forum.LC8.info Foren-Übersicht  
FAQFAQ Knowledge BaseKnowledge Base SuchenSuchen KarteKarte KalenderKalender FotoalbumFotoalbum RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin

Versicherungsschutz (oder -verlust) mit Helmkamera

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     forum.LC8.info Foren-Übersicht -> OT - Allgemeines Beiträge der letzten 24h (nach Forum sortiert)
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
punKTuMOffline
Sponsor
Sponsor
Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge insgesamt: 365
 →  134.000 km
KTM 790 Adventure R 2020
 →  3.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 10:44    Titel: Versicherungsschutz (oder -verlust) mit Helmkamera Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!

Hat jemand eine Ahnung, wie es versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls bei montierter Helmkamera (GoPro etc.) aussieht?
Was sagt eigentlich die Polizei dazu?
Gibt es schon bekannte Präzedenzfälle? Persönliche Erfahrung?
Konnte im Netz der Netze nichts Ergiebiges finden.

Grüße
punKTuM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
hotbrowserOffline
Sahararider
Avatar

Anmeldungsdatum: 31.07.2010
Beiträge insgesamt: 1117
KTM LC8 Adv 990, 2010
 →  30.000 km
Suzuki SV650
 →  13.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Meinst Du als Beweismittel ?
In der Regel wird's nicht anerkannt außer die Situation ist eh Eindeutig.

_________________
KTM LC8 -> Innovative Heiztechnologie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
punKTuMOffline
Sponsor
Sponsor
Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge insgesamt: 365
 →  134.000 km
KTM 790 Adventure R 2020
 →  3.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nicht als Beweismittel, sondern als Versicherungsverlust des Trägers der Helmkamera. Also: ich montiere mir so ein Ding an den Helm, habe einen Unfall und die Versicherungsgesellschaft möchte sich herauswinden...
Getreu dem Motto: "Wenn Sie die Kamera nicht montiert hätten, wäre es nicht zu folgenden Verletzungen gekommen..." Oder auch: "Vermutlich wurden Sie durch die Montage der Kamera dazu verleitet, besonders risikoreich zu fahren, um spektakuläre Aufnahmen zu erhalten..."
Leider gibt es ja tatsächlich mittlerweile etliche traurige Beispiel-Filmchen.
Prinzipiell rechne ich immer damit, einmal auf die Nase zu fallen, oder von einem Dosenlenker übersehen zu werden. Wäre dann mehr als dämlich, wenn die Versicherungen eine Handhabe wegen der Cam hätten, die Kosten für meine Schädel-Hirn-Trauma-Behandlung abzulehnen wacko
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
FlameDanceOffline
Sponsor
Sponsor
Avatar

Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge insgesamt: 5523
KTM LC8 Adv 950, 2005
 →  47.000 km
KTM LC8 SE 950, 2006
 →  50.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Weniger der Versicherung als der eigenen Gesundheit wegen stelle ich mir sehr ernsthaft die Frage, was passiert, wenn man mit am Helm montierter Kamera stürzt, die Kamera Bodenkontakt hat und man wegen der Hebelwirkung den Kopf/Hals/Nacken verletzt. Das kann nicht gut sein.
_________________
Im Falle eines Falles ist richtig fallen alles.

Right of way is a trainable skill. (Do not apply in Europe.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen 
hotbrowserOffline
Sahararider
Avatar

Anmeldungsdatum: 31.07.2010
Beiträge insgesamt: 1117
KTM LC8 Adv 990, 2010
 →  30.000 km
Suzuki SV650
 →  13.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, ja, ne Laughing
Das mit dem Fahrstil bei montierter Cam stimmt schon. Kenne das noch von meinen Supersportlerzeiten Mr. Green
Muß aber Flamedance auch recht geben, am Helm will ich nix drann haben.
Aber ob die Versicherung jetzt mault oder nich wird auch vom Unfallhergang abhängig sein.

