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Ostern im Blackforest
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Apr 2007, 23:02    Titel: Ostern im Blackforest Antworten mit Zitat

aus dem Forum der gebückten und lesenwert in auszügen da es um Brülltüten geht :

Komme gerade mit dem Zug aus dem Schwarzwald zurück

Wir 3 (SD990 , Disco, Steini) wurden heute Mittag von der angehalten.

Ergebnis alle 3 Superdukes stehen über Ostern bei der Verkehrspolizei.

Als wir am Ortseingang Loffenau mit unseren Leo´s quer ankamen, sahen wir sofort die Kelle.
Nach der obligatorischen Belehrung darüber das wir zu laut sind wurde das Messgerät geholt.

Ergebnis : Steini 100,8 db, Disco 102,1 db , SD 990 103,5 db

Trotzt das meine SD sich noch knapp im Toleranzbereich befand wurde sie ebenfalls beschlagnahmt.

Jetzt droht eine Geräuschmessung durch die DEKRA.

Die zeigte sich heute extrem uneinsichtig und hartnäckig , bin jetzt mal gespannt wie es weitergeht!?

_____________________________________
BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wann zu Laut??
Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.
____________________________
Ja wir sollten am Dienstag mal beraten wie die ganze Sache weitergeht und ggf. einen rechtlichen Beistand einschalten!

Zum anderen hab ich immer noch die Hoffnung das sich der Schnittlauch eines besseren besinnt und die SD´s nach Ostern
wieder freigibt!? - vielleicht bemerkt er dann das keinerlei Manipulationen an der Anlage vorgenommen wurden und eine ABE vorliegt !

Einen Denkzettel hätte er uns auf alle Fälle verpasst
denn mit den Leo´s fahre ich garantiert nicht mehr am WE durch den Schwarzwald

______________________________________

ich habe das hier noch gefunden, was auch sehr interessant klingt:

Sicherstellung und Beschlagnahmung
Beim Verdacht der Polizei auf manipulierte oder zu laute Auspuffanlagen ziehen die Beamten heute oft das ganze Fahrzeug zur Beweissicherung ein. Entweder mit Zustimmung des Halters, dann ist das eine Sicherstellung oder eben ohne dessen Zustimmung, dann ist das eine Beschlagnahmung.
Wenn eine Beschlagnahmung erfolgt, muss diese innerhalb von 3 Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Am besten sofort einen Anwalt einschalten, wenn ein Fahrzeug eingezogen werden soll. Noch besser ist es, den Anwalt zu fragen, bevor der Fall eintritt.
Normalerweise liegt, wenn ein Fahrzeug zu laut ist, nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVZO vor. Und die rechtfertigt eigentlich keine Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung. Also kann der Anwalt möglicherweise helfen!

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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Apr 2007, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ Steini: Du selbst hast im Juni 2006 schon geschrieben, dass die Leo's an deiner SD zu laut sind
Die ganze Zeit ist es offensichtlich mit viel Glück gut gegangen - jetzt ham'se dich/euch halt erwischt.
Du bist wissentlich das Risiko eingegangen, jetzt zeig, dass du Eier in'ne Hose hast.
Da mußt du durch, löhne und Schnauze halten und nicht da mit RA und so'n Scheiss rumfuchtel.

Ich hab' schon einige Male hier geschrieben, dass die Leo's eindeutig zu laut sind,
EG-Zulassung hin - oder her - das is' Bullshit und good for nothing.
Aber nee, so'nem alten Sack glaubt man ja nicht - jetzt kommt's halt grad so, wie's kommen mußte.

Ich hatte an meiner Aprilia 2x die Leo's und auch immer Glück gehabt. Weiss also, wovon ich rede.
Trotzdem ärgerlich, grad' an einem langen WE mit Top-Wetter

__________________________
Die EG-Betriebserlaubnis für Austauschauspuffanlagen ist typbezogen. Da für die Superduke keine Prüfung erfolgte, nützt die E-Nummer nichts.

Das ist wahrscheinlich auch der Grund für die Sicherstellung, denn die Rennleitung hat durch die falsche E-Nummer einen begründeten Verdacht.

Jetzt gibt es eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Die Fahrgeräuschmessung fällt negativ aus. Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen, weil ein nicht zugelassener Dämpfer montiert wurde. Kosten 50 EUR und 3 Punkte plus Gebühren plus Kosten für das Gutachten plus Kosten für die Sicherstellung plus Kosten für die Aufbewahrung. Summasummarum irgendwas zwischen 500 und 1000 Euro.

