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Xenonscheinwerfer
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AtzimuthOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Feb 2009, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Ollo : Wenn er Bock hat mal wieder zu fahren oder zu ratschen soll er sich melden. Bis jetzt kam noch nichts. Du leistest halt zu wenig Überzeugungsarbeit damit er sich wieder ne Neue holt
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magicalexOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Feb 2009, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Atzimuth @ Sa, 28. Feb 2009, 16:53 hat folgendes geschrieben:
@ Ollo : Wenn er Bock hat mal wieder zu fahren oder zu ratschen soll er sich melden. Bis jetzt kam noch nichts. Du leistest halt zu wenig Überzeugungsarbeit damit er sich wieder ne Neue holt

Laughing Ollo macht schonviel genug.
Sollte er wieder LC8 fahren soll er sich lieber beim Bajuwarentreff zeigen, da sind mehr Gleichgesinnte...
Da hab ich bei der Dekra mehr Glück gehabt. Xenon natürlich gesehen, aber Wurst. Wäre das ein Argument bei der Prinzengarde Grünweiß? dry

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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Feb 2009, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Atzimuth
BeitragVerfasst am : Do, 26. Feb 2009, 23:41 Titel:
Da ein Motorrad einspurig ist, kann man den Gesetzgeber umgehen.
Somit ist eine Höhenverstellung und Reinigungsanlage nicht nötig.
Scheitern tut der Spass dann aber am Scheinwerfer, dieser ist zugelassen für H7 und nicht Xenon.
Das war die kurze Erklärung des TÜV, die lange konnte ich mir nicht merken, war froh wieder fahren zu dürfen nach der Aktion mit den grünen Freunden.
Zitat:
elninja13
BeitragVerfasst am : Fr, 27. Feb 2009, 0:04 Titel:
muss atzimuth recht geben. sowas wie leuchtweitenregulierung und schreinwerferreinigung interessiert beim 2rad nicht. ausschlaggeben ist die typengenemigung der baugruppe scheinwerfer. der ist nun mal nur für h7 max. halogen abgenommen. entscheident ist "scheinbar" die lumenanzahl bei einem bestimmten abstand. daran scheitert das auch. fragt mich aber nix genaueres. ich will nur mal schnell mit halbwissen glänzen (geht im moment auch nicht anders mit über 1und parzerquetschte umdrehungen im turm)
Dies würde ggf. auch erklären, warum BMW gegen Aufpreis bei der LT einen Xenon-Scheinwerfer anbietet. Allerdings könnten doch dann auch alle die einen Doppelscheinwerfer-Umbau vom KTM-Bastler oder von TT haben, jederzeit den Abblendscheinwerfer H7 gegen einen Xenon-Scheinwerfer austauschen. Diese Teile ( D 90 mm ) gibt es nicht nur als Fernscheinwerfer, somdern auch als Abblendlicht, natürlich nur gegen das entsprechende "Kleingeld" wacko , im Kfz-Zubehör von Hella mit ECE / EG-Zulassung zu kaufen.
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Wenn es einen Weg gäbe, aus Pöbelei Strom zu machen, das Internet wäre die Rettung der Welt - Zitat Dieter Nuhr
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elninja13Offline
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BeitragVerfasst am : Sa, 28. Feb 2009, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

das macht das alles trotzdem nicht legal... Wink
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 0:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
elninja13
BeitragVerfasst am : Sa, 28. Feb 2009, 21:57 Titel:
das macht das alles trotzdem nicht legal...
Warum ? Ich rede hier nicht von einem Xenoneinsatz mit H7-Fassung, sondern von einem reinem Xenonscheinwerfer mit Zulassung. Also, wenn wirklich bei einem einspurigen Fahrzeug keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben ist, warum dann illegal ?
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jakobOffline
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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 8:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ turbo,

hab ich bei bma - DAS kostenlose Motorradmagazin gefunden:

http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/98- ....... cht-am-motorrad.html