_________________
KTM LC8 -> Innovative Heiztechnologie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
BruggmaOffline
Sponsor
Sponsor
Avatar

Anmeldungsdatum: 24.03.2003
Beiträge insgesamt: 7561
Aprilia 660 Tuareg
 →  7.000 km
Honda VF 750 SC 1982
 →  102.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ So, 18. März 2012, 11:15 hat folgendes geschrieben:
Weniger der Versicherung als der eigenen Gesundheit wegen stelle ich mir sehr
ernsthaft die Frage, was passiert, wenn man mit am Helm montierter
Kamera stürzt, die Kamera Bodenkontakt hat und man wegen der
Hebelwirkung den Kopf/Hals/Nacken verletzt. Das kann nicht gut sein.


Ich habe das Geräusch vom brechenden Kinnschutz nach 7 Jahren
noch in den Ohren, gut dass da keine Kamera dazwischen war.

Und, ein Zigarettenflachmann aus Metall hat mir beim missglückten
Startversuch ohne Kupplung mit der LC4 eine bleibende Erinnerung
durch den Nierengurt in den Rücken gestempelt.

_________________
Peter

www.bbshome.ch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen 
BenzinschnüfflerOffline
Sponsor
Sponsor
Avatar

Anmeldungsdatum: 21.05.2003
Beiträge insgesamt: 6369
Alter: 21
KTM LC8 Adv 950 S, 2003
MXC 525, 2005
HP2 1200, 2009

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ So, 18. März 2012, 11:15 hat folgendes geschrieben:
Weniger der Versicherung als der eigenen Gesundheit wegen stelle ich mir sehr ernsthaft die Frage, was passiert, wenn man mit am Helm montierter Kamera stürzt, die Kamera Bodenkontakt hat und man wegen der Hebelwirkung den Kopf/Hals/Nacken verletzt. Das kann nicht gut sein.


Prinzipiell hast schon Recht. Alerdings glaube ich nicht, dass so eine kleine Plastekiste irgendwas bewirken kann. Die fliegt im Fall des Falles sofort weg als ob nichts da wäre.

_________________
der Benzinschnüffler

Geld allein macht nicht glücklich, Schotter schon !!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
d-line75Offline
Sponsor
Sponsor
Avatar

Anmeldungsdatum: 12.05.2008
Beiträge insgesamt: 1329
KTM EXC 350F SixDays
Yamaha T700 Word Raid

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Benzinschnüffler @ So, 18. März 2012, 11:53 hat folgendes geschrieben:
FlameDance @ So, 18. März 2012, 11:15 hat folgendes geschrieben:
Weniger der Versicherung als der eigenen Gesundheit wegen stelle ich mir sehr ernsthaft die Frage, was passiert, wenn man mit am Helm montierter Kamera stürzt, die Kamera Bodenkontakt hat und man wegen der Hebelwirkung den Kopf/Hals/Nacken verletzt. Das kann nicht gut sein.


Prinzipiell hast schon Recht. Alerdings glaube ich nicht, dass so eine kleine Plastekiste irgendwas bewirken kann. Die fliegt im Fall des Falles sofort weg als ob nichts da wäre.


Das sehe ich ganz genau so!, Wobei ich ja nicht weiß, wie Ihr Eure Cams am Helm festtackert?

_________________
Gruß d-line75
Cool Wenn ich hinten bin, ist hinten vorne Exclamation
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
punKTuMOffline
Sponsor
Sponsor
Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge insgesamt: 365
 →  134.000 km
KTM 790 Adventure R 2020
 →  3.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

FlameDance @ So, 18. März 2012, 11:15 hat folgendes geschrieben:
Weniger der Versicherung als der eigenen Gesundheit wegen [...]