Variante 2: Die Fahrgeräuschmessung fällt positiv aus. Dann ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen, weil keine Änderungen vorgenommen wurden, die das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtern. Alle Kosten trägt der Staat.

Leider ist die erste Variante die Wahrscheinlichste. Wenn einer eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich einen Anwalt einschalten, damit sichergestellt werden kann, dass die Kosten für das Verfahren so gering wie möglich ausfallen. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir den Anwalt sparen. Ich würde auch versuchen, bei der Erstellung des Gutachtens dabei zu sein, um eventuelle Fehler im Ablauf festhalten zu können.

___________________
es tut mir echt leid für eure moppetten!!!

ABER:

sobald ein motorradfahrer in eine kontrolle kommt und der auspuff erscheint dem beamten zu laut, bleibt das motorrad stehen

punkt

weil dann folgende maschinerie anläuft:
- überprüfung des motorrades bei der dekra oder beim tüv
- dann je nach ergebnis die weiteren schritte

da muß man hier und/oder in anderen foren garnicht mehr drüber diskutieren - an der stelle, an der der beamte sagt, daß das mopped stehen bleibt, bleibt es stehen!!!

und genau an der stelle, an der der beamte das fahrzeug einkassiert, hat ER immer das recht auf seiner seite

was danach bei tüv / dekra / polizei / richter läuft, ist wieder eine ganz andere baustelle

______________________
Zitat:
ich zog mal wegen so ner beschlagnahme in münchen vor gericht...

originalzitat des richters:
"ich verstehe nicht, warum sie angehalten haben... sie fuhren doch direkt neben der panzerwiese (für nichtmünchner: schönes gelände Mr. Green), warum haben sie angehalten... flucht ist nicht strafbar!"

________________________

Moin,

lustig, wie schnell hier und überall immer nach dem Anwalt gerufen wird ! Glaubt Ihr der fährt mit euch zur Polizei und ihr fahrt mit dem Motorrad wieder zurück ? Wohl zuviel fern geschaut ?

Klar, wenn man ein paar Hundert Euro übrig hat kann man das tun. Nur wird der euch euer Motorrad auch nicht wieder besorgen.

Zunächst einmal würde ich abklären, ob eure Rechtsschutzversicherung die (und zwar alles was kommt) Kosten tragen wird. Da würde ich schon mal spontan NEIN sagen.

Über ne „Dienstaufsichtsbeschwerde“ würde ich nur milde lächeln als Polizist.

Wisst ihr denn wer oder was die Aufsichtsbehörde eurer Polizei ist ?

Ihr könnt Urteile zitieren soviel ihr wollt, hat es was genützt ?

Wenn man erwischt wird dann bleibt man ganz ruhig, kooperiert mit den Leuten, denn die üben da ihren Beruf aus, nicht mehr und nicht weniger.

Ein blöder Spruch natürlich, dass mit den österlichen Motorradrasern...

Wird an der Sache nichts ändern.

Ich bin mit 95 Euro davongekommen, hab meinen Esel im Original beim TÜV vorgeführt und anschließend die Leos wieder druntergeschraubt.

Einfach mal abwarten was kommt.

_____________________________

Vielen Dank Bade


Ein Resumee kann ich gegenwärtig schon ziehen:
In Zukunft werde ich (und da kann ich auch für die beiden anderen sprechen),nicht mehr mit den Leo´s durch die Gegend fahren

Sollten wir in dieser Sache auch mit einem blauen Auge davonkommen werde ich auf alle Fälle wieder die "Original Anlage"
montieren denn noch einmal werde ich so eine garantiert nicht mitmachen


Die Leo´s sind eindeutig zu Laut und dieser Umstand wird jedem zum Vergängnis sobald bei der kontrolle ein Phon Meßgerät

ins Spiel kommt! Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das eine Institution wie die Dekra,
Lärmwerte von mit bis zu 103 db in die Papiere einträgt und damit legalisiert

Edit:
Hier ist der Hersteller der Anlage gefragt endlich etwas zu unternehmen das der Lärm in gesetzlichen Rahmen bleibt
denn alle, die das Produkt kaufen sind im nachhinein am Arsch

