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Was soll diese ScheißNova überhaupt?
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crazeOffline
LC8 Junkie
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Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge insgesamt: 253

BeitragVerfasst am : Mi, 15. Dez 2004, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

kantnschleifer hat folgendes geschrieben:

1. Wie schaut die Regelung aus, wenn ein bereits in Ö zugelassenes Moped nach D ausgeführt wird. Die Nova wurde bei der Erstzulassung natürlich bezahlt. Bekommt der dt. Käufer die Nova (natürlich von seinem Kaufpreis berechnet) zurück oder bleibt die für immer in Grassers (unser sauberer Herr Finanzminister - gebt mal in Google.at oder .de folgendes ein: völlige Inkompetenz und klickt dann auf "Auf gut Glück"  Razz ) Klauen?
Wenn zweiteres der Fall ist, wird es im Prinzip unmöglich, ein Gebrauchtfahrzeug ins Ausland zu verkaufen, solange es noch etwas Wert ist (die Nova fällt erst nicht mehr ins Gewicht, wenn die Kiste sowieso fast nichts mehr kostet). Wobei das wieder gegen EU Wettbewerbsrechtsblablabla verstoßen müsste, aber soweit waren wir ja schon mal.



Servus,

das war genau meine Frage. Wenn ich in .at eine Gebrauchtmoppette kaufe und ausführe sollte doch dem Wert entsprechend die Nova wieder ausbezahlt werden, zumindest wenn ich sie beim Händler kaufe!?

Gruß, Martin

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kantnschleiferOffline
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge insgesamt: 4885
RC8 R

BeitragVerfasst am : Mi, 15. Dez 2004, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

craze hat folgendes geschrieben:

Servus,

das war genau meine Frage. Wenn ich in .at eine Gebrauchtmoppette kaufe und ausführe sollte doch dem Wert entsprechend die Nova wieder ausbezahlt werden, zumindest wenn ich sie beim Händler kaufe!?

Gruß, Martin



Sers,
ja, ich weiß. Wollte nur noch mal herausstreichen, dass bisher nur die Frage bezgl. eines noch nicht angemeldeten Mopeds beantwortet ist.
Aber, ob ich (besser gesagt ihr (=Rest der Welt)) eine Gebrauchte privat oder beim Händler kaufe, muss in diesem Zusammenhang irrelevant sein.

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supersonicOffline
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Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge insgesamt: 51

BeitragVerfasst am : Do, 16. Dez 2004, 4:40    Titel: Antworten mit Zitat

@ChrisO

*lol* good one!!! Gott sei Dank habe wir keine König in der Schweiz....

Cheers

Nick


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kantnschleiferOffline
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge insgesamt: 4885
RC8 R

BeitragVerfasst am : Di, 7. Jun 2005, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Evtl. interessante Info, falls jemand ein Fahrzeug importiert hat:

Quelle: http://www.abs-beratung.at/site/news/CB_Ne...how_Archive.php

Der Zuschlag bei der NoVA ist nicht gerechtfertigt . 26.08.2004


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der von Österreich verrechnete 20 %ige Zuschlag (Mehrwertsteuer) zur berechneten NoVA (Normverbrauchsabgabe) bei aus dem Ausland importierten und im Inland erstmals zugelassenen PKW unzulässig ist.

Aus diesem Grund gibt es nun ein sehr einfaches Verfahren für die Erstattung der zuviel bezahlten NoVA. Dem Finanzamt ist lediglich ein formloses Schreiben mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der NoVA-Verrechnung zu übermitteln und in diesem Schreiben auch eine Kontonummer für die Rückzahlung der zuviel bezahlten NOVA anzugeben


Sonst noch nichts Neues, könnte aber bald folgen

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OntheFlyOffline
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BeitragVerfasst am : Mi, 8. Jun 2005, 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist da noch eingefallen, das es doch so Carsharing sachen gibt. Kann man als österreicher in einen deutschen Carsharingpool beteiligt sein?

Grüsse Lars
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kantnschleiferOffline
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge insgesamt: 4885
RC8 R

BeitragVerfasst am : Do, 9. Jun 2005, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auskunft vom RA bzgl. Rückerstattung der NOVA beim Verkauf eines Fzg. ins Ausland:

Eine Rückerstattung der NOVA ist NICHT möglich.

Also sind wir Austrianer wieder mal die Deppen Mad Mad Mad

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