Ok, das persönliche Risiko muss man selbst kalkulieren - aber mich interessierte ja vor allem der juristische Ernstfall.
Bei der (Paris-)Dakar gibt es doch auch irgendwelche Richtlinien zum Tragen von Helmkameras; fest montiert verboten, geklebte GoPros erlaubt (jedenfalls gibt es da eine entsprechende Diskussion in dem Charley Boorman-Video "Race to Dakar".
Irgendwo (und das ist ja das Problem) hatte ich auch einmal gelesen, dass man mit den außen am Helm angebrachten Wechselsprechanlagen versicherungstechnisch ernsthafte Probleme bekommen könnte.
Wer weiß denn etwas konkretes (evtl. mit Quellenangabe)?
Ist vielleicht auch schon mal jemand von den Jägermeistern auf seine Cam angesprochen worden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
franky01Offline
Sponsor
Sponsor
Avatar

Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge insgesamt: 8427
KTM LC8 Adv 950, 2005
 →  33.000 km
KTM LC8 SE 950, 2007
NSU Supermax Bj.1960
Husquarna 701 R/G 275mm Bj.2019
 →  8.000 km

BeitragVerfasst am : So, 18. März 2012, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

kommt denn da überhaupt einer drauf, daß da sowas dran war ? Rupfts doch eh weg , das bissl Mimik.

Und bitte nicht noch auf die Idee kommen und nachfragen, da kommen die erst auf solche Ideen.

Nicht so viel Kopp über Vollkasko machen, sondern Spaß haben !!!
http://www.youtube.com/watch?v=vS7iDvpZ-J4&feature=share

_________________
"Glück Auf" aus dem schönen Westerzgebirge !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
ObermaatOffline
Speichenputzer
Anmeldungsdatum: 12.03.2010
Beiträge insgesamt: 35
KTM LC8 Adv 950, 2004
 →  20.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 19. März 2012, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke auch, dass bei einem Crash die doch recht einfache Plastikhalterung bricht...
Die Frage ist doch, warum sollte sich die Versicherung raus winden?
1. es geht im Regelfall um die Befriedigung der Ansprüche des Geschädigten. Die Ansprüche werden ohnehin voll reguliert ( es sei den anderen trifft ein Mitverschulden).

2. die meisten Versicherer ( neue Verträge seit 2009 ) verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass auch beim Verursacher kein Regress genommen wird ( so wie früher bei Alkoholfahrten ).

3. wenn der Vezicht nicht besteht, muss der Versicherer die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das bedeutet, dass in objektiver und subjektiver Weise eine grobfahrlässige Herbeiführung vorliegen muss...Objektiv? Ist es objektiv grob fahrlässig mit einer Helmkamera zu fahren??? Wohl eher nicht. Subjektiv? eventuell die riskantere Fahrweise, aber das nachzuweisen ist ohnehin sehr schwer, also auch eher nein. Wenn man natürlich während der Fahrt versucht in Schräglage die Kamera zu justieren...tja dann... dann ist man selbst schuld. Aber das dürfte schwierig nach zuweisen.

4. Wenn Regress genommen wird, dann werden subjektives und objektives Verschulden ins Verhältnis gesetzt. Es wird dann nach der Mitverschuldensquote regressiert, so will es der Gesetzgeber. 100% Regress bedeutet, der Schaden ist Rande zum bedingten Vorsatz. Die Frage ist einfach immer, hätte der Schaden vermieden werden können und wie groß ist die Dummheit, dass es passierte. Die zweite Frage wäre: was hat die Helmkamera damit zu tun und wäre der Schaden auch ohne Helmkamera eingetreten...

5. Worin soll die Versicherung den Unterschied sehen, ob die Kamera am Helm oder am Motorrad angebracht ist? Ein Navi darf auch genutzt werden und wenn mit so einem Teil ein Unfall passiert...dann ist es halt so.

Wenn es zu einem Unfall kommt, wäre ich mir nicht so sicher ob das Bildmaterial überhaupt benutzt werden darf. Denn als Beschuldigter hat man immer noch das Recht die Aussage zu verweigern und die Versicherung darf das Material auch nicht anfordern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
loewenbaeckerOffline
Schlammspringer
Avatar

Anmeldungsdatum: 19.09.2011
Beiträge insgesamt: 145
KTM LC8 Adv 990, 2006
 →  25.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 19. März 2012, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht mal zusammengefasst: Wenn die Kamera einen Bezug zur Verursachung des Unfalls oder zur Höhe des Schadens hat, dann wird dies die Versicherung einwenden. Blos wann soll dass denn bitte sein? Denkbar wäre, dass die Kamera abfällt und das Kabel in die Speichen gerät... oder so was Ähnliches. Ehrlich gesagt ist das alles eher hypothetisch. Ich sehe versicherungstechnisch kein Problem so eine Kamera zu verwenden.