_________________________

Moin,
wir (meine Freundin mit XT660R und ich mit der SM) sind gestern in eine Polizeikontrolle in der Nähe des Donnersberg geraten.
3 Motopolizisten haben sich günstig postiert und alle Motofahrer die von und nach KIB gefahren sind rausgewunken.
Die ersten Worte waren "Bitte die Papiere, Führerschein und die Freigabe für den Auspuff (BOS)".
Ich darauf "Papiere und Führerschein ja, Freigabe hab ich keine da E-Nummer".
Er "Das mit der E-Nummer sag gar nichts, die könnte ja auch für ein anderes Moto gemacht sein."
Ich "Es war aber nichts bei der Lieferung dabei. Der Hersteler hat gesagt die E-Nummer reicht."
Er "Wie soll ich das überprüfen?"
Ich "KBA?!"
Er "Und wie am Samstag/Sonntag/Feiertag?"
Ich "Mängelkarte schreiben, dass ich unter der Woche bei eine Pol-Stelle zum überprüfen vorbei soll."
Er "Wenn er böse wäre könnte er mir die Weiterfahrt verbieten"
Ich (freudig, weil wenn ein Poli sowas sagt gehts meiner Erfahrung nach gut aus) "Und wie wollen sie dann mein Moto
von hier wegbekommen, in den Koffer Ihrer Dienst BMW packen?"
Inzwischen ein Kollege von Ihm dazugekommen der meine Freundin kontrollierte.
Pol 2 "Eine XT660R und ne KTM 950 fehlen mir noch in der Sammlung"
Ich "Okay dann nehmen wir die mit dem Blaulicht"
Pol 1 "Ne von tauschen war keine Rede." Gibt mir die Papiere zurück und meint "Tipp von mir, nehmen sie irgendwas mit,
was bei ner Kontrolle die Anlage für dieses Moto ausweist. Im Internet was ausdrucken vom Hersteller."
Ich "Reicht da auch die Anbauanleitung?"
Er "Wenn die E-Nummer drauf vermerkt, natürlich nicht Handschriftlich, reicht das"
Ich "Ich schau mal was sich machen lässt"
Dann noch ein biserl mit den beiden gescherzt "Nette Stelle rausgesucht schön in der Sonne"
Pol 2 "Ja, sie haben auch schon den Antrag auf einen Getränkeverkauf gestellt, damit ihrer "Kunden" was haben zu hinsetzten"
Ich "Wäre nicht schlecht, Schon Ostereier gesucht oder ist das hier der Ersatz dazu"
Er "So wie manche Motos bemahlt sind schon."
Und schon waren die nächsten "Kunden" da. Wir gemütlich den Helm auf, Motos an
(natürlich mit dem netten und unauffälligen Kracken des Anlassers) und los. Mir wurde noch nachgerufen "KTM sollle besser wieder
Kickstarter anbauen"
Jow, so kann es auch gehen. Ich hab dann mal bei BOS auf der HP geschaut, und da kann man mit der E-Nummer was ausdrucken.
Das werde ich heute tun und unter die Sitzbank packen.
Es war das erstemal, dass ich im Donnersbergkreis in ne Polizeikontrolle geraten bin. Ansonsten isses dort recht Sonntagsfahrer und Polizei
sicher.

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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Apr 2007, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Ollo!
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Cheers Gizmo
Der Wechsel von 950 auf 990 hat mir den Spaß verdorben. Nun fahr ich wieder ein richtig reisetaugliches zuverlässiges Motorrad ...
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BeitragVerfasst am : Mi, 11. Apr 2007, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

siehe Link Leovince
http://www.leovince.de/daten/leovince/sbk/ktm.html
und dann auf das E Zeichen klicken

aber nix Gutachten ??
____________________

Zitat:
Original von hatschi
Nur mal so: Lautstärke, dB und der ganze Kram ist eine Wissenschaft für sich.

Es gibt so ne Art Faustregel: Eine Erhöhung des Pegels um plus 3 dB hört sich für das menschliche Ohr in etwa wie eine Verdopplung der Lautstärke an.


Hatschi

stimmt

gehe ich von 0 Db aus habe ich bei einem Wert von 3 dB die doppelte Lautstärke

Durch die logarithmische Skalierung habe ich dan bei 9 dB schon die 8-fache Lautstärke und bei 30 dB die 1000-fache Lautstärke.

Drum machen eben die paar dB Unterschied so viel aus.