.....Unser Leser Matthias E. fragte an, wie denn der Stand der Dinge ist, da es doch
inzwischen serienmäßig Motorräder mit Xenonlicht gibt (z.B. die BMW K 1200
GT). Wir fragten sinniger Weise direkt beim Fachmann nach, ob man jetzt legal
nachrüsten darf: Roger Eggers, Leiter des Produktmanagement beim TÜV-Nord in
Hannover zum Thema Xenonscheinwerfer an Motorrädern: „Dies ist etwas
kompliziert, da hier zwei unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen
vorliegen, einerseits das deutsche Straßenverkehrsrecht nach StVZO und
andererseits das EU-Recht nach den maßgeblichen EG-Richtlinien und
ECE-Regelungen. In § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
wird gefordert: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und
Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer
Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige
Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein. Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind
die Anforderungen des o.a. Absatzes grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf
neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei-
und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den
EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die
zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits
zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den
Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet
werden kann. Nach der Auffassung der TÜV NORD Mobilität wäre die Nachrüstung
eines bauartgenehmigten Scheinwerfersystems mit Gasentladungslampen in ein
bereits zugelassenes Motorrad zulässig, sofern das Fahrzeug mit einer
Niveauregelung oder einer dynamisch regelnden Leuchtweitenregelung ausgerüstet
wird. Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss aus unserer Sicht nicht
nachgerüstet werden, weil dies technisch in der Regel nicht möglich ist und es
im EG-Recht keine diesbezügliche konkrete Anforderung gibt. Fahrzeuge mit
dynamischen Niveauregelungen benötigen keine zusätzlichen Einrichtungen, um
die Leuchtweite zu regeln, weil die Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn durch
dieses System geregelt wird. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen BMW K
1200 GT so. Unseres Wissens ist das bisher auch das einzige Motorrad, das
serienmäßig mit Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht mit
Gasentladungslampen ausgerüstet ist. Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen
konventionellen Halogenscheinwerfer wäre auf jeden Fall unzulässig, weil durch
diesen Eingriff die ursprüngliche Bauartgenehmigung des Scheinwerfers
erlischt.” Stand der Informationen: 19.11.2008.....

ist aber tüv NORD und viel zu viel " unserem wissen, wir meinen, nach unserer auffassung, bla, bla, bli ". wacko

ich denke aber auch, dass der umbau mit einem zugelassenen xenonscheinwerfergehäuse ( wie von dir beschrieben, hella ) an der grenze der legalität liegt und im rahmen der eg richlinien machbar ist.

dynamische niveauregelungen, was soll das sein beim moped?
= gasgeben ausfedern, bremsen einfedern oder hat bmw jetzt füße die beim bremsen das chassis vorm einsinken stützen. blink

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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

also jakob, ich kenn jetzt die besagte bmw nicht (kein interesse an bmw Wink ) sollte das aber eine kiste mit telever (duolever???) sein so liest man ja dauernd, das die beim einfedern nicht abnicken. also müsste da der stellmotor nicht soviel arbeiten.
den tüv nord kann man (mehr oder weniger) in die tonne treten. irgendwo tief in den ausführungsrichtlinien usw. steht drinn, dass diese leutweitenrgulierung bzw. scheinwerferreingungsgedöns nicht für einspurige fahrzeuge anzuwenden ist. grundproblem hier ist die typengenehmigung der baugruppe scheinwerfer. ich glaub nicht das der ktm-bastler bzw. teuertech eine abnahme inkl. xenonscheinwerfer für ihre baugruppe haben machen lassen. das zum einen. zum anderen steht wieder in dem gedöns zwecks §50stvzo an irgend einer stelle was mit einer bestimmten lumenanzahl bei einem bestimmten abstand. die genauen ausführung habsch nich mehr im kopp. gespräch mitm stvzo-fritzen und gleichzeitig mitm tüv-mensch (sehr aufgeschlossen) brachten auch kein anderes/positiveres ergebnis.
ich hab in nem anderen forum auch ein paar gute argumente gefunden.
Hier mal die beiträge von joggele durchlesen.

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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ elninja,

man müsste es mal auf einen versuch beim tüv süd drauf ankommen lassen.
hardware wie xenon-hella-abblendscheinwerfer hätte ich noch im bus, ist ähnlich den abmessungen vom normalen de scheinwerfer. ktm bastler umbau ist bei mir auch verbaut und somit würde dem tausch nichts im wege stehen.

daher, @ turbo,

nachdem du schon alle tüv prüfer beim vornamen kennst dry , sei bitte so nett und frage mal im vorfeld ob eine eintragung mit dem richtigen gehäuse möglich wäre.

blendwirkung oder ähnliches bei der hohen einbaulage dürfte eigentlich kein problem sein Arrow geländewägen

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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

sorry jakob, da wirst du, streng genommen, nicht viel weiter kommen. die hella d1 xenonlampen haben meist keine freigabe für motorräder sondern nur für 2spurige kfz. und selbst wenn du da einen findest mit entsprechender freigabe wirst du spätestens bei der scheinwerfereinheit im ganzen probleme bekommen (so wie ich das verstanden habe). die baugruppentypengenehmigung scheinwerfer bezieht sich auf die komplette scheinwerferanlage an sich (grundträger mit reflektor, höhenverstellung usw.). da nützt die so ein einzelteil wie eine xenonlampe von hella nix. ausser du kannst den ktm-bastler oder teuertech dazu überreden, dass sie versuchen eine abnahme ihrer baugruppe mit xenonscheinwerfern zu bekommen. es ist eigentlich schier aussichtslos im moment ein ordentliches standardlicht an eine ordentliche kiste zu bekommen. ich hab aber letztes jahr was munkeln hören (fachwissen durch hörensagen Wink ) das sich wohl gesetzlich evtl. entweder auf bundes oder eu-ebene was tun soll. hier ist wieder der typische fall in der das gesetz der technik um jahre zurück hinkt. wacko
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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ So, 1. März 2009, 18:58 hat folgendes geschrieben:
ich hab aber letztes jahr was munkeln hören (fachwissen durch hörensagen Wink ) das sich wohl gesetzlich evtl. entweder auf bundes oder eu-ebene was tun soll.