Die Aufnahmen dürften auch auf jeden Fall vor Gericht als Beweis zu verwenden sein. Zur Not muss man die entscheidenden Szenen ausdrucken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
punKTuMOffline
Sponsor
Sponsor
Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge insgesamt: 365
 →  134.000 km
KTM 790 Adventure R 2020
 →  3.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 19. März 2012, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Obermaat @ Mo, 19. März 2012, 17:59 hat folgendes geschrieben:
ich denke auch, dass bei einem Crash die doch recht einfache Plastikhalterung bricht...
[...]

5. Worin soll die Versicherung den Unterschied sehen, ob die Kamera am Helm oder am Motorrad angebracht ist? Ein Navi darf auch genutzt werden und wenn mit so einem Teil ein Unfall passiert...dann ist es halt so.

Wenn es zu einem Unfall kommt, wäre ich mir nicht so sicher ob das Bildmaterial überhaupt benutzt werden darf. Denn als Beschuldigter hat man immer noch das Recht die Aussage zu verweigern und die Versicherung darf das Material auch nicht anfordern.


loewenbaecker @ Mo, 19. März 2012, 19:04 hat folgendes geschrieben:
Vielleicht mal zusammengefasst: Wenn die Kamera einen Bezug zur Verursachung des Unfalls oder zur Höhe des Schadens hat, dann wird dies die Versicherung einwenden. Blos wann soll dass denn bitte sein?
[...]
Die Aufnahmen dürften auch auf jeden Fall vor Gericht als Beweis zu verwenden sein. Zur Not muss man die entscheidenden Szenen ausdrucken.


So ganz überzeugt bin ich nicht.

1. Man denke einmal an die Folgen einer erloschenen Betriebserlaubnis durch einen entfernten Kat oder DB-Eater. Kommt es zu einem Unfall wird sofort registriert, dass der Fahrer mit einem nicht straßenverkehrstauglichen Fahrzeug unterwegs ist - und was hat ein DB-Eater wohl mit einem Unfall zu tun? (Ich weiß aber auch hier nicht, welche Folgen das für den (schwer verletzten) Mopedfahrer versicherungstechnisch hat.)
2. Ebenfalls ist es nicht zulässig, bei Dunkelheit mit getönten Visieren unterwegs zu sein. Unfall = grobe Fahrlässigkeit.

Wenn ich nun eine Kamera am Helm befestige, so geschieht das mit den extrem gut klebenden Halterungen. Im Falle eines Unfalls wird die Kamera natürlich abbrechen und wegfliegen. Auf jeden Fall wird der Kopf samt Helm einen anderen "Unfallweg" nehmen, als ohne Kamera.
Interessant ist ja auch nicht der einfache Unfall, nachdem man aufsteht und die Trümmer zusammensucht, sondern derjenige, der einen auf die Intensivstation bringt und die entsprechenden Kosten explodieren lässt.
Und die am Helm befindlichen Halterungsreste lassen den Befestigungsort der Kamera schnell nachweisen.

Nochmal anders gefragt: verliert man seine "Helmzulassung", wenn man am Helm was außen (herstellerfremde Teile) anbringt?

punKTuM
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
ObermaatOffline
Speichenputzer
Anmeldungsdatum: 12.03.2010
Beiträge insgesamt: 35
KTM LC8 Adv 950, 2004
 →  20.000 km

BeitragVerfasst am : Mo, 19. März 2012, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

punKTuM @ Mo, 19. März 2012, 20:07 hat folgendes geschrieben:
Obermaat @ Mo, 19. März 2012, 17:59 hat folgendes geschrieben:
ich denke auch, dass bei einem Crash die doch recht einfache Plastikhalterung bricht...
[...]