Übrigens kann ich jedem nur Empfehlen, mal einen Freund auf dem eigenen Mopped vorbeifahren zu lassen und dabei den eigenen Helm absetzen.

Drauf sitzen und hören ist nicht das Gleiche wie an der Straße stehen und hören.

____________________

KLUGSCHEISSMOD ON

+ 3 dB -> Verdoppelung der Schallleistung (Doppelte SCHALLLEISTUNG (zwei gleichlaute Schallquellen statt einer)
ist aber nicht gleich der doppelten Lautstärke!!!!! (Anm: zwei SD sind nicht doppelt so laut wie eine!!!!)

Lautstärke ist Schalldruck -> Zur Verdoppelung der Lautstärke sind rechnerisch + 6 dB erforderlich

jedoch sind zur Verdoppelung der real empfundenen Lautstärke + 10 dB notwendig
wenn ich mich richtig an das erinnere was ich vor mehr als 20 Jahren mal vom einem Prof gehört habe!

KLUGSCHEISSMOD OFF

_________________________

Die nicht strafbare Flucht bezieht sich auf den Ausbruch aus dem Knast.

Das "Haltgebot eines Polizeibeamten" nicht zu befolgen kostet 50 EUR und drei Punkte (Tatbestand-Nr. 129 des Bußgeldkatalogs).

____________________

a) In den Versicherungsbedingungen steht immer ein Absatz drin, dass die Versicherung nur für ein "ordnungsgemässes" und zugelassenes Fz gilt. D.h. WENN die ABE erloschen ist, besteht grundsätzlich betrachtet kein Versicherungsschutz mehr, da die Versicherung eben nur für Fz MIT ABE gilt.
(gilt ähnlich übrigens auch für den Führerschein des Fahrers)

b) Daraus folgt ganz direkt, dass in dem Fall die TK und VK gar nix zahlen muss.

c) Bei der HaftPlicht kommt was anderes zum tragen, nämlich dass der Unfallgegner grundsätzlich mal darauf vertrauen darf, dass der andere eine HP für sein Auto hat. Ihm darf also kein Schaden daraus entstehen, dass die Versicherung nun "eigentlich" nicht gilt.
Dementsprechend muss die HP einen Schaden zunächst einmal (vollständig) begleichen.

d) Allerdings kann die Versicherung nun bei ihrem VN Regress nehmen, weil dieser die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hat. Im Normalfall ist dieser Regress allerdings auch vertraglich begrenzt, meist wohl auf 5kEur. Wobei ggf. jeder einzelne Verstoss gegen die Versicherungsbedingungen einzeln zählt.
(also z.B. Fz ohne ABE + Fahren mit Alk + Fahren ohne FS = 15kEur Regress; ob jeder einzelne Verstoss, der zum Erlöschen der ABE führt auch einzeln zählt, weiss ich nicht (also schleifende reifen + viel zu helles Licht + Rammdorn im Kühler = 3x Regress))

_____________________________

News:

Am Freitag werden die 3 SD`s im LUK Driving Center am Baden- Airpark vom TÜV überprüft!
Danach können diese abgeholt werden!- ob auf eigener Achse oder mit nem Hänger wird sich noch zeigen

Zu den vorläufigen Gutachterkosten ist uns ein Betrag von 150 bis 250 Öre genannt worden!

_____________________
ich war heute mal bei der dekra und habe mal die lautstärke messen lassen, dabei kamen 105,4 DB standgeräusch raus! also ich muss mal sagen beim besten willen, so kann ich nicht mehr rum fahren!
ich werde jetzt nochmals ein versuch machen, das die dinger leiser werden, wenn nicht gehen sie zurück

_________________________

Wenn die Pötte neu schon so laut sind,das man sie nicht fahren darf, würde ich mein Geld zurück verlangen.Da ist man rechtlich auch abgesichert. Mir tut die ganze Aktion auch leid für die 3 Jungens,aber ein Weltuntergang ist es ja auch nicht.
Ich fahre selbst mit offenen Akras rum und bin mir darüber im Klaren, das jeden Moment die Kelle rauskommen kann.
Wenn 3 SD´s mit Leos in einen Ort reinfahren ,alle so um die 100 DB hat das schon was von nem Panzereinmarsch.
So ganz wegschauen kann die Rennleitung dann ja auch nicht.
Wir machen gerne so,(ich schreibe extra Wir ) als hätte die Polizei uns den Kampf angesagt.Das stimmt nicht. In dem Moment wo Wir anfangen an unseren Moppeds rumzuschrauben,eröffnen Wir das Katz und Mausspiel.
Die Spielregeln sind bekannt und Wir zocken.
Mal geht es gut mal halt nicht.

