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Mehr Licht durch andere Birnen
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AtzimuthOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 29. Dez 2010, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt müssen wir nur noch den Maulwurf finden.....

.....wer ist von Euch klein und hat schlechte Augen??? Mr. Green
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MÜTZEOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 29. Dez 2010, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen die sind alle "VERBLENDET" Rolling Eyes Mr. Green Wie kann man auch so abartig sein und besseres Licht am Moped haben wollen um besser zu sehen und gesehen zu werden Razz ....ist doch klar das die Staatsmacht da energisch durchgreifen muß Mr. Green Mr. Green
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 29. Dez 2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

geil - da hab ich lange was zu lesen .........

und das reicht doch bei der Kontrolle erstmal :

Wenns denn jemand interessieren sollte, hier die schriftliche Aussage eines aaSoP vom TÜV Forchheim.

Krafträder dürfen mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit
Gasentladungs-/LED-Lichtquelle ausgerüstet sein, wenn ihr
Anbau den in der ECE-R 53.01 genannten Anforderungen entspricht.
Der Anbau der Beleuchtung von Krad muss der StVZO oder der entsprechenden EG
Richtlinie (93/92/EWG; neu: 2009/67/EG), ggf. der als gleichwertig anerkannten ECE
Regelung (ECE-R 53) entsprechen. Daher ist eine Ausrüstung mit Scheinwerfern für
Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Der Scheinwerfer muss eine Genehmigung gemäß 76/761/EWG oder
ECE-R 98 aufweisen. Kennzeichnung mit der Bezeichnung z.B.
DCR/DC/DR/D2R… (D = discharge = Gasentladung).
Die Lichtquelle samt Vorschaltgerät muss gemäß der EG-Rili
76/761/EWG Anhang IX oder ECE-R 99 genehmigt sein.
• Die vertikale Neigung des Lichtbündels der Scheinwerfern für Abblendlicht mit
einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen (Gasentladungs-/LED-Lichtquelle)
muss bei allen Beladungszuständen des Krads zwischen – 0,5 % und – 2,5 %
bleiben (ECE-R 53.01 Punkt 6.2.5.3 und 6.2.5.4).
• Kann die Vorgabe für die vertikale Neigung bauartbedingt nicht eingehalten
werden, ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweiteregelung
erforderlich. Dazu gibt es eine Überganszeit von 60 Monaten, d.h.
bei Krad, die mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle
bis zum 24.10.2014 ausgerüstet werden, ist eine manuelle Einstellmöglichkeit
ausreichend.
Durch den nachträglichen Einbau derartiger Scheinwerfer erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn eine EG- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Die Einschränkungen und Einbauanweisungen werden durch den Hersteller bzw. Technischen Dienst für das komplette System (Vorschaltgerät, Lichtquelle, Scheinwerfer und Leuchtweiten- oder Niveauregulierung erarbeitet und im Prüfbericht dokumentiert. Im Regel-fall ist dabei auch ein definierter Verwendungsbereich festgehalten. Zudem muss der Fahrzeughalter auf die Handhabung hingewiesen werden.
Für eventuelle Überprüfungen der vertikalen Neigung sowie der Konditionierung der Fahr-zeuge ist die ECE-R 53 heranzuziehen.
Eine Scheinwerferreinigungsanlage fordert die ECE-R 53.01 für diese Scheinwerfer nicht.

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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 29. Dez 2010, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht ist das hier eine alternative die legal ist

http://cgi.ebay.de/Motorrad-Universal-Haupt-Schein ....... ;hash=item3cb316ecab

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ZwergenfactoryOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 1:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schaugt erst mal ganz ok aus, würde sich bestimmt gut machen mit nem Umbau ala Benz.-Schnüffler?

