparatur: System dito, Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist Kunde
- Reparatur mit Garantieabwicklung: die Reklamation wird seitens des Kunden gemeldet. Finaler Auftraggeber zur Schadenbehebung ist der Garantiegeber/meist der Hersteller.
Nach der Schadenbehebung ist für den Kunden wieder die Fahrbereitschaft erreicht = die definierte Aufgabenstellung ist erreicht.
Die Abrechnung erfolgt an den Auftraggeber = Garantigeber/meist der Hersteller, er erhält eine detaillierte Leistungsaufstellung - letztendlich sind dies die finalen Informationen.
Up Date nach Herstelleranweisung: Hier ist der Hersteller der Auftraggeber und er muss einen detaillierten Leistungsnachweis erhalten, praktisch in Form wie eine Rechnung - sie enthält alle Informationen (wie eine Inspektion).
In der Praxis erhält der Kunde zu drei und vier auch eine Information, was gemacht wurde - meist interessieren den Kunden Details aber nicht.
Wenn ein definierter Auftrag vom Auftragnehmer angenommen wurde, müssen auch alle Positionen nachvollziehbar sein (z.B. in Form einer Rechnung) welche dem Leistungsträger (Rechnungsempfänger) zu Verfügung stehen.
mit sportlichen Grüßen SOMMER KTM Rainer Kroll |
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