Bin hoffentlich jetzt kein Nestbeschmutzer,ist halt meine Meinung.

________________________

Ich hätte da noch eine Zusatzfrage, Steini und Co...

Daß die Rennleitung mein Moped mit der Akra-Racing stilllegen kann ist mir klar...
Nur stellen wir uns mal vor (und es würde sich auch so abspielen), daß ich meine Frau anrufe, und die bringt mir sofort die Originalanlage vorbei (für den Rucksack ist die 'n bisschen zu schwer)...
Ich bau' die "mal eben" dran...
Was passiert mit meiner Racinganlage? Wird die in die Presse gestopft? Wird die geraucht? Darf der Oberwachtelmeister die für seine SD mit nach hause nehmen?
Kurz: Seh' ich die wieder oder kann (darf) ich die sogar vielleicht mit nach hause nehmen?
Darf ich dann mit meinem Motorrad weiterfahren? (ja mir ist die Sache mit dem Mapping und der Originalanlage klar, steht hier nicht zur Debatte!)
Das alles natürlich nach Zahlung eines nicht unerhebliches Obolus an die deutsche Staatskasse... Das ist eh klar!

Mmmh?

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Marq, wenn deine Akra slip on (auch ohne ABE) zu laut ist und du triffts im Schwarzwald auf unseren Wachtmeister >Zensur<
dann darfst du vielleicht noch deine Frau anrufen um dich abzuholen und über den Rhein zu bringen.

Er wollte trotz allem lamentierens , gut zureden und der ganzen Einsicht, das ganze Mopped um eine Geräuschmessung durchzuführen und nicht den Schalldämpfer!- Für uns wäre es sicherlich einfacher geworden durch einen befreundeten Händler aus Pforzheim die Moppeds abholen zu lassen um die Original Anlagen inkl Mapping wieder zu montieren als die Dinger bei der Verkehrspolizei zu parken. Also Obacht im Bereich der B500 denn die
ist heuer so richtig spitz

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Werde das Ergebnis posten . versteht ihr nun warum ich die Super laute Sebering net mehr wollte - Akra Flüstertüten sind schön :-)

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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 6:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sad Leute ich hab schon mal geschrieben das die hier im schwarzwald keinen spaß verstehen ! Auserdem für alle die noch kommen möchten : Es gibt hier auch GETARNTE POLIZEIMOTORRÄDER die hinter euch herfahren und kleine filmchen drehen . So wie die AB-Polizei . Meist zum wochenende oder an feiertagen !
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

Habt Ihr schonmal an einer beliebten Motorradstrecke gewohnt? Vielleicht noch in einem Tal, wo der Schall als Echo doppelt gut kommt?

Ich schon, an der Mosel. Du willst gemütlich im Garten sitzen und Dich an der Sonne freuen .... aber Du hörst laute vollgasgetriebene Motorräder, jedes einzelne minutenlang vorher und nachher. Eins nach dem anderen, den ganzen Tag, den ganzen Sommer über, und erst recht an Feiertagen. Nachbarliche Rasenmäher sind ein Nichts dagegen.

Ehrlich gesagt, ich verstehe seitdem, wenn Anwohner nach Streckensperrungen schreien.

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Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.

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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 8:41    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ Do, 12. Apr 2007, 7:52 hat folgendes geschrieben:
Habt Ihr schonmal an einer beliebten Motorradstrecke gewohnt? Vielleicht noch in einem Tal, wo der Schall als Echo doppelt gut kommt?

Ich schon, an der Mosel. Du willst gemütlich im Garten sitzen und Dich an der Sonne freuen .... aber Du hörst laute vollgasgetriebene Motorräder, jedes einzelne minutenlang vorher und nachher. Eins nach dem anderen, den ganzen Tag, den ganzen Sommer über, und erst recht an Feiertagen. Nachbarliche Rasenmäher sind ein Nichts dagegen.

Ehrlich gesagt, ich verstehe seitdem, wenn Anwohner nach Streckensperrungen schreien.