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NoCarrierOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 3:12    Titel: Antworten mit Zitat

ollo 950 @ Mi, 29. Dez 2010, 20:27 hat folgendes geschrieben:
vielleicht ist das hier eine alternative die legal ist

http://cgi.ebay.de/Motorrad-Universal-Haupt-Schein ....... ;hash=item3cb316ecab

Wo steht da was von Xenon?
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HotFireOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

NoCarrier @ Do, 30. Dez 2010, 2:12 hat folgendes geschrieben:

Wo steht da was von Xenon?


Musst Du selber da rein popeln aber vergiss nicht die ECE-R 98 noch rein zu kratzen Mr. Green

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elninja13Offline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

ja ollo, soweit war ich auch schonmal. anruf beim "gut bekannten" tüv'ler. gleiche aussage. wenn der scheinwerfer (also das komplette teil) eine eu-typengenehmigung zur nutzung mit gasentladungslampen hat wäre ein umbau ok. der standardscheinwerfer der adv besitzt diese typengenehmigung nicht. damit sind wir legal raus.
wie zwergf schon schrub, alles über 4500k fällt auf und schreit nach kontrolle. bin bei mir aufm "firmen"gelände auch mit 6000k rumgefahren. hab ich aber dann nicht lange gemacht weil mir zu viele wegen meiner schönen hellen beleuchtung nachgeschaut haben. Wink

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ktm-pilotOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

elninja13 @ Do, 30. Dez 2010, 10:20 hat folgendes geschrieben:
"firmen"gelände


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ampelixxOffline
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BeitragVerfasst am : Do, 30. Dez 2010, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

NoCarrier @ Do, 30. Dez 2010, 2:12 hat folgendes geschrieben:
ollo 950 @ Mi, 29. Dez 2010, 20:27 hat folgendes geschrieben:
vielleicht ist das hier eine alternative die legal ist

http://cgi.ebay.de/Motorrad-Universal-Haupt-Schein ....... ;hash=item3cb316ecab

Wo steht da was von Xenon?

Nix mit Xenon, Standardkombination wie Serie.
Abblendlicht H7 und Fernlicht H3, beide 55W.
So die Antwort des Verkäufers...

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Und wo bekomme ich nun den 2x2-Umbau für meine KTM her???
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ollo 950Offline
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BeitragVerfasst am : Fr, 31. Dez 2010, 0:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß ,aber legal und vielleicht besser als wie die LC 8 Teelichter ...
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BeitragVerfasst am : Fr, 31. Dez 2010, 0:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bestimmt besser, weil die Ösis Ihren Scheinwerfer vollkommen an der Realität vorbeikonstruiert haben....Form follows Function habne die noch net kapiert....

CU,
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BeitragVerfasst am : Do, 13. Jan 2011, 21:15    Titel: Lampen in Rally Front Antworten mit Zitat

hi,
ich habe einen Rally Front verbaut mit den H7 Scheinwerfern von Hella, diese haben schon gutes Licht aber ich möchte die Lampe/Leuchtmittel gegen eine etwas weißere/bläulichere tauschen,....es soll aber dennoch legal sein, welche könnte Ihr empfehelen ??

dachte so an dei Osram NightBreaker ?

bzw. habe ich eine Standlichlampe T4W verbaut welche passend weißere dazu könnte ich nehmen,..vielleicht hat ja jemand paar gute Ideen dazu,

danke
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BeitragVerfasst am : Sa, 2. Apr 2011, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nu muss ich mal kurz meinen Senf dazu geben....
Fahre mit 6000K-Brennern rum und es fällt den Kollegen nicht auf. Es sei denn man hat einen auffälligen Aufkleber knapp drüber Mad
Jedenfalls würde ich höchstens 8000K einsetzen, alles andere fällt zu sehr auf und ist nicht der Hit.
Grüße, K9

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BeitragVerfasst am : Mo, 4. Apr 2011, 7:59    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Paddy!
Fahre die NightBreaker in ner RD350. Da machen sie gutes Licht. Hab auch bei meinen Käfigen auf die umgestellt und da brennen die Teile dauernd durch so dass ich wieder billige Lampen drin habe. Auf die Dauer einfach zu teuer.
Grüßle, der K9

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