das wäre ja schon mal was.

aber trotzdem, den tüvversuch könnte man doch mal starten. das gehäuse was ich hier habe, hat nämlich keine definitive freigabe für ein- oder mehrspurige fahrzeuge. hat eine 550er nummer und die grundplatte könnte man als eigenbau laufen lassen.

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BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
elninja13
BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 18:58 Titel:
sorry jakob, da wirst du, streng genommen, nicht viel weiter kommen. die hella d1 xenonlampen haben meist keine freigabe für motorräder sondern nur für 2spurige kfz
Wenn das so ist / wäre, daß bei den Zulassungen von SW zwischen Ein- und Mehrspurig Unterschiede gemacht werden, dann wacko Komisch ist nur, daß man von Hella einen Xenon-Fernsw kaufen kann den man für Ein- und Mehrspurig verwenden kann bzw. zugelassen ist gruebel
Zitat:

. und selbst wenn du da einen findest mit entsprechender freigabe wirst du spätestens bei der scheinwerfereinheit im ganzen probleme bekommen (so wie ich das verstanden habe). die baugruppentypengenehmigung scheinwerfer bezieht sich auf die komplette scheinwerferanlage an sich (grundträger mit reflektor, höhenverstellung usw.). da nützt die so ein einzelteil wie eine xenonlampe von hella nix. ausser du kannst den ktm-bastler oder teuertech dazu überreden, dass sie versuchen eine abnahme ihrer baugruppe mit xenonscheinwerfern zu bekomme
Ich glaube Du verstehst das falsch. Die ganze Sache hat nichts mit TT oder KTM-Bastler zu tun. Von denen kommt lediglich die Halterung an die der SW als kpl. Einheit angeschraubt wird. Der SW von Hella ist eine in sich eigene und kpl. Einheit und hat eine entsprechende ECE / EG-Nummer. Das befestigen des SW an den Haltern von TT und KTM-Bastler erfolgt über die originalen Befestigungselemente von Hella, also sind die Halterungen von beiden nichts anderes als ein "Adapter" zwischen Hilfsrahmen und SW-Befestigung, bei der auch weiterhin die SW-Höheneinstellung, wie bei jedem anderen SW auch gegeben ist, nur halt ohne automatische Leuchtweitenregulierung.
Zitat:

jakob
BeitragVerfasst am : So, 1. März 2009, 17:56 Titel:
daher, @ turbo,
nachdem du schon alle tüv prüfer beim vornamen kennst dry , sei bitte so nett und frage mal im vorfeld ob eine eintragung mit dem richtigen gehäuse möglich wäre.
Ja kann ich mal versuchen. Allerdings müsste ich mehr über
Zitat:
irgendwo tief in den ausführungsrichtlinien usw. steht drinn, dass diese leutweitenrgulierung bzw. scheinwerferreingungsgedöns nicht für einspurige fahrzeuge anzuwenden ist.
wissen bzw. auf was ich mich berufen könnte. Die Jungs haben es am liebsten, wenn man ihnen schon bei der Anfrage Daten und Fakten nennt.

@elninja13
Nachfolgend der / die SW von Hella von denen ich die ganze Zeit rede. Abblend- und Fernlicht, jeweils als Xenon oder H7.



Xenon und H7 von Hella.jpg
 Beschreibung:
 Dateigröße:  57.24 KB
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Xenon und H7 von Hella.jpg



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BeitragVerfasst am : Mo, 2. März 2009, 0:12    Titel: Antworten mit Zitat

also bei fernscheinwerfergibts wohl möglichkeiten den vom tüv abgenommen zu bekommen, siehe mein fred mit verweis auf ein anderes forum und dem beitragschreiber joggle.
thomas, ich versteh dich schon ganz gut Wink . genau da liegt ja, meiner meinung nach das problem. die baugruppe scheinwerfer 950/990 umfasst sämtliche teile die zum scheinwerfer gehören. und diese baugruppe ist nunmal nur für ein bestimmtes leuchtmittel geprüft und abgenommen.
die von hella angebotenen scheinwerfer sind an sich kein baugruppe sondern nur ein bestandteil. wenn es da irgend einen weg gäbe wär ich bestimmt nicht der erste, der sich das sofort auf gasentladung umbauen würde. einen legalen weg, außer bmw mit ihrem nichtnicken Wink , gibts im moment nicht. Sad

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