Weil die Käte ja auch nicht wirklich leise ist, fährst Du jetzt bestimmt
mit so einem schicken Helm:



Den gibts sogar in Ready-to-Race-Orange!
Fehlt nur noch ein ansprechender Aufkleber an der richtigen Stelle.
Für eine kompetente Beratung fragst Du aber besser mal unseren
Forumsklebtomanen.

Ohne typgerichtete Individualisierung lässt sich dieser Helm übrigens auch
bestens zur Gartenparty, zum Grillen oder auch nur zum einfachen Relaxen
im Garten tragen. Auch beim Sex kann er hilfreich sein.

Mit diesem formschönen Helm stören die Gebückten auf ihren Replikas
Dein seelisches Gleichgewicht nicht mehr. Garantiert!

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Cheers Gizmo
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joaOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 8:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Flamedance

Genau so eine Ecke ist Loffenau. Liegt schön im Tal mit anschließender sehr schönen Kurvenstrecke bergauf, wo es am WE zugeht wie auf dem Oktoberfest. Weiterhin ist bekannt, daß dort regelmäßig Mopeds wie auch die Speed kontrolliert wird, weil eben genügend Unbelehrbare unterwegs sind. Angefangen bei den 1 Zylinder Sumo Rittern über die italienischen 2 Zylinder bis zu den Japsen Drehorgeln, am besten mit offenen Tüten und meist auf der letzten oder vorletzten Rille hart am Gas.
Das ist für den Normalo WE Fahrer, wie ich einer bin, (man beachte das Outing) ein gefährliches Eck, da du nie sicher sein kannst, ob dich nicht ein Moped Kollege über den Haufen fährt.

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Gruß Joachim

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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hab dazu noch was aus nen anderen Forum:

Servusla!
Hab da mal ne Frage, bei der mir vielleicht die Grünen unter euch weiterhelfen können: Und zwar hat mir ein befreundeter Polizist vor kurzem erzählt, dass Lärmbelästigung ab dem 01.03.07 nicht mehr als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zählt. Das soll jetzt angeblich heißen, dass das Fahren ohne Eater jetzt nur noch als Ordnungswidrigkeit mit 25€ Geldbuße ohne weitere Folgen (kein Punkte...)geahndet werden soll. Ich war zwar durchaus begeistert von der Nachricht, Surprised Surprised jedoch fällt es mir sehr schwer das zu glauben Wink Hat vielleicht jemand von euch schon mal Ähnliches gehört? Falls ja, gilt das auf Bundes- oder Landesebene (Komme aus Bayern)?


------------------

Das Problem ist doch nicht, dass es nicht mehr das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO gibt. Das Problem ist, dass die Ahndung nach diesem § 19 StVZO im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gestrichen wurde, da der § 19 StVZO auch aus dem § 69a "Ordnuungswidrigkeiten" gestrichen wurden, ohne einen Ersat zu schaffen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nach § 19 StVZO zur Zeit nicht mehr ahndbar.


Ich stelle hier mal ein Posting von mir aus einem anderen Forum zu diesem Thema rein.

Zitat:
Die Bußgeldstelle Stuttgart hat zu dieser Thematik ganz frisch Stellung genommen.

Im Grunde schlägt sie zwei Varianten vor, die für sie akzeptabel sind.

Arrow Variante 1 und favorisierte Alternative der Bußgeldstelle:

Laut § 3 der FZV dürfen Fahrzeuge nur in Betrieb genommen werden, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen worden sind.

Bedingung:
Fahrzeug muss dem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung aufweisen.

Es muss ferner eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug bestehen.

Eine Veränderung des Fahrzeugs ganz gleich ob durch Veränderung oder Verschleiß ist eine Abweichung der Vorgaben im Rahmen der Typen- oder Einzelgenehmigung.

Somit wäre eine Ahndung nach den beiden Tatbeständen

Zitat:
Zitat:
803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.

§ 3 Absatz 1, §4 , § 48 FZV § 24 Nr. 175 BKat
50,- € 3 Punkte



Zitat:
Zitat:
803500 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.

§ 3 Absatz 14 §4 , § 48 FZV § 24 Nr. 175 BKat
50,- € 3 Punkte



möglich.


Arrow Variante 2 vom Bundesministerium für Verkehr:

Nach § 30 der STVZO, der auch weiterhin bestand hat, müssen Fahrzeuge so beschaffen sein, das niemand geschädigt, mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Somit würden hier die folgenden Ahndung greifen:

Zitat:
Zitat:
330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG
25,-€




Zitat:
Zitat:
330606 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch gefährdet.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG
50,-€ 3 Punkte



Der Halter ist weiterhin immer noch im § 31 Absatz 2 StVZO erfasst.

