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Adv wurde beim ausparken umgeschubst
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LC8 KaiOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 16:21    Titel: Gutachten Antworten mit Zitat

Der Schaden wird von dem Gutachter normal aufgenommen.Du kannst eine Werkstatt aufsuchen und dir einen Gegen-Kostenvoranschlag machen lassen.Dieser deckt sich in der Regel mit dem vorhandenen.

Die Teilepreise können heute online abgefragt werden, (das macht der Gutachter auch )
Werkstattpreise können regional unterschiedlich sein.

Kostenpauschaule liegt bei ca 20-25 Teuros,die beinhalten Telefonate,Briefmarken,Druckerpapier ect.

Egal wieviele Fahrzeuge auf dich zugelassen sind,eine Entschädigung für die Reparaturdauer muß gewährt werden.Diese richtet sich vom Tag des Unfalles bis zum Tag der Abholung.

Du kannst aber auch die Versicherung informieren,das dein Möppi beim Händler steht und diese sich zwecks regulieren einigen.Abtrittserklärung.
So spart sich die Versicherung den Gutachter,der kostet auch einiges.

Freundlich nachgefragt und ein bißchen Wille zum einfachen regulieren,hilft in vielen Fällen die Abwicklung voran zu treiben.

_________________
Manche gehen 2X unter, einmal bei der Taufe und einmal in der Menge.
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adviOffline
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Anmeldungsdatum: 29.04.2003
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

War bei meinem Roller neulich auch so.

Die Dame hatten den Schaden der Versicherung gemeldet.
Die hatte die Dekra beauftragt.
Den Herrn habe ich vorbeikommen lassen.
Er hat den Schaden aufgenommen

Protokoll gemacht: 700 Euro Schaden

Die habe ich mir auszahlen lassen

Rechnung
Kosten für den Roller 700 Euro - habe ich dafür gezhalt
einmal umgefahren = 700 Einnahmen
Zum Tüv muss ich den abgebrochenen Handbremshebel wechseln

= Ewig Roller fahren für das umsonst COOL!
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MusherOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich mich da mal einmischen darf...

abgesehn von Sonderfällen wie bei advi, würde ich nie den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Der hat ja den Auftrag nur bekommen weil er vorher versprochen hat dies günstig für den Auftraggeber zu erledigen... Wink

Bei meinem letzten Unfall (Mercedes-Benz, 5 J. alt) hatte ich wegen Schmerzensgeld nen Anwalt dabei. Das Gutachten wurde verschickt mit dem Stundenlohn der nächsten MB-Vertretung (Dortmund).

Antwort des Gegners (Vers.): außerhalb der Garantie kann das eine freie Werkstatt machen, sofort Stundenlohn runter von ca. 120€ auf 70€. blink

Antwort meines Anwalts: keine Pflicht, wegen Werterhalt und natürlich nur Originalteile MB-Werkstatt vorzuziehen. Außerdem bat er den Gutachter, spaßeshalber den Stundensatz der MB-Vertretung beim Verursacher (Düsseldorf) als Vergleich aufzunehmen und zuzuschicken. Differenz: +60€ pro Stunde !!!, also 180€ Stundenlohn!! Ging damals um rund 12 Arbeitstunden laut Rep-Liste MB. Hat der Anwalt mal mitgeschickt... Mr. Green

Ergebnis: zumindest der Schaden war 10 Tage später -ohne weitere Schreiben- auf dem Konto des Anwalts. Very Happy Schmerzensgeld dauerte aus formalen Gründen noch...

Und natürlich gibt es Schadenersatz für ein nicht nutzbares Fahrzeug, erst recht wenn es das einzige für dich ist (siehe Antwort von HotFire oder LC8 -Kai)...

MfG
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BruggmaOffline
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BeitragVerfasst am : Mo, 15. Aug 2011, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

advi @ Mo, 15. Aug 2011, 17:48 hat folgendes geschrieben:
War bei meinem Roller neulich auch so.
= Ewig Roller fahren für das umsonst COOL!


Hatte der Kollege XY auch gedacht, wurde von einem Neulenker beim Einparkieren
abgeschossen, Fazit, einen Sommer lang gestritten, diverse Anwälte bezahlt,
Resultat = Kostenteilung (Sprich drauf gelegt, der jungen Mann hatte keine
Schraube im Portemonnaie).

Ist eigentlich nicht meine Art, aber manchmal wäre eine flache Hand effizienter . . .

_________________
Peter

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JanBOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 26. Okt 2011, 7:22    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
ich wollte mal berichten wie es ausgegangen ist. Der Verursacher (Autofahrer) ist auf den Einigungsvorschlag meines Kumpels (300 Euro bar und die Sache ist vergessen) nicht eingegangen. Daraufhin wurde alles der Versicherung gemeldet und mein Kumpel hat beim Händler seines Vertrauens einen Kostenvoranschlag machen lassen. Der hat alle beschädigten Teile aufgenommen und die Preise dafür aufgeschrieben. Mein Kumpel hat diese Liste inkl. Bilder der Schäden und vom "Tatort" an die Versicherung geschickt und nen Monat später die komplette Summe (700 und ein paar zerquetschte) + 25 Euro Aufwandspauschale überwiesen bekommen.

