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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

zum Spiegel: Zumindest hilfs mir, dass ich mich Rahmen der erlaubten Geschwindigkeit bewegt hab. Es ist, wie noch nicht gesagt, im belebten Stadtverkehr (Großstadt) passiert, da müsste man theoretisch dann alle 500 m anhalten, und nicht mit 100 auf der Landstrasse.

zum Vater: ich hatte mich natürlich zuerst gemeldet und nach dem Zustand erkundigt und wir hatten ein der Situation angemessen eigentlich angenehmes Gespräch.

zum Alter: kann jemand genaues sagen zum Alter und Schuldfähigkeit im Straßenverkehr (ich hätte sie allerdings auf mind. 16 geschätzt)

Und wie man vielleicht nicht bemerkt, ganz egal ist mir die Sache auch nicht, ich werd Sie jedenfalls nochmal besuchen gehen.

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FlameDanceOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Arthos @ Mo, 17. März 2008, 12:06 hat folgendes geschrieben:
Und wie man vielleicht nicht bemerkt, ganz egal ist mir die Sache auch nicht, ich werd Sie jedenfalls nochmal besuchen gehen.
Gut! Smile
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Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.

Right of way is a trainable skill. (Do not apply in Europe.)
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gschimmyOffline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Finde aich auch gut.....
Ist IMHO auch keine Frage von Schuld oder nicht,
sondern des Anstandes.
Den hast Du Arthos..

In Germany ist man sowieso mit mind. 25% allg. Gefährdungshaftung dabei, wenn man sich im Straßenverkehr bewegt.

Die Kiddies trifft IMHO keine Schuld.....
Schuld wären viel mehr die Eltern wenn sie wissentlich, da ich glaube bis ca. 9 Jahre ein Kind nicht einschätzen kann wie schnell ein KFZ ist und aus welcher Richtung es kommt ( Sicht verdeckt ),
die Junioren ohne Aufsicht auf den allg. Straßenverkehr loslassen.
Ja, ich weiß..man kann nie immer und überall sein....

Es gibt aber so Dinge...da könnte man den Eltern grobe Fahrlässigkeit oder Vorstatz,schon fast unterstellen, z.B.

Eltern die den Kinderwagen zwischen den parkenden Autos zuerst auf die Straße schieben...mal sehn ob frei ist.....

oder die Kinder auf der Fahrerseite aussteigen lassen...immer rein in den fließenden Verkehr...auf das sie es falsch lernen...

oder das Kind bleibt an der roten Fußgängerampel stehen und Mutter zerrt es bei rot über die Straße....

Upps, jetzt habe ich ja selbst den moralischen erhoben....

Klar sind wir alle nicht fehlerfrei....aber als Erwachsener kann ich
in der Regel abschätzen was ich da tue...
die Chance hat ein Kind im Zweifel nicht....

VG Schimmi

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endlich wieder ne 950ziger im Stall
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MarodeurOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hatten mal Nachbarn deren Kinder sich nen spaß draus machten auf die Straße zu laufen wenn Bus oder Auto kamen. blink

Und so jung waren die auch nimmer. Busfahrer war schon so weit das er sie nimmer mitnehmen wollte. Hatten sich die Eltern beim Schuldirektor gleich aufgeführt von wegen sind ja alle rassistisch und bla dann musst er sie wieder mitnehmen (er is ein Afroamerikaner aber im vergleich zur völlig bekloppten deutschen Frau noch normal...).

Dank zwangsräumung sind die wieder weg... Hmpf...
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elninja13Offline
Hinterradspezi
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

also schuldhaft handeln könne kinder, ich glaub bis zum 14 lebensjahr nicht. allgemein ist es so das dafür die eltern, als aufsichtsverpflichtete, diese schuld übertragen bekommen. im straßenverkehr hat also nicht automatisch der ON02 die schuld. sondern wieder die eltern. nun sollte man das alles ein wenig "normal" sehen. es wäre quatsch nach jedem unfall die eltern wegen aufsichtspflichtverletzung anzugehen. die sind im allgemeinen schon "gestraft" genug wenn ihr kind verletzt ist.
@arthos
solche unfälle sind immer mehr oder weniger gut zu verarbeiten. ich denk mal das gespräch mit dem vater hat da geholfen, egal wer sich da beim wem entschuldigt.

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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will auch nich die Eltern angehen, ich will nur gewappnet sein, wenn da irgendwas kommen sollte. Hab gefunden, dass die Schuldunfähigkeit von Kindern im Straßenverkehr 2002 von 7 auf 10 Jahre angehoben wurde, Außnahmen gibt es, wenn es die Intelligenz nicht hergibt (Behinderte).
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pezimannOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Griaß eich,

also ich bin hier mit "Belehrungen" sehr vorsichtig. Und ich werd auch sicher keinen "Stein" werfen, denn ich hatte selbst mit Mopi und Auto schon x-mal "Glück" weil sich das "Wesen" - welches laut STVO vom "Vertrauensgrundsatz" ausgenommen ist - gott sei Dank anders entschieden hat.

Ein bißchen überspitzt formuliert: Ich brems auch nicht bei jedem Kind das ich sehe, das wär ja verrückt, dann könnt ich eh zu Hause bleiben. Ich hoffe einfach nur für die Zukunft, daß mir so ein Pech wie es Artos gehabt hat, erspart bleibt.