Zitat:
Zitat:
331006 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an oder ließen diese zu, obwohl das Fahrzeug Mängel hatte.

§ 31, § 69a StVZO § 24 StVG
25,-€




Eine Endgültige Regelung wird aber hoffentlich durch den Bund-Länder Ausschuss erfolgen.


Ich für meinen Teil tu mir mit der Variante 1 schwerer und tendiere auf jeden Fall eher zur Variante zwei.

In meinen Augen hat die Variante 1 den wichtigen Schönheitsfehler, dass die Zulassung nicht einfach durch die Veränderung erlischt. Die Beschränkung oder Untersagung muss erst durch die Zulassungsstelle erfolgen. Es gibt keine automatische Zulassungserlöschung. Ich für meinen Teil kann zumindest keine in der FZV finden. Somit kann nach meiner Ansicht der § 3 FZV nur dann greifen, wenn die Zulassungsstelle schon tätig geworden ist. Ansonsten besteht nach meiner Ansicht weiterhin die Zulassung. Die angeführten Kriterien nach § 3 FZV sind nur für die Erteilung der Zulassung erforderlich, nicht aber für den Erhalt.

Das zweite Problem für mich, ist die Aussage, dass es unerheblich sein soll, das die Veränderung, unabhängig davon ob ein Umbau oder lediglich ein Verschleiss vorliegt, gegeben ist.

-----------------------------

Zum Lärm kann ich nur sagen, ich wohne unter der Einflugschneise von nen Flughafen, die brettern da auch um 23:00 noch drüber und sind so laut, das ich meine LC8 im Standgas mit Leos nicht mehr höre. Und ich habe keine Bürgerinitiative gegründet um den Flughafen stillzulegen.

Grüsse Lars
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LumberjackOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Alles bla bla bla... Wer mit offenen Tüten in den Schwarzwald, Harz oder nach München fährt und sich erwischen läßt ist selber schuld.
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Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant wenn es mit der LC8 nicht erreichbar wäre... Wink
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gizmo @ Do, 12. Apr 2007, 8:41 hat folgendes geschrieben:
Mit diesem formschönen Helm stören die Gebückten auf ihren Replikas Dein seelisches Gleichgewicht nicht mehr. Garantiert!

Danke für den Tipp, das hilft bestimmt! Was mir jetzt aber noch unklar geblieben ist: Warum sollten alle Anwohner sich solche Helme kaufen und dauertragen, nur weil Du gerne laut fährst?

Bist Du vielleicht mit dem Hersteller des Helms verwandt oder verschwägert oder kriegst Provision? gruebel

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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="FlameDance @ Do, 12. Apr 2007, 12:27
Bist Du vielleicht mit dem Hersteller des Helms verwandt oder verschwägert oder kriegst Provision? gruebel[/quote]

Das die Wendländer aber auch immer gleich ein Verschwörung sehen.....
Very Happy Wink

Ansonsten siehe LJ :
Wer mit Brülltüte fährt und kassiert wird der muß damit leben.
Kann schließlich jeder frei entscheiden.

Und ja, ich kann die Anwohner an solchen "Brennpunkten" ( erkenne grade die Doppeldeutigkeit dieses Wortes Laughing ) verstehen wenn sie irgendwann mal die Pimpernellen bekommen.

Was natürlich nicht geht ist in z.B. die Nähe eines Flugplatzes ziehen und sich dann über Fluglärm beschweren...ähnlich wäre es bei den o.g. Strecken.

VG Schimmi

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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Blablablabla
A geiler Sound eines Mopeds ist Musik, schöner können's nur noch Autos wie Lambo, Ferrari und Konsorten.
Mich nervt die Stimme meiner Nachbarin furchtbar. Was mach ma da - am besten schneid i ihr die Zunge raus, dann hab i mei Ruh Rolling Eyes

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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

kantnschleifer @ Do, 12. Apr 2007, 13:13 hat folgendes geschrieben:
Mich nervt die Stimme meiner Nachbarin furchtbar. Was mach ma da - am besten schneid i ihr die Zunge raus, dann hab i mei Ruh Rolling Eyes


Aufpassn, ned das die a E-Nummer hat wacko

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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 12. Apr 2007, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

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