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Fahrverbot - ab wann kann ich den Schein abgeben?
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RicoOffline
Schlammspringer
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
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BeitragVerfasst am : Mo, 27. Jul 2009, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Arthos @ Mo, 27. Jul 2009, 8:27 hat folgendes geschrieben:
Ich will meinen Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln lassen, hat sowas schon mal jemand gemacht, wäre für Tipps dankbar. Man muß gegen den Bescheid in Einspruch gehen, braucht gute Gründe und eine gute Flensburger Vorgeschichte, es besteht kein Rechtsanspruch soweit ich weis.


Servus,

ich habe das vor knapp 2 Jahren noch geschafft, allerdings mit viel Glück und Mithilfe der Polizei (die Eichung des Abstandsmessgerätes wurde zu dem Zeitpunkt in Frage gestellt und angefochten).

Mein Stand in Flensburg war seit Jahren auf 0 und ich konnte auch noch eine Außendiensttätigkeit anführen.

Die Regelung, daß so eine Wandlung mit diesen Voraussetzungen generell möglich war, wurde aber schon vor mehreren Jahren aufgehoben. Ein Rechtsanspruch besteht also definitiv nicht mehr.

Mein Eindruck während der Verhandlung war:

1. Mein vollständiges Schuldanerkenntnis hat den Richter ein wenig milde gestimmt

2. Ohne das Problem mit den Abstandsmessgeräten wäre ich trotzdem Fußgänger geworden

3. Der Richter war kein 'harter Hund', hat Verständnis gezeigt.

Folgerung: Du müßtest meiner Meinung nach heute vieeel Dusel haben, wenn Du damit durchkommen wolltest.

Gruß Rico
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HotFireOffline
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HABE FERTIG

BeitragVerfasst am : Mo, 3. Aug 2009, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Arthos @ Mo, 27. Jul 2009, 8:27 hat folgendes geschrieben:
Ich will meinen Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln lassen, hat sowas schon mal jemand gemacht, wäre für Tipps dankbar. Man muß gegen den Bescheid in Einspruch gehen, braucht gute Gründe und eine gute Flensburger Vorgeschichte, es besteht kein Rechtsanspruch soweit ich weis.



Das geht glaub ich erst ab 3 Monaten aber in jeden Fall mehr als 1 Monat, hat gerade ein Arbeitskollege hinter sich, ist mit um die 100 Sachen zu viel gelaisert worden, obwohl der Gegenverkehr Ihn gewarnt hat - dass nenne ich mal S_ _D_ _F !

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MarodeurOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 10. Aug 2009, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir warens mit dem Auto mal vor ein paar Jahren nach Abzug 58 km/h, also auch nen Monat. Habs damals gut mit dem Winterurlaub verbinden können und musste so nur 1,5 Wochen irgendwie mit Fahrgemeinschaft rumbekommen.

Hoffe blos ich hab vorm Blitzer vorgestern noch genug gebremst.... wacko
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 10. Aug 2009, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

HotFire @ Mo, 3. Aug 2009, 20:22 hat folgendes geschrieben:
Arthos @ Mo, 27. Jul 2009, 8:27 hat folgendes geschrieben:
Ich will meinen Monat Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe wandeln lassen, hat sowas schon mal jemand gemacht, wäre für Tipps dankbar. Man muß gegen den Bescheid in Einspruch gehen, braucht gute Gründe und eine gute Flensburger Vorgeschichte, es besteht kein Rechtsanspruch soweit ich weis.



Das geht glaub ich erst ab 3 Monaten aber in jeden Fall mehr als 1 Monat, hat gerade ein Arbeitskollege hinter sich, ist mit um die 100 Sachen zu viel gelaisert worden, obwohl der Gegenverkehr Ihn gewarnt hat - dass nenne ich mal S_ _D_ _F !


Das hängt vom Richter ab....
und die meisten sind da mittlerweile knallhart...
Also kaum eine Chance dem Fahrverbot zu entgehen...
aber versuchen kann man es.

VG Schimmi

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endlich wieder ne 950ziger im Stall
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IF3Offline
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BeitragVerfasst am : Mo, 10. Aug 2009, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe schon 2004 eine Wandlung in eine höhere Geldstrafe trotz sehr guter Begründung nicht hinbekommen ! wacko
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ArthosOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 24. Aug 2009, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Fahrverbot is vom Tisch..
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Ja, ich spiele ein Instrument, eine LC4 MittelstreckenReiseHardEnduro und eine LC8 Adventure S wub Neunfuffdscher. www.sonnenberghof-dittersdorf.com
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macrums
BeitragVerfasst am : Mo, 24. Aug 2009, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Meins seit heute Nacht 0:00 auch. Bin gleich die erste Runde gefahren!
Inkl. der Strafstrecke, allerdings gemäßigt Wink
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