Freude groß - Ärger verflogen! Beim Händler wird demnächst mal ein bischen eingekauft... so haben alle was davon.
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ObermaatOffline
Speichenputzer
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BeitragVerfasst am : Fr, 4. Nov 2011, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich find es schon sehr spannend, welche Ansichten hier einige vertreten was das Verhalten gegenüber Versicherungen betrifft... und wenn man einigen Ratschlägen hier folgt, kann das auch böse nach hinten los gehen.

Rechtsanspruch auf einen eigenen Sachverständigen hat man nicht in jedem Fall. Bei einem augenscheinlich geringen Schaden, wie hier, kann die Versicherung auch die Regulierung der Sachverständigenkosten ablehnen, da auch ein Kostenvoranschlag reicht um die Schadenhöhe festzustellen. Jeder Geschädigte hat im Übrigen eine Schadenminderungspflicht.

Stellt man Ansprüche im Rahmen eines Unfalles und gibt Vorschäden nicht an, so kann das durchaus mächtigen Ärger nach sich ziehen. Verschweigt man Vorschäden, so kommt das durchaus einem Betrugsversuch gleich. Laut Rechtsprechung kann der Versicherer die KOMPLETTE Regulierung verweigern, wenn der "betrogene" Teil 10% des Schadens übersteigt.

Den Schaden bei der eigenen Versicherung melden damit diese sich mit der anderen auseinandersetzt ist nicht ( Ausnahme Vollkaskoschaden ). Mein Rat: sollten die Daten des Gegener nicht bekannt sein, kann man den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren, diese vermitteln dann weiter.

Thema Nutzungsausfall: ist bei Motorrädern etwas anders. Anspruch besteht nur, wenn kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Es reicht nicht, dass kein weiteres Fahrzeug auf einen zugelassen ist. Außerdem muss die Reparatur nachgewiesen werden.

Thema Sachverständige vom Versicherer: Jeder Sachverständige muss sein Gutachten nach besten Wissen Gewissen erstellen und: diese müssen gerichtsfest sein. Sicher kommt es im Einzelfall durch zu unterschiedlichen Meinungen, aber diese entstehen weniger bei den Gutachten der Versicherer, als bei den Gutachten der Geschädigten.

Noch was: denkt nicht, dass bei einem Versicherer nur Deppen sitzen, die keine Ahnung haben. Anhand von Bildern kann sehr viel nachvollzogen werden. Fällt auf, dass beschissen wird ist ratzfatz die Staatsanwaltschaft eingschaltet und die Kosnequenzen sind nicht ohne.

Ich finde es im Übrigen auch recht scheinheilig, dass er versucht wird die Versicherung zu schröpfen und dann im November gemeckert wird, dass die Prämien erhöht werden. Die ganzen Typenklassen und so legen nicht die Versicherer, sondern der Verband der Versicherer fest - es trifft also alle!

Und mit nem Anwalt könnt ihr keiner Versicherung drohen...das ist Tagesgeschäft. Objektiv an die Sache ran gehen und reden...damit kommt man weiter als man denkt...

Ist zwar OT, da es mich hier etwas nervte habe ich das auch hier geschrieben...
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LockeOffline
Schlammspringer
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Anmeldungsdatum: 04.05.2011
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KTM LC8 Adv 990 R, 2009
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BeitragVerfasst am : Sa, 5. Nov 2011, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, genau so ...

logisch das Recht auf einen unabhängigen Gutachter aber...

Wenn man die Kosten für den nicht selbst tragen will, sollte man sich mir der Gegenerichen Versicherung zumindest telefonisch in Verbindung setzten und da einfach mal nachfragen wie der Stand der Dinge ist.
Die Gutachtergeschichte wir meiner Meinung nach überbewertet. Oft reichen schon Kostenvoranschläge und Fotos aus. Der Gutachter kommt erst dann zum Einsatz, wenn irgendwas an der Sache Schäden am Fahrzeug / Fotos/ Kostenvoranschlag/ Schilderungen der Beteiligten/ Unfallaufnahme der Polizei nicht plausibel erscheinen. Außerdem können noch Sachen wie schwere Verletzungen/ Tod oder extreme Schäden den Gutachter auf den Plan rufen.

Mitunter reicht schon eine unbedachte Formulierung eines Laien aus um bei den Fachleuten Fragen oder Angriffspunkte für Diskussionen aufzuwerfen. Es geht ja wie überall um das liebe Geld und glaubt mir Versicherungen streben da den Meistertietel an!

Sinnvoll erscheint mir nur der Privatauftrag an einen Gutachter wenn die eigenen Intressen von der gegnerischen Versicherung mit Füßen getreten werden. Wobei man immer beachten sollte ob der Streitwert nicht unter der zu erwartetenden Rechnung des Gutachters liegt. Sicher könnte man auch diese Rechnung einklagen, was aber auch wieder kostet ....

Mein persönliches FAZIT:

Eine höffliche Nachfrage in einem korrekten Ton kann schon den einen oder anderen Euro sparen und zudem noch die Abwicklung beschleunigen.
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the_chiefOffline
Tremalzobezwinger
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
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BeitragVerfasst am : Sa, 19. Nov 2011, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

schön, dass die Sache diesen verlauf genommen hat...hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen fall. Adv in der Tiefgarage umgefahren worden.zettel vom Verursacher war dran, auf dem er den Vorgang beschrieben hatte und das ende vom lied war, dass dessen Versicherung behauptet hat, ich hätte es selber umgeschmissen. ich bin auf allem stzengeblieben und war der ge@rschte. so ein eindeutiger fall kann auch ganz anders ausgehen ...
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