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flacher Zusatzscheinwerfer ??
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lustgreisOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 12:49    Titel: flacher Zusatzscheinwerfer ?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin mit der Lichtausbeute meiner 990 Adv nicht so zufrieden.
Nun hatte ich folgende Idee.
Ein flacher Scheinwerfer unter der Gabelbrücke wäre nicht schlecht.
Die Optik des Bikes würde nicht verhunzt, und das Licht wäre auch " beweglich ", wenn man irgendwo in der Pampa steht und den Weg sucht. wacko
Hat jemand schon mal so `ne Lösung gesehen oder sogar selbst verwirklicht ?

Gruß Dieter
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kampfschneckeOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Schau mal, wo deine Gabel bzw. dein Kotflügel hängt, wenn du voll einfederst.
Ich glaube, dann hat sich deine Idee erledigt. blink

_________________

Grüße von Stefan
seit 13.5.2003: 22 Jahre KTM 950 Adventure S
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lustgreisOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe am Bike noch nicht geschaut, aber die Befürchtung hatte ich auch schon.
Sind denn da keine 50 mm Platz ?

Dieter
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was hältst Du von denen? Die schauen auch nicht so "weit raus" wie die von SW-Motech und KTM. Ich überlege schon länger, ob ich mir sie anschaffe gruebel . Hat jemand Erfahrung mit der China-Ware?

http://www.ebay.de/itm/Nebelscheinwerfer-ZIP-H3E-s ....... ;hash=item5d36a78859
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lustgreisOffline
Asphaltcowboy
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

@kreta
Bei Nebelscheinwerfern bin ich mir nicht so sicher, wegen den Blauweißen.
Ich hatte diese im Netz gefunden
http://www.rollerlicht.de/4003.htm
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desperados08Offline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nebelscheinwerfer sind aber legaler als ein zweites Abblendlicht!! Wenn die beiden Nebelscheinwerfer die passende e Nummer haben, dann darfst du sie auf alle Fälle benutzen.
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blublappOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab sowas, bisher keine Prob's gehabt Wink


front.jpg
 Beschreibung:
Front
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 Angeschaut:  600 mal

front.jpg


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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

desperados08 @ Mi, 23. Jan 2013, 17:56 hat folgendes geschrieben:
Nebelscheinwerfer sind aber legaler als ein zweites Abblendlicht!! Wenn die beiden Nebelscheinwerfer die passende e Nummer haben, dann darfst du sie auf alle Fälle benutzen.


nicken ...so hab ich das auch verstanden!
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gschimmyOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

von wegen legaler blink wacko und so...

Die Seite stellt das ganz gut gegenüber...
http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm
und GW Fahrer sind ja bekanntlich eine der Weltmeister im anbauen... Wink

_________________
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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

ohmy ...ein Wahnsinn!
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

kretabiker @ Mi, 23. Jan 2013, 19:03 hat folgendes geschrieben:
desperados08 @ Mi, 23. Jan 2013, 17:56 hat folgendes geschrieben:
Nebelscheinwerfer sind aber legaler als ein zweites Abblendlicht!! Wenn die beiden Nebelscheinwerfer die passende e Nummer haben, dann darfst du sie auf alle Fälle benutzen.


nicken ...so hab ich das auch verstanden!

So ein Quatsch. Es ist so wie gschimmy verlinkt hat. Es sind immer max. 2 Rück-, Brems-, Abblend- und Fernlichter zugelassen, solange der Anbau symmetrisch, vertikal oder horizontal, zur Fahrachse erfolgt und die min. / max. Maße eingehalten werden. D.h. man kann / darf 2 Rücklichter übereinander setzen, so wie einige die meinen Heckumbau montiert haben. Entweder, so wie ich, z.B. als 2. Bremslicht oder als 2. Rück-/Bremslicht.

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desperados08Offline
LC8 Junkie
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist eben die Symmetrie zur Fahrzeug Längsachse! wie willst du den zweiten Scheinwerfern neben dem originalen anbringen und das symmetrisch? Das bekommst du höchstens außermittig hin und somit ist das ganze hinfällig. Da sind Nebelscheinwerfer um einiges einfach anzubringen.
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TurbodieselOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

desperados08 @ Mi, 23. Jan 2013, 19:38 hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist eben die Symmetrie zur Fahrzeug Längsachse! wie willst du den zweiten Scheinwerfern neben dem originalen anbringen und das symmetrisch? Das bekommst du höchstens außermittig hin und somit ist das ganze hinfällig. Da sind Nebelscheinwerfer um einiges einfach anzubringen.

Warum daneben ? Warum nicht darunter ? Ist auch legal Wink Aber egal, ich verkaufe meine Nebelscheinwerfer samt Halterung die Tage ( muss ich erst noch sauber machen Rolling Eyes ), denn in Sachen Licht werde ich in eine ganz andere, legale Richtung gehen.

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kretabikerOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Turbodiesel @ Mi, 23. Jan 2013, 19:52 hat folgendes geschrieben:

............denn in Sachen Licht werde ich in eine ganz andere, legale Richtung gehen.


Hab ich doch geahnt das Du Dir die 1190iger "R" bestellt hast ...
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OstMarkusOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 23. Jan 2013, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

warum meldest du dein Moped eigentlich nicht in GR an? Bestimmt erstmal buerokratischer Aufwand, aber dann vermutlich billiger und TUV geht mit Flasche Raki Smile
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