Außerdem find ich die Aktion mit dem Besuchen echt nett und notwendig. Es hilft wahrscheinlich beiden. Und nebenbei wirft es ein gutes Licht auf die Biker allgemein, wenn sie Anteilnahme zeigen. In diesem Sinne: Artos ! und mehr Glück für die Zukunft !

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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Pezimann und die Anderen, für die Statements. Ich war heute nach der Arbeit schon dort. Das sind ganz ganz nette Leute. Das Mädel ist heute aus dem Krankenhaus und lacht schon wieder und 'beschwerte' sich, dass es noch nicht Fernsehen soll. Selbst mit blauen Flecken ist es nicht so arg. Sie hat mich wohl übersehen. Daher ist erstmal alles in Ordnung, falls nicht noch was von der Beamtenseite kommt.
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PeterLEOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Arthos @ Mo, 17. März 2008, 19:15 hat folgendes geschrieben:
... Ich war heute nach der Arbeit schon dort ...
-> steht Dir gut zu Gesicht, Rico Exclamation

Peter aus L
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ButchOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 17. März 2008, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Tach muss jetzt auch ma kurz was dazu sagen, also die Owi wird wohl die Kleine bekommen( Unfallverursacher) aber Strafrechtlich wirst du wohl erst ma fällig sein (fahrlässige Körperverletzung) sollte aber in der Regel eingestellt werden. Schmerzensgeld könnte event. auch noch ne Rolle spielen aber das ist dann rein Zivilrecht, außer es wird ein Adhäsionsverfahren.
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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Di, 18. März 2008, 9:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizist, der Zeugin vernahm, meinte zu seinem Bauchgefühl, ich habe gute Chancen auch nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen zu werden, aber er entscheidets ja nich, sondern der Staatsanwalt, der nicht dabei war - aus Aktenlage (mal sehen wie er zu Motorradfahrern eingestellt ist).
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lc48Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 18. März 2008, 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Entspann dich,
ich hatte leider vor Jahren ein ähnliches Erlebniss. Das Kind rannte mir direkt und zum Glück in die Seite des Krades und nicht vor das Rad. Keine Reaktionsmöglichkeit, selbst bei Tempo 30!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verfahren wurde nicht eröffnet.
Alles wird gut...........
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Frank RD04Offline
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BeitragVerfasst am : Di, 18. März 2008, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arthos,

ich bin selbst Vater von zwei Kindern (10 + 12 jahre alt) die zum Glück noch nie einen Unfall hatten.

Finde deine Einstellung und Handlungsweise (Besuch des Kindes usw.) sehr gut

Leider sind nicht alle Zeitgenossen so eingestellt wie ich zu Beginn meiner eigenen Motorradkarriere feststellen musste.

Damals hat mich ein PKW,beim Versuch zu Wenden, abgeschossen. Per Gericht bekam er dann 70% der Schuld zugesprochen.

Er hat mich während meines 14tägigen Krankenhausaufenhaltes nie besucht oder angerufen.

Du siehst auch solche Zeitgenossen gibt es.

_________________
Gruß,

Frank
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KölnerOffline
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BeitragVerfasst am : Fr, 21. März 2008, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar rechtliche Hinweise.

Man muß unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für Fehlverhalten bestraft wird. Strafmündig wird man mit 14 Jahren. Wer jünger ist als 14 Jahre, wird nicht bestraft. Das bedeutet aber nicht, daß automatisch der Kraftfahrer bestraft wird, wenn ein Unfall mit einem Kind geschieht. Hier kommt es darauf an, ob dem Kraftfahrer ein Fehlverhalten nachzuweisen ist. Allerdings: wenn ein Kind auf der Straße steht, ist höchste Vorsicht geboten. Da muß man wohl damit rechnen, daß Kind plötzlich in die eine oder in die andere Richtung zum Bürgersteig läuft. Wenn dann ein Unfall passiert, hat der Kraftfahrer wohl fahrlässig gehandelt.

Im Zivilrecht geht es (u.a.) um die Frage, wer wem Schadensersatz leisten muß. Relativ neu ist § 828 II BGB. "Wer das siebente, aber nciht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug (...) einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat."

Damit scheidet ein Mitverschulden des Kindes (außer bei Vorsatz) aus. Hinzu kommt die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges. Der Betrieb von Kraftfahrzeugen ist gefährlich. Wer ein Kraftfahrzeug in Betrieb setzt, der haftet für entstehende Schäden, es sein denn, es liegt höhere Gewalt vor (§ 7 StVG). Ein Mitverschulden des Geschädigten ist zu berücksichtigen (§ 9 StVG), aber nicht bei Kindern bis 10 Jahren (§ 828 II BGB).

Also: wenn Unfall mit Kraftfahrzeug und Kind bis 10 Jahren, dann muß Kraftfahrer zahlen, es sei denn, Kind handelt vorsätzlich.

_________________
Christoph
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BeitragVerfasst am : Do, 27. März 2008, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischenstand: War gestern nun einer telefonischen Einladung zur "Schiesgasse" (so heist das zentrale Polizeirevier in DD) gefolgt und bekam eine Vernehmung als Beschuldigter vorgelegt, Vorwurf: nach StVo nicht außreichende Geschwindigkeitsreduzierung und Bremsbereitschaft hergestellt. Chancen auf Einstellung stehen nach wie vor gut, Bußgeld 75 € und 2 Punkte wären möglich, muß aber nicht sein, Entscheidung kann bis zu einem Jahr dauern.
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