5. Worin soll die Versicherung den Unterschied sehen, ob die Kamera am Helm oder am Motorrad angebracht ist? Ein Navi darf auch genutzt werden und wenn mit so einem Teil ein Unfall passiert...dann ist es halt so.

Wenn es zu einem Unfall kommt, wäre ich mir nicht so sicher ob das Bildmaterial überhaupt benutzt werden darf. Denn als Beschuldigter hat man immer noch das Recht die Aussage zu verweigern und die Versicherung darf das Material auch nicht anfordern.


loewenbaecker @ Mo, 19. März 2012, 19:04 hat folgendes geschrieben:
Vielleicht mal zusammengefasst: Wenn die Kamera einen Bezug zur Verursachung des Unfalls oder zur Höhe des Schadens hat, dann wird dies die Versicherung einwenden. Blos wann soll dass denn bitte sein?
[...]
Die Aufnahmen dürften auch auf jeden Fall vor Gericht als Beweis zu verwenden sein. Zur Not muss man die entscheidenden Szenen ausdrucken.


So ganz überzeugt bin ich nicht.

1. Man denke einmal an die Folgen einer erloschenen Betriebserlaubnis durch einen entfernten Kat oder DB-Eater. Kommt es zu einem Unfall wird sofort registriert, dass der Fahrer mit einem nicht straßenverkehrstauglichen Fahrzeug unterwegs ist - und was hat ein DB-Eater wohl mit einem Unfall zu tun? (Ich weiß aber auch hier nicht, welche Folgen das für den (schwer verletzten) Mopedfahrer versicherungstechnisch hat.)
2. Ebenfalls ist es nicht zulässig, bei Dunkelheit mit getönten Visieren unterwegs zu sein. Unfall = grobe Fahrlässigkeit.

Wenn ich nun eine Kamera am Helm befestige, so geschieht das mit den extrem gut klebenden Halterungen. Im Falle eines Unfalls wird die Kamera natürlich abbrechen und wegfliegen. Auf jeden Fall wird der Kopf samt Helm einen anderen "Unfallweg" nehmen, als ohne Kamera.
Interessant ist ja auch nicht der einfache Unfall, nachdem man aufsteht und die Trümmer zusammensucht, sondern derjenige, der einen auf die Intensivstation bringt und die entsprechenden Kosten explodieren lässt.
Und die am Helm befindlichen Halterungsreste lassen den Befestigungsort der Kamera schnell nachweisen.

Nochmal anders gefragt: verliert man seine "Helmzulassung", wenn man am Helm was außen (herstellerfremde Teile) anbringt?

punKTuM


Ist eine Crossbrille ein herstellerfremdes Teil am Helm? Verliert man dann auch den Versicherungsschutz?

Verschlechert eine Helmkamera die Sicht? Etwa wie ein dunkles Visier bei Nacht?

Ist es grobfahrlässig, nur mit einer Jeanshose zu fahren? Jeder weiß doch, dass die Verletzung dabei besonders groß werden, oder ist das neu?

Also jetzt mal ehrlich...hier werden Äpfel mit Birne verglichen.

Ich habe nicht die geringste Ahnung, weshalb ein Helmkamera den Versicherungsschutz auch nur im geringsten beinträchtigen sollte...sofern man sich an die üblichen Spielregeln hält. Ein Bluetooth-Headset ist ja schließlich auch erlaubt.

Ansonsten: ohne Kamera fahren und dann ist man ist auf der sicherern Seite, sofern an einem Fox-Helm auch eine Fox-Brille dran ist Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    forum.LC8.info Foren-Übersicht -> OT - Allgemeines Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Beiträge der letzten 24h (nach Forum sortiert)

Gehe zu:  
Rechte



Powered by phpBB © 2001 - 2005 phpBB Group |  Hosted and administrated by schradtnet_mini.gif | Lösche Cookies von diesem Forum
[ Time: 0.0692s ][ Queries: 33 (0